JoeDev schrieb:Grundsätzlich sind unsere Vertriebspartner vor allem aber eines: Unabhängige Vertriebspartner die mit der unsachgemäßen Werbung gegen Ihren Vertriebspartner-Lizenzvertrag und unsere AGB verstoßen. Diese sind nämlich sehr wohl Fachanwältlich geprüft.
Komm Butter bei de Fische. Anwaltlich geprüft, sagen Sie. Nun wenn sich verschiedene Anwälte Ihre Webseiten anschauen, so kommen alle irgendwie zu dem Ergebnis das eine klare Differenzierung des Produktes und dessen inhaltlichen kaufrelevanten Informationen von einem normalen Kunden zueinander nicht zugeordnet werden können.
Auch in der gelisteten Beschreibung des Produktes fehlen die kaufrelevanten Informationen oder wurden subjektiv versteckt. Dies wurde klar dokumentiert von uns.
Die Vorgehensweise dieser Werbenden Webseite indes lässt sehr wohl Verstöße gegen das UWG erkennbar werden.
Grundsätzlich kann aber auch der Betreiber für die Fehlhandlungen seiner Partner in Haftung genommen werden. Alle Dokumentierten Werbungen in öffentlichen Sozialen Medien lassen einen klaren Verstoß gegen die UWG erkennen.
Und wir wollen eins klar stellen. Niemand will Ihnen die Wurst von der Stulle klauen, aber ich als "Kunde" habe doch das Recht, alle Kaufrelevanten Informationen direkt zu erhalten um dann eine Kaufentscheidung treffen zu können. Und wenn ich bereits im Vorfeld erkennen kann, das eben nicht direkt alle kaufrelevanten Informationen auf den Tisch kommen, sondern mit Taschenspielertricks der Affiliate ich diese erst im Nachhinein erfahre, dann finde ich schon das dies öffentlich diskutiert und weitergereicht werden sollte, damit Kunden mit den richtigen Fakten eben auch eine richtige Kaufentscheidung treffen können.
Wenn Sie also der Meinung sind, wir sind nur ein Haufen Nörgler, die Ihnen nicht die Wurst auf der Stulle gönnen, dann bin ich gerne bereit, die Probe auf Example zu machen und das ganze an die Wettbewerbszentrale nach Frankfurt zu senden, den Sachverhalt prüfen zu lassen damit dieser dann im positiven Fall mit erheblichen Geldbußen Sanktioniert wird.
Auch das Werben mit positiven Merkmalen eines Produktes ist als Faktum angreifbar wenn ganz klar auch negative Merkmale bestehen, die jedoch im werbenden Charakter einer Aussage nicht zu Sprache kommen. Denn wenn positive Aussagen als kaufrelevantes Faktum zu einer Kaufentscheidung führen, so müssten im Umkehrschluss negative Merkmale eines Produktes ebenfalls als Kaufrelevant angesehen werden. Googln nach dementsprechenden Gerichtsurteilen hilft hier ungemein.
Auch diese Artikel können bei der weiteren Vorgehensweise der Affiliate und Sie als Betreiber helfen:
1.
Gründerszene - Werbung2.
https://www.schwaben.ihk.de/blob/aihk24/produktmarken/Beratung_und_Dienstleistung/recht_und_steuern/Werbung_und_Wettbewerbsrecht/547736/e8f3eb2164100d730d8679092f4535a5/Werbung_ABC_des_Wettbewerbsrechts-data.pdfUnd wenn Sie sich gerne mit Rufschädigenden Partnern umgeben, so ist das Ihre Sache, aber mit Sicherheit nicht für derzeitige Werbemaßnahmen oder zukünftige förderlich.