Betrugfall Ebay, was tun?
13.12.2013 um 00:46NordicStorm schrieb:Achja, eine frage noch, soll ich bilder mitschicken bei dem Formular, oder lieber nicht?wenns geht nur als pdf anhang aber nicht die orginale oder was ebay halt verlangt
NordicStorm schrieb:Achja, eine frage noch, soll ich bilder mitschicken bei dem Formular, oder lieber nicht?wenns geht nur als pdf anhang aber nicht die orginale oder was ebay halt verlangt
NordicStorm schrieb:ja, der verkäufer wollte das ich IHM die schicke, und dann das Formular ausfülle.mit dem verkäufer würde ich an deiner stelle nur noch per ebay ( wenn die was tuen) reden, sende ihm nur nicht die bilder, ebayscheint in der beschwerdeabteilung unterbesetzt zu sein, wohlmöglich ist dieser so dreist und sendet auf anfrage zu deinem anliegen deine bilder mit dem verweis/ gekauft wie gesehen zu ebay zurück- und ebaymühlen sollen langsam mahlen, bist dahin wird von jemandem der schon seine 3 eidesstattliche erklärung abgegeben hat wieder nichts zu holen sein
NordicStorm schrieb:Achja, eine frage noch, soll ich bilder mitschicken bei dem Formular, oder lieber nicht?zumal es interessant ist für ebay welche diese von deinem versender erhählt
old_sparky schrieb:sende ihm nur nicht die bilder, ebayscheint in der beschwerdeabteilung unterbesetzt zu sein, wohlmöglich ist dieser so dreist und sendet auf anfrage zu deinem anliegen deine bilder mit dem verweis/ gekauft wie gesehen zu ebay zurückNein, völlig falsch!
teardrop. schrieb:Ich habe eine Zeitlang relativ viel bei Ebay gekauft, über Jahre hinweg, und vorsätzlich betrogen worden bin ich nie! Es gab auch bei Rückabwicklungen, und Versicherungsschäden, nie Probleme.natürlich kann man dem versender gerne den raum und die luft gewähren sich rechtfertigen zu dürfen, nur in den beispiel schaut es doch etwas seltsam aus bzw stellt dieser sich merkwürdig dar, zumal dem käufer auch irgendwo die zeit wegläuft, würdest du bei solchem kauf für den preis ruhig sitzen bleiben und auf die edelheit der ebayer versender warten-
Online-Pionier hat Vertrauensproblemhttp://www.focus.de/finanzen/news/fanfocus/abgeschlagener-online-pionier-massenhaft-beschwerden-ebay-schmiert-gegen-amazon-und-co-ab_id_3454568.html
„Ebay hat ein Vertrauensproblem“, schreiben die Wissenschaftler in ihrem Bericht. In dieser Kategorie geben die befragten Kunden dem Online-Pionier lediglich 65 von 100 möglichen Punkten – kein anderer Marktführer schneidet schlechter ab. Ursache dafür seien offenbar die vielen Käuferbeschwerden und der schlechte Umgang von Ebay mit diesen, konstatieren die forum!-Forscher
eidexe schrieb:1. ist das nicht kostenlos, wie hier behauptet wurde, zweitens betrifft das nur das Strafrecht, nicht Zivilrecht!Könntest du recht mit haben,ich kenne mich da so weit nicht aus.
Und Ebay streitigkeiten gehören defentiv zum Zivilrecht.
Systematischer Ebaybetrug (z.b. Ware gar nciht schicken oder so, gehört zwar zum Strafrecht), dann bekommt aber der Täter einen Anwalt und rechtsberatung, die Opfer müssen ihren Anwalt schön erstmal selber vorstrecken, und hoffen das sie die Kosten dafür vom Täter einklagen können.