Ebay Rechte
24.02.2014 um 07:59Habe Gestern meinen Notebook auf Ebay verkauft. Per Sofort Kauf (mit Preisvorschlag) für 800€. Kann ich die Auktion noch zurückziehen? Finde leider nichts vernünftiges im Internet was die Rechte angeht
Kein rechtlicher Grund, den Kaufvertrag zu lösen!Pozilei schrieb:Außerdem spricht er nur gebrochenes Deutsch! Die ganze Sache ist mir zu unsicher.
Tja, Du stehst aber nunmal nicht über dem Gesetz! Stichwort BGB!Pozilei schrieb:Für mich schon
Wir sind ja hier nicht auf dem Basar ;)CurtisNewton schrieb:Kein rechtlicher Grund, den Kaufvertrag zu lösen!