Kopierschutz ist ein Witz
14.04.2012 um 23:08Der Kopierschutz einer DVD verhindert entweder das Abspielen oder das Auslesen oder das Kopieren der Daten oder alle drei Verfahren.
Es gibt verschiedene Kopierschutzvervahren, die alten und üblichen zwei Kopierschutzverfahren sind CCS (digital, scramblen von Datenblöcken) und Marcovision (analog). Beide Verfahren lassen sich mit den heute üblichen Tools einfach knacken, viele neueren Verfahren auch. Ohne eine Software ist das allerdings nicht möglich!
Fazit: Entweder war auf dem System eine Software (z.B. anydvd) installiert oder die DVD verfügte über keinen Kopierschutz oder aber der auf dem Computer installierte DVD-Player hat unabhängig den Kopierschutz ausgehebelt (z.B. bei CCS möglich, wenn der Key ausgelesen wird).
Auch wenn kein Kopierschutz verhanden ist, darf der Inhalt nicht weitergegeben werden, weil das ausschließliche Nutzungsrecht beim Besitzer der DVD liegt. Dieser darf allerdings für den Privatgebrauch Kopien anlegen. Was ist allerdings, wenn man eine gekaufte DVD weitergibt? In diesem Fall müsste man eigentlich die Kopien löschen. Das recht auf Vorführung im privaten Rahmen ist ebenfalls gegeben. Einen Kopierschutz auszuhebeln für die privaten Gebrauch müsste eigentlich in Ordnung sein, da hier keine Veränderung des ursprünglichen Produktes vorliegt und die Kopie nach unserem Gesetzen möglich ist. In keinem Fall wird so etwas von einer strafrechtlich verfolgt.
Es gibt verschiedene Kopierschutzvervahren, die alten und üblichen zwei Kopierschutzverfahren sind CCS (digital, scramblen von Datenblöcken) und Marcovision (analog). Beide Verfahren lassen sich mit den heute üblichen Tools einfach knacken, viele neueren Verfahren auch. Ohne eine Software ist das allerdings nicht möglich!
Fazit: Entweder war auf dem System eine Software (z.B. anydvd) installiert oder die DVD verfügte über keinen Kopierschutz oder aber der auf dem Computer installierte DVD-Player hat unabhängig den Kopierschutz ausgehebelt (z.B. bei CCS möglich, wenn der Key ausgelesen wird).
Auch wenn kein Kopierschutz verhanden ist, darf der Inhalt nicht weitergegeben werden, weil das ausschließliche Nutzungsrecht beim Besitzer der DVD liegt. Dieser darf allerdings für den Privatgebrauch Kopien anlegen. Was ist allerdings, wenn man eine gekaufte DVD weitergibt? In diesem Fall müsste man eigentlich die Kopien löschen. Das recht auf Vorführung im privaten Rahmen ist ebenfalls gegeben. Einen Kopierschutz auszuhebeln für die privaten Gebrauch müsste eigentlich in Ordnung sein, da hier keine Veränderung des ursprünglichen Produktes vorliegt und die Kopie nach unserem Gesetzen möglich ist. In keinem Fall wird so etwas von einer strafrechtlich verfolgt.