Archäologie
14.02.2008 um 12:46@Ararello
Wenn ich den gefundenen Gegenstand bei einer zuständigen Aubewahrungsstelle abgebe und den Fund offiziel melde bin ich nach einem Kalenderjahr ,sofern niemand ansprüche (rechtmäßig) stellt ,der Eigentümer. So verfahre ich in 90% der Fälle.
Sollte ein Archäöloge auf meinem Grund und Boden Ansprüche stellen ,würde dieser umgehend von mir vorläufig festgenommen und wegen Hausfriedensbruch und versuchtem Diebstahl und versuchter Nötigung angezeigt.Die Polizei würde aufgefordert diesen Eindringling abzutransportieren.
Wenn ich den gefundenen Gegenstand bei einer zuständigen Aubewahrungsstelle abgebe und den Fund offiziel melde bin ich nach einem Kalenderjahr ,sofern niemand ansprüche (rechtmäßig) stellt ,der Eigentümer. So verfahre ich in 90% der Fälle.
Sollte ein Archäöloge auf meinem Grund und Boden Ansprüche stellen ,würde dieser umgehend von mir vorläufig festgenommen und wegen Hausfriedensbruch und versuchtem Diebstahl und versuchter Nötigung angezeigt.Die Polizei würde aufgefordert diesen Eindringling abzutransportieren.