Krankschreibung wegen positivem PCR Test, welcher Code?
01.04.2022 um 10:52ransom77 schrieb am 29.03.2022:Ich habe seit kurzem einen neuen Mitarbeiter
ransom77 schrieb am 29.03.2022:Vermerkt ist nur der ICD CodeDas geht Dich als Chef eigentlich nichts an, und sollte Dir auch egal sein.
Dennoch, Ihr habt diverse Möglichkeiten im Falle einer positiven Corona Infektion eines Mitarbeiters:
Erster Fall: Wer wegen einer Coronainfektion symptomatisch erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist, kann sich krankmelden. Dann zahlt der Arbeitgeber den Lohn. Spätestens nach drei Arbeitstagen muss das ärztlich bescheinigt werden. Momentan ist das auch telefonisch möglich. Wer eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung bekommt, entscheidet der Arzt oder die Ärztin.Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-test-positiv-arbeit-arbeitgeber-arbeitnehmer-100.html
Die zweite Option: Man ist arbeitsfähig und vereinbart mit dem Arbeitgeber, aus dem Homeoffice zu arbeiten. Dann zahlt dieser den üblichen Lohn.
Die dritte Möglichkeit: Wer weder krankgemeldet ist noch von zu Hause aus arbeiten kann, hat in der Regel Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Üblicherweise zahlt der Arbeitgeber den Lohn und holt sich das Geld dann vom Land zurück. Geregelt ist das im Infektionsschutzgesetz. Schreiben von den Gesundheitsämtern sind nicht mehr notwendig. Als Nachweise reichen die positiven Ergebnisse des zertifizierten Schnelltests oder des PCR-Tests.
Hier im Umfeld haben einige Arbeitgeber Möglichkeit 3 vorgezogen.