@Johncom Johncom schrieb:Das Prinzip von Befehl und Gehorsam stellt die tragende Säule des Militärs dar. Der Untergebene hat den Befehl des Vorgesetzten unverzüglich und vollständig auszuführen. Dabei ist er in der Wahl seiner Mittel frei, sofern diese nicht ausdrücklich befohlen werden. Ein Sonderfall des Befehls stellt das so genannte Kommando (z. B.: „Rechts um!“) dar: hier hat der Untergebene keinen Handlungsspielraum mehr.
Fein aus dem Zusammenhang gerissen, so gehts auch.
Wie jemand hier gestern schon anmerkte, geht dem ganze Drill und Befehlskram ein ausgiebiger Rechtsunterricht voraus, wo der Soldat nicht nur in seinen Pflichten, sondern auch in seinen Rechten aufgeklärt wird.
Wenn man das ganze mal ein wenig näher betrachtet, so hat ein Soldat wesentlich mehr Rechte, als ein einfacher Handwerker gegenüber seinem Chef.
Mitnichten ist ein Befehl einfach nur stumpf auszuführen. Das ist weder gefordert, noch gewünscht.
JEDER Soldat hat einen Befehl auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und erst dann auszuführen.
Ein Befehl muss gewisse Voraussetzungen erfüllen um überhaupt ein solcher zu sein:
Er muss von einem Vorgesetzten an einen Untergebenen Gemäß VVO (Vorgesetztenverordnung) erfüllen. (nicht jeder mit nem höheren Dienstgrad kann einem mit niedrigeren einfach was befehlen)
Er muss einem dienstlichen Zweck erfüllen. (Das Waschen des Privatwagens des Chefs fällt hiermit also aus) Das "Rechts um" wird Bestandteil einer Formalausbildung sein, oder eines großen Antretens, dienst somit repräsentativen Zwecken nach Außen hin.
Ein Befehl darf weiterhin nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. (Gerne genommen: Der Fahrer wird angewiesen schneller zu fahren, als laut STVO erlaubt. Diesen Befehl muss der Untergebene nicht ausüben)
Ebenso darf ein Befehl nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. (Hierzu zählt der sogenannte Schießbefehl, der in der Bundeswehr nicht existiert.)
Wenn ein Befehl gegen eine dieser Bedingungen verstößt, so stehen dem Untergebenen verschiedene Möglichkeiten offen:
Je nach schwere des Verstoßes kann er den Befehl erst ausführen und sich im Anschluss schriftlich beim Diziplinarvorgesetzten beschweren. (zum Beispiel das angeordnete zu schnell fahren)
Stellt der Befehl gar einen Straftatbestand dar, so ist dieser zu verweigern und der Vorgesetzte darauf hinzuweisen. Sollte der Vorgesetzte daran festhalten, so wird es ein Verfahren wegen Befehlsverweigerung geben, was dann im Sande verläuft und anschließend sehr bitter für den Vorgesetzten wird, da er zur Verantwortung gezogen wird.
(Siehe diese seltsamen Aufnahmerituale bei den Fallschirmjägern vor einigen Jahren.)
Der Handwerker bekommt nen Auftrag vom Chef. (Man könnte auch Befehl sagen): Steckdose über die Badewanne bauen. (Das ist verboten)
Macht er das nicht, kann er sich evtl. noch zwei weitere dieser Aktionen leisten, danach ist er beim Amt - stempeln.
@FF Ich zitiere nur Ausschnitte sonst wird zu lang
FF schrieb:Das müsste alles nicht sein, man weiss von den Folgen schon lange und könnte sich darauf einstellen. Aber auch die Bundeswehr hinkt da noch hinterher ... oder hat der @StUffz inzwischen andere Informationen?
Sicherlich kann man nicht in die Rübe eines jeden einzelnen gucken und man weiß auch nicht, was gewisse psychische Erkrankungen mit einem Schlag auslöst. Da gibt es wohl einen Unsicherheitsfaktor. Ich hatte Kameraden, die waren schon dreimal in Afghanistan und als sie einen (recht entspannten) Einsatz im Kosovo erlebten, sind sie so weit ausgehakt, dass sie narkotisiert direkt nach Deutschland in die Psychiatrie geflogen wurden.
Ebenso gabs Leute, die waren die absolute Ruhe in Person, dann sind mal etwas dichter in der Umgebung ein paar Mörsergranaten gelandet, und der Drops war gelutscht. Angesprochener Kamerad hat innerhalb von einem Monat mehr als 20kg abgenommen und wurde dann ebenfalls der Psychologischen Betreuung überstellt.
Wir wurden allerdings recht gut vorbereitet was das angeht. Das ganze ist ja eher ne Frage des Stressabbaus. Man ist fern der Familie und raus aus dem vertrauten Umfeld, ständige Gefahr, extremes Klima etc.
Man bekommt eigentlich den Tipp, die Kameraden zu beobachten, wenn sie sich stark verändern, abkapseln oder stark zu trinken beginnen, sollte man halt eingreifen. Vom Persönlichen Gespräch bis hin zu Meldung an den Vorgesetzten.
Denn vorbeugen kann man bei sowas eher nicht.
Johncom schrieb:Sie erkennen sich als Eindringle, die niemand gerufen hat. Auch wenn einem zuhause was anderes gesagt wurde, vor Ort schaut man den Menschen in die Augen.
Interessant, dass ich irgendwie ganz andere Erfahrungen gemacht habe. Wir waren sowohl in Afghanistan als auch im Kosovo sehr willkommen. Aber ich will jetzt nicht dein Weltbild kaputtmachen. Glaub man weiter dran.
Und jetzt in die Ecke des brachialen Unfugs:
Johncom schrieb:Noch effektiver sind aber Söldnerverbände aus armen Regionen wie Afrika, Libanon, Bangla Desh ...
Grosse Arbeitslosigkeit dort, jeder 2. unter 25.
Gerade weil die wenig Ausbildung brauchen, schnell 1000 Dollar verdienen wollen und mit älteren Waffen kämpfen sind die vergleichsweise billig.
Guck mal bitte, wie hoch der Anteil der "Triggerpuller" in einer regulären Armee ist.
Als ich in Kabul war, galt das deutsche Feldlazarett als das beste Krankenhaus im Land. Dort wurden die meiste Zeit Einheimische behandelt. Das stellen dann auch die AK schwingenden Söldner aus Bangladesh und Afrika?
Kopf -> Tisch