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Blogs und die Impressumspflicht

32 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Blogs, Impressumspflicht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Blogs und die Impressumspflicht

23.02.2017 um 14:16
Von sich aus darf ein Anwalt übrigens nicht abmahnen, sondern muss von einem Unternehmen/einer Person beauftragt werden. Deshalb arbeiten viele berufsmäßige Abmahnanwälte wohl in der Illegalität ...

Es reicht aber schon die Beauftragung durch den Betreiber einer konkurrierenden Webseite oder Verbänden wie z.B. die IHK  ...
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html


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Blogs und die Impressumspflicht

23.02.2017 um 15:52
Zitat von antiteilchenantiteilchen schrieb:Welches höhere Risiko geht denn von einer Webseite aus im Vergleich zum Buch?
Stell Dir einen praktischen Fall vor:
Du verfasst ein Buch, in dem Du Deinen Nachbarn als Kinderschänder bezeichnest. Wahrscheinlich scheiterst du damit. und wenn es doch gedruckt wird, musst du erst mal nachweisen, dass es stimmt bzw. Du musst selber viel Geld in die Hand nehmen, um es zu verbreiten. Die potentielle Leserschaft wird gering sein.

Das gleiche in einem Blog: 5 Minuten Aufwand, null Kosten und potentiell Millionen von Lesern und wahrscheinlich für immer leicht abrufbar.

Das ist schon ein größeres Risiko, dass dadurch entsteht.
Zitat von IssomadIssomad schrieb:Deshalb arbeiten viele berufsmäßige Abmahnanwälte wohl in der Illegalität ...
Es ist meines Wissens nicht strafrechtlich relevant - der Abmahner bekommt halt keine Vergütung und muss im Zweifel die Kosten des Abgemahnten tragen.


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Blogs und die Impressumspflicht

10.07.2017 um 16:51
Ich muss das hier mal wieder aufwühlen, weil mir mit Meldung des Forums von mir gedrpht wird.

Ist es Pflicht, ein Impressum anzugeben, in einem ganz normalen Minecraftforum (Forum für ein Spiel)?
Es wird nichts verkauft etc. Es ist lediglich ein Forum für die User.

Ist es wirklich zwingend Pfilcht?


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Blogs und die Impressumspflicht

10.07.2017 um 17:02
Zitat von NordicStormNordicStorm schrieb:Es wird nichts verkauft etc. Es ist lediglich ein Forum für die User.
Ist Werbung auf der Seite? Dann auf jeden Fall.
Oder wenn sonst in irgend einer Weise Geld mittel- oder unmittelbar mit dieser Webseite verdient werden soll.

-> §5 TMG
Dienstanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien ...


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Blogs und die Impressumspflicht

10.07.2017 um 17:04
@kleinundgrün
Keine Wervung. Ist mein privates Forum. User können sich halt anmelden und miteinander schreiben.
Es wird nichts anderes beworben oder verkauft oder sonst noch was.


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Blogs und die Impressumspflicht

13.07.2017 um 20:39
@NordicStorm
Hab da was interessantes gefunden:

>>Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:

Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.

Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen Artikel oder redaktionellen Inhalte im Internet. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht nach TMG wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.<<
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Demzufolge fällst du als Forenbetreiber unter die Impressumspflicht.
Droht dir ein unzufriedener User? In dem Fall könntest du ja darauf spekulieren, dass das nur heiße Luft ist. Hast du hingegen schon das Anwaltsschreiben am Tisch, solltest du dir ohnehin rechtliche Beratung suchen.


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Blogs und die Impressumspflicht

12.08.2017 um 00:10
Ich halte die Impressumspflicht nach deutscher Manier für eine höchst perfide Form der Einschränkung der Meinungsfreiheit, für eine Protegierung der Abmahnindustrie und dazu noch für eine massive Erschwernis, interessierten (jungen) Leuten den unkomplizierten Zugang zur Internetprogrammierung zu ermöglichen.


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Blogs und die Impressumspflicht

12.08.2017 um 00:22
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb am 23.02.2017:Solange Du einen nicht kommerziellen, privaten Blog ohne redaktionelle Inhalte betreibst, brauchst du auch kein Impressum.
Soweit ich weiß, gibt es dahingehend bis heute keine Rechtssicherheit. Im Gesetz fällt irgendwo der Begriff "geschäftsmäßig". Nicht wenige Juristen sagen, dass genau dies keinesfalls mit "kommerziell" zu verwechseln ist.

Wobei ich sogar bei kommerziellen Seiten/blogs eine Impressumspflicht ablehne.


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Blogs und die Impressumspflicht

12.08.2017 um 16:42
Naja, sobald man Webung schaltet oder etwas im angeschlossenen Web-Shop verkauft, sollte man auf jeden Fall ein Impressum anlegen ...


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Blogs und die Impressumspflicht

12.08.2017 um 17:47
Zitat von IssomadIssomad schrieb:Naja, sobald man Webung schaltet oder etwas im angeschlossenen Web-Shop verkauft, sollte man auf jeden Fall ein Impressum anlegen ...


Nicht mal dafür braucht es zwingend ein Gesetz, denn es liegt ohnehin im Interesse der meisten seriösen Anbieter, auch beim Kunden seriös anzukommen. Und Werbung alleine sehe ich als keinen Grund dafür an. Wer Einnahmen erzielt, muß gegebenenfalls Steuer dafür zahlen, das ist klar, da bringt aber auch ein Impressum eher wenig, da es ja kein Nachweis für generierte Klicks ist.


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Blogs und die Impressumspflicht

11.08.2018 um 00:47
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)
§ 5 Inländischer Zustellungsbevollmächtigter
(1) Anbieter sozialer Netzwerke haben im Inland einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und auf ihrer Plattform in leicht erkennbarer und unmittelbar erreichbarer Weise auf ihn aufmerksam zu machen. An diese Person können Zustellungen in Verfahren nach § 4 oder in Gerichtsverfahren vor deutschen Gerichten wegen der Verbreitung rechtswidriger Inhalte bewirkt werden. Das gilt auch für die Zustellung von Schriftstücken, die solche Verfahren einleiten.
(2) Für Auskunftsersuchen einer inländischen Strafverfolgungsbehörde ist eine empfangsberechtigte Person im Inland zu benennen. Die empfangsberechtigte Person ist verpflichtet, auf Auskunftsersuchen nach Satz 1 48 Stunden nach Zugang zu antworten. Soweit das Auskunftsersuchen nicht mit einer das Ersuchen erschöpfenden Auskunft beantwortet wird, ist dies in der Antwort zu begründen.

https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/__5.html

Die Frage ist warum hat Dennis noch immer keinen Empfangsberechtigten im Inland benannt? Warum missachtet er das deutsche Recht? Warum sollte er später für sich oder seine Familie jemals irgendein ein Recht für sich proklamieren können?

Nein jemand der sich wie Dennis verhält oder diese Verhaltensweise unterstütze hat auf immer jede Unterstützung verwirke und gehört zum Abschaum der Gesellschaft.

Und jetzt lösche die Meinung die dir nicht gefällt!


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Blogs und die Impressumspflicht

11.08.2018 um 09:41
@Bla-bla-bla
Selten eine so unverhältnismäßige Kritik gelesen. 😳

Man kann ja menschlich von den Verantwortlichen halten was man will. Aber bei der Umsetzung der Deutschen Anforderungen an Forenbetreiber ist allmystery.de definitiv eines der vorbildlichsten Beispiele die es gibt. Es spricht Bände dass Du deine Anschuldigung (um nicht zu sagen Beleidigung) mit einer rein verfahrensrechtlichen Vorschrift aus einem Gesetz begründest das meiner Meinung nach nicht einmal auf Allmystery anzuwenden ist.

Es spricht nichts dagegen auch als juristischer Laie auf Gesetzestexte als Grundlage für einen Standpunkt zurück zu greifen. Aber bei allem Respekt: Wenn Du schon mit § 5 NetzDG kommst dann hättest Du doch die ersten 4 Paragraphen auch lesen können. 😐

Der Anwendungsbereich des Gesetzes in § 1 besagt doch:
(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind.
Wo siehst Du denn hier die Gewinnerzielungsabsicht? 😳


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