Internetkriminalität.
11.12.2011 um 03:54Also Lockangebote darf die Polizei nicht öffentlich ins Netz stellen.
Gezielt Verdächtige ansprechen vielleicht.
Ersteres wäre Tatsächlich eine Aufforderung zu einer Straftat.
Ich gehe jetzt schlafen.
Nette Nacht zusammen.
Und don´t feat the Troll.
Gruß
Mailo
Gezielt Verdächtige ansprechen vielleicht.
Ersteres wäre Tatsächlich eine Aufforderung zu einer Straftat.
Ich gehe jetzt schlafen.
Nette Nacht zusammen.
Und don´t feat the Troll.
Gruß
Mailo