@dSalles ist ansichstsache
;)"prävention" ist der begriff der mir schwer im magen liegt.
hier wird jede/r bürger/in erstmal grundsätzlich verdächtig er/sie könnte ja irgendwas krummes drehen. und es ist sehr fragwürdig,in welchem maße eine vorratsdatenspeicherung zur verbrechenesbekämpfung tauglich ist. ich denke hier gehts ehr um urheberrechtsverletzungen als um wirkliche attentatsplanugen etc.
über nutzen / kosten relationen dieser datenspeicherung möchte ich garnicht erst anfangen zu spekulieren. das ist in der öffentlichen diskussion eh ehr zweitrangig.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung
Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke beschlossen haben, soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Bisher durften Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde konnte verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen konnte eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten beseitigt die Vorratsdatenspeicherung.
Wo liegt das Problem?
Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
Unter einer Vorratsdatenspeicherung leiden wir alle:
* Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
* Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
* Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
* Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
* Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
* Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.