Neues Steuergesetz bei Onlineverkauf
29.03.2023 um 09:50Hallo Forum,
bin neu hier und hoffe, ich erstelle den Thread richtig.
Seit dem 1.1.2023 sind alle Onlinemarktplätze dazu verpflichtet, dem Finanzamt mitzuteilen wer entweder mehr als dreißig Angebote engestellt bzw. einen Umsatz von mehr als zweitausend Euro habe.
Danach kann das Finanzamt die Aktivitäten als professionell bewerten
https://www.google.com/url?q=https://www.netzwelt.de/news/212251-ebay-verpfeift-euch-ans-finanzamt-neues-gesetz-macht-ab-2023-online-geschaefte-transparent.html&sa=U&ved=2ahUKEwiokPikxoD-AhVxxgIHHTdhBRMQFnoECAMQAg&usg=AOvVaw2EfF3JisqaFxfuRlj8XldZ
Ich werde in diesem Jahr einige Dinge über Ebay Kleinanzeigen anbieten und werde weit über die Grenzen hinauskommen. Der obere Link beschreibt dies als eher unproblematisch. Allerdings gibt es bereits viele Verkäufer, die bereits klagen mussten, da Sie als vermeintlich professioneller Händler eingestuft werden.
Juristen sind da weniger zuversichtlich.
In einem Artikel wurde über eine Familie berichtet, die nur ihr Privatgut, zwar in größeren Mengen, verkauften uns als Händler eingestuft wurden.
Eine Dame, die etwa 150 Pelzmäntel aus dem Erbe ihrer Mutter über Ebay verkauft hat, galt hingegen weiterhin als Privat. Da war es ausreichend, da
ß es nachvollziehbar aus der Erbmasse stammte.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-ende-von-ebay-privatverkaeufen-oder-wie-kuenftig-ein-steuerstrafverfahren-drohen-kann-208996.html
Womit ich ein Problem habe, es werden zwar Grenzwerte genannt, aber die Handlung des Finanzamt ist dann erstmal "genauer Beobachten"
Also welchen Eindruck erwecken meine Angebote. Na welchen Parametern dieses beobachten dann vorgenommen wird ist allerdings in meinen Augen v8m jeweiligen Sachbearbeiter abhängig.
Da ich meine gesamte Wohnung auflösen, habe ich sehr viele Dinge. Diese sind zum Teil unbenutzt, es sind vom Kunden überlassene Fotomodelle aus meiner Fotografen Tätigkeit.
Also nochmal Kurz mein Problem. Ich habe Sorge, dass es dem Finanzamt irgendwann zuviel ähnliche und zuviel Neuwertige Produkte sind und ich als Händler besteuert werde. Dabei stand alles in meinem Besitz.
Ich würde das gerne mit dem Amt vorher klären, beispielsweise könnte ein Finanzbeamter sich im Vorfeld meine Waren ansehen, sie als Privat erkennen und mir die Rechtmäßigkeit des Privatverkaufs bestätigen.
Ich werde im laufe des Jahres, die Meldung erfolgt wohl im Januar '24, weit mehr als die beschriebene Grenze verkaufen. Ich habe keine Lust mich gegen erhobene Steuern an einen Anwalt wenden zu müssen.
Aber verstehe ich das überhaupt Richtig?
Also Ebay übermittelt, Finanzamt beobachtet, und entscheidet dann nach Bauchgefühl ob der Verkäufer Privat oder gewerblich handelt. Das ist doch so nicht nachvollziehbar. Warum findet sich nirgendwo ein Regelwerk? Mit Beispielen.
Ich hoffe es ist verständlich, wo mein Problem liegt. Es gibt eine Grenze, aber nur ab wann die Meldung erfolgt. Was danach geschieht ist aber einfach völlig intransparent.
Hat hier jemand nähere Informationen oder konkrete Aussagen, wie das eingeschätzt wird?
Ich bin völlig verunsichert und habe jetzt erstmal keine weiteren Anzeigen eingestellt. Aber das Zeug muss einfach weg.
bin neu hier und hoffe, ich erstelle den Thread richtig.
Seit dem 1.1.2023 sind alle Onlinemarktplätze dazu verpflichtet, dem Finanzamt mitzuteilen wer entweder mehr als dreißig Angebote engestellt bzw. einen Umsatz von mehr als zweitausend Euro habe.
Danach kann das Finanzamt die Aktivitäten als professionell bewerten
https://www.google.com/url?q=https://www.netzwelt.de/news/212251-ebay-verpfeift-euch-ans-finanzamt-neues-gesetz-macht-ab-2023-online-geschaefte-transparent.html&sa=U&ved=2ahUKEwiokPikxoD-AhVxxgIHHTdhBRMQFnoECAMQAg&usg=AOvVaw2EfF3JisqaFxfuRlj8XldZ
Ich werde in diesem Jahr einige Dinge über Ebay Kleinanzeigen anbieten und werde weit über die Grenzen hinauskommen. Der obere Link beschreibt dies als eher unproblematisch. Allerdings gibt es bereits viele Verkäufer, die bereits klagen mussten, da Sie als vermeintlich professioneller Händler eingestuft werden.
Juristen sind da weniger zuversichtlich.
In einem Artikel wurde über eine Familie berichtet, die nur ihr Privatgut, zwar in größeren Mengen, verkauften uns als Händler eingestuft wurden.
Eine Dame, die etwa 150 Pelzmäntel aus dem Erbe ihrer Mutter über Ebay verkauft hat, galt hingegen weiterhin als Privat. Da war es ausreichend, da
ß es nachvollziehbar aus der Erbmasse stammte.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-ende-von-ebay-privatverkaeufen-oder-wie-kuenftig-ein-steuerstrafverfahren-drohen-kann-208996.html
Womit ich ein Problem habe, es werden zwar Grenzwerte genannt, aber die Handlung des Finanzamt ist dann erstmal "genauer Beobachten"
Also welchen Eindruck erwecken meine Angebote. Na welchen Parametern dieses beobachten dann vorgenommen wird ist allerdings in meinen Augen v8m jeweiligen Sachbearbeiter abhängig.
Da ich meine gesamte Wohnung auflösen, habe ich sehr viele Dinge. Diese sind zum Teil unbenutzt, es sind vom Kunden überlassene Fotomodelle aus meiner Fotografen Tätigkeit.
Also nochmal Kurz mein Problem. Ich habe Sorge, dass es dem Finanzamt irgendwann zuviel ähnliche und zuviel Neuwertige Produkte sind und ich als Händler besteuert werde. Dabei stand alles in meinem Besitz.
Ich würde das gerne mit dem Amt vorher klären, beispielsweise könnte ein Finanzbeamter sich im Vorfeld meine Waren ansehen, sie als Privat erkennen und mir die Rechtmäßigkeit des Privatverkaufs bestätigen.
Ich werde im laufe des Jahres, die Meldung erfolgt wohl im Januar '24, weit mehr als die beschriebene Grenze verkaufen. Ich habe keine Lust mich gegen erhobene Steuern an einen Anwalt wenden zu müssen.
Aber verstehe ich das überhaupt Richtig?
Also Ebay übermittelt, Finanzamt beobachtet, und entscheidet dann nach Bauchgefühl ob der Verkäufer Privat oder gewerblich handelt. Das ist doch so nicht nachvollziehbar. Warum findet sich nirgendwo ein Regelwerk? Mit Beispielen.
Ich hoffe es ist verständlich, wo mein Problem liegt. Es gibt eine Grenze, aber nur ab wann die Meldung erfolgt. Was danach geschieht ist aber einfach völlig intransparent.
Hat hier jemand nähere Informationen oder konkrete Aussagen, wie das eingeschätzt wird?
Ich bin völlig verunsichert und habe jetzt erstmal keine weiteren Anzeigen eingestellt. Aber das Zeug muss einfach weg.