Luminita schrieb:Gleiches gilt hierfür, warum sollte sie? Was will das Gesundheitsamt mit anonymisierten Daten anfangen?
Das Gesundheitsamt sollte nicht-anonyme Daten bekommen, also Name und Anschrift des Positiv-Getesteten. Außerdem Datum des Tests und die Liste der Kontakte.
Solange es das nicht bekommt, ist die "Äpp" zwar top datenschützend aber genau dadurch weitgehend sinnfrei.
Luminita schrieb:Was ist denn hier mit diesem Mythos, man müsste sich beim Gesundheitsamt melden? Das macht überhaupt keinen Sinn, wie ich oben bereits beschrieben habe, und ist auch bei einem positiven Test nicht nötig, da bekommt das GA sowieso die Daten der Betroffenen und meldet sich selbst.
Irgendwie hast Du nicht verstanden, was die Aufgabe eines Gesundheitsamtes ist.
Auch wenn es praktisch möglich ist, eine Infektion einem GA zu verheimlichen, sollte das nicht passieren.
Die müssen einen Überblick über das Infektionsgeschehen in ihrem Zuständigkeitsbereich haben.
Covid-19-Infektionen sind meldepflichtig.
Außerdem ist das GA besser in der Lage einzuschätzen, wer noch betroffen sein könnte und diese Leute zu kontaktieren.
Wenn die CWA diesen Prozess untergräbt, ist sie sogar schädlich.