Es stand aber nicht im Vordergrund.
Das gewisse Dinge einen Wert haben ist nunmal so. Das kann doch aus einer Haushaltsauflösung keine gewerblichen Handel machen.
Entscheidend ist das Wort irgendwann. Die ABSICHT war also nicht gegeben.So erklärt sich Dir vielleicht der augenscheinliche Widerspruch.
@fischersfritzi @Dr.Edelfrosch Nach meinem Verständnis einfach durch den Zeitraum. Gewinnerzielungsabsicht wenn man Dinge nur kurz selber besitzt und der Weiterverkauf somit das vorrangige Ziel. Es macht wirtschaftlich wenig Sinn etwas anzuschaffen und dann Jahrelang herumliegen zu lassen. Weil das für einen Händler gebundenes Kapital ist, das machen nur Leute, die genug Geld haben in der HOFFNUNG das der Wert steigt.
Die Hoffnung ist dann aber keine Absicht.
So zumindest mein Laienverständniss.
Kann mir jemand sagen ob meine Überlegungen den Nachweis über Zeugenaussagen zu erbringen, realistisch ist?