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Clash 2020: Match - Itfc vs. Jörmungandr

32 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Clash, 2020, Itfc ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Clash 2020: Match - Itfc vs. Jörmungandr

03.12.2020 um 20:29
ztrv5roth9kp pn 8r2l2vtwvst2 Clash of Allmy3

@itfc
@Schnapspraline

Willkommen zu eurem Clash am 4.12.20 um 20 Uhr.


Euer Thema lautet

Selbstbestimmtes Sterben (Sollte das Leben um jeden Preis Erhalten werden? )




Jörmungandr sagt " Ja das Leben muss erhalten bleiben".
itfc jedoch findet dass leben nicht um jeden Preis erhalten bleiben sollte.

itfc wird das Match eröffnen.


Eure Juroren sind :
@nairobi
@DerHilden
@gardner
@Kreuzbergerin


Auf einen spannenden :clash :


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03.12.2020 um 20:36
Hier nochmal das Wichtigste in kürze:

Pro Beitrag dürfen max. 3000 Zeichen (inkl. Links und Zitaten) verwendet werden, Leerzeichen werden nicht gezählt.
Zum Zählen wird folgende Seite genutzt:

http://www.woerter-zaehlen.net

Es wird keine Nachtruhe geben.

Ein Doppelposting ist nach 2 Stunden erlaubt.

Man hat 2 Stunden nach dem Start zeit für den Eingangspost.

Zitate sind zu Kennzeichen und zu verlinken.

Es gelten die allgemeinen Forenregeln.

Bitte fangt erst an wenn der Startschuss gegeben wurde


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04.12.2020 um 20:05
Go!


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04.12.2020 um 20:08
Einen schönen guten Abend @Schnapspraline , Orga , Juroren und Mitleser

Ich habe das Vergnügen diese Runde zu Eröffnen und euch meine Sicht auf das Thema darzulegen.

Selbstbestimmtes Sterben (Sollte das Leben um jeden Preis Erhalten werden? )

Dazu möchte ich zuerst einmal sagen , dass ich der Überzeugung bin , das nicht jedes Leben mit allen Mitteln erhalten werden muss.

Warum nicht ? Weil es zum Beispiel von den Betroffenen nicht erwünscht ist.

Ich lag in meiner Jugend über 2 Jahre in der Klinik auf einer Krebsstation und habe Menschen kennengelernt
die nur noch durch Maschinen am Leben waren . Ist so ein Leben überhaupt noch lebenswert ?

Ärzte berufen sich auf denEid des Hippokrates um alles Mögliche zu versuchen damit Patienten noch ein paar Tage mehr unter uns sind.
Doch was sagt dieser Eid eigentlich aus ?
Die ursprüngliche Form ist heute nicht mehr Gültig , sondern durch das Genfer Gelöbnis ersetzt worden .
Aber vor allem , kein Arzt legt einen Eid auf diese Formel ab , es ist ein Ehrencodex an den sich Mediziner halten sollen.
Der hippokratische Eid geht auf den griechischen Arzt Hippokrates zurück, der um 460 vor Chr. geboren wurde.
Er gilt als Begründer der abendländischen wissenschaftlichen Medizin.
Sein Eid wurde später von religiösen Inhalten befreit und war Grundlage des Genfer Gelöbnisses.
Es wird in Deutschland nach der Approbation aber nicht verpflichtend geleistet. Schon mehrfach wurde der Text überarbeitet
und an den Wandel der Zeit und Möglichkeiten angepasst.

Vielmehr wird den Betroffenen durch Gesetze ein selbst bestimmtes Sterben verwehrt.
Mediziner durch Vorschriften dazu verpflichtet das Leben zu erhalten , sollte es keine Verfügung der Betroffenen geben.
Und selbst diese Verfügungen können und werden von Angehörigen vor Gericht angefochten.
Während dieser Zeit muss das Leben erhalten werden , auch gegen den Wunsch des Betroffenen .
Das ist kein Sterben in Würde , sondern ein Ausnutzen des technisch Machbaren.

Es ist für mich akzeptabel den Wunsch eines Totkranken zu Respektieren der nicht 6 Monate älter werden möchte ,
nur um diese Zeit unter Morphinen und Opiaten zur Schmerztherapie im Bett zu liegen , zwangsbeatmet zu werden
und über Magensonden ernährt zu werden , und diese Methoden ablehnt.

Ich denke wir müssen uns erst einmal klar werden was selbst bestimmtes Sterben überhaupt für jeden einzelnen Bedeutet.
Unsere Gesellschaft erfüllt die letzten Wünsche eines Verstorbenen in Hinsicht auf die Art der Bestattung und sein
Vermächtnis , warum aber ist es so schwer seinen Wunsch den Zeitpunkt seines Ablebens selbst zu bestimmen ?

Wie würdest du so einem Menschen erklären das er weiterleben muss , weil es noch Möglichkeiten gibt sein Leben zu verlängern ?
Zählen seine Wünsche weniger als die Möglichkeiten ?


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04.12.2020 um 22:08
Ich nutze die Zeit für einen Doppelpost.

Natürlich ist es wichtig bei so einem Thema zu differenzieren ab wann " um jeden Preis" gilt.
Auf der einen Seite werte ich den Wunsch eines Patienten höher das er ab einem gewissen Punkt
eine weitere Behandlung ablehnt , als den Wunsch der Angehörigen das sie alles versuchen lassen um ihm zu helfen.
Andererseits ist da auch das Dilemma der Ärzte die an Gesetze und Vorschriften gebunden sind.

Was hier meiner Meinung nach fehlt ist eine klar geregelte Grundlage von Seiten der Gesetzgebung.
Bis heute sind Patientenverfügungen rechtlich anfechtbar , es ändert sich dort immer wieder die Rechtsprechung ,
so dass diese ungültig werden .

Im Falle einer Therapie in einer Klinik , sei es OP oder nur ein CT , muss man eine Einwilligungserklärung unterschreiben.
Wieso wird nicht jedem Patienten das Angebot gemacht dort eine Patientenverfügung zu erstellen die vom Arzt unterschrieben
zu der Patientenakte gelegt wird. Im Falle einer Verschlechterung des Zustandes könnte so der Arzt einfach nach dem
Willen des Patienten handeln , ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Ein weiter Punkt in dem andere Länder weiter sind als Deutschland ist die Sterbehilfe.
Auch das kann ein Weg sein in Würde zu sterben. Bei Patienten die austherapiert sind , wo ist da der Sinn sie mit allen
Mitteln am Leben zu halten? Klare rechtliche Voraussetzungen müssen hier geschaffen werden.

Die Abwägung muss sein ob jemand noch in Würde leben kann oder seinem Wunsch zu sterben entsprochen werden sollte.
Durch diese Abwägung und eindeutige Regelungen muss Sichergestellt sein das der Bereich wo sie angewendet werden
nicht dazu führen das Menschen als lebensunwürdig hingestellt werden wie im dritten Reich woEuthanasie praktiziert wurde.
Keine Krankheit oder Behinderung begründet ein Leben ohne Würde , erst der Verlauf und die Schwere führen dazu.

Deshalb befürworte ich klare Regeln ab wann ein Mensch sich entscheiden kann ob er sterben möchte und dann kein Arzt
zur Rechenschafft gezogen wird oder Verwandte , aus welchen Gründen auch immer , dagegen Vorgehen können.


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04.12.2020 um 23:08
Guten Tag Lieber Leserinnen, Leser und andere sich nicht davon angesprochene Weseneinheiten.

Das Thema ist ein sehr interessantes Thema, denn es bietet viel Diskussionsfläche. Für die Einen ist das Leben etwas besonderes, einzigartiges, manchmal sogar heiliges. Immerhin hat man nur eins. Für andere, die vielleicht schwierigere Lebensumstände erleben ist die Antwort auf diese Frage verständlicherweise eine andere. Wer hat also Recht? Oder hat überhaupt jemand Recht? Das Recht, über sein Leben bestimmen zu können hat jeder. Aber sollte man diesen Menschen auch gestatten das Recht zu haben es zu beenden? Immerhin beendet der Mensch mit seinem Ableben nicht nur sein eigenes Leben und nimmt den vermeintlich einfachen Ausweg, sondern er hat auch Einfluss auf sein Umfeld.

Natürlich kann man den Extremfall eines an Maschinen gefesselten Menschen, der ohne Hoffnung auf Genesung nur abwarten kann bis es vorbei ist heranziehen um diese Frage ganz einfach zu beenden. Dessen Angehörige werden sich warscheinlich wünschen, dass ihr geliebter Mensch nicht weiter leiden muss. Allerdings sind das wie gesagt Extrembeispiele. Den Menschen selbstbestimmtes Sterben generell zu erlauben ist eine ganz andere Sache.
Zitat von itfcitfc schrieb:Wie würdest du so einem Menschen erklären das er weiterleben muss , weil es noch Möglichkeiten gibt sein Leben zu verlängern ?
Zählen seine Wünsche weniger als die Möglichkeiten ?
Deshalb gebe ich dir in diesen Fällen auf jeden Fall recht. Damit öffnet man aber auch Menschen die Tür, die eine Chance auf ein noch lebenswertes Leben haben würde. Diese Menschen suchen den schnellen Ausweg und schaden damit nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Angehörigen. Das kann so weit gehen, dass diese sich auch das Leben nehmen wollen. Ausgelöst durch eine Kurzschlussreaktion.
Zitat von itfcitfc schrieb:Wieso wird nicht jedem Patienten das Angebot gemacht dort eine Patientenverfügung zu erstellen die vom Arzt unterschrieben
zu der Patientenakte gelegt wird. Im Falle einer Verschlechterung des Zustandes könnte so der Arzt einfach nach dem
Willen des Patienten handeln , ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Willenserklärungen können sich ändern. Ein Patient, der damit einverstanden ist zu sterben könnte seine Meinung auch wieder ändern, wenn er dann ins Koma fällt, ohne seine Meinung widerrufen zu können wärs nicht gerade gut.

Sterbehilfe bei Todkranken ist übrigens etwas ganz anderes als selbstbestimmtes Sterben. Diese kann man gewähren wenn es sowie ausweglos ist. Gewährt man selbstbestimmtes Sterben, und setzt Grenzen dafür können diese Grenzen auch wieder verschoben werden. Und irgendwann darf ein Mensch mit einer egoistischen Handlung ganze Familien in Trauer und Verzweiflung stürzen obwohl die Möglichkeit besteht, dass auch dieser Mensch aus einer für ihn scheinbar ausweglosen Situation wieder herauskommt.


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05.12.2020 um 06:34
Guten Morgen @Schnapspraline
Mich freut das du mir in zustimmst dass in einigen Situationen das Leben nicht mit allen Mitteln erhalten werden muss
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Deshalb gebe ich dir in diesen Fällen auf jeden Fall recht.
Jedoch schreibst du darauf
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Damit öffnet man aber auch Menschen die Tür, die eine Chance auf ein noch lebenswertes Leben haben würde. Diese Menschen suchen den schnellen Ausweg und schaden damit nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Angehörigen.
Wer hat das Recht und die Befugnis zu Entscheiden ob jemand nur einen schnellen Ausweg sucht oder nicht ?
Ärzte , Verwandte oder Ämter ? Dieses Recht steht meiner Meinung nach nur dem Betroffenen selber zu.
Sie sollen Angehörigen schaden ? Nein , leider kommt es immer wieder vor , das Angehörige per Verfügung oder Klagen
versuchen das Sterben zu verhindern . Reiner Egoismus um eine Person noch länger am Leben zu erhalten um dann
zu sagen das man alles Mögliche versucht zu haben den Verwandten zu retten.
Dabei geht es ums eigene Ego , nicht die Wünsche des Betroffenen.
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Das kann so weit gehen, dass diese sich auch das Leben nehmen wollen. Ausgelöst durch eine Kurzschlussreaktion.
Das so etwas leider schon passiert ist , streite ich nicht ab , aber genau deshalb
Zitat von itfcitfc schrieb:klar geregelte Grundlage von Seiten der Gesetzgebung.
Das Thema ist ja ob Leben um jeden Preis erhalten werden muss , nicht ob Selbstmorde verhindert werden sollen.
Dann müsstest du jedem Patienten ans Bett fesseln bis ein psychiatrisches Gutachten vorliegt , das Aussagt er sei nicht Suizidgefährdet.
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Für die Einen ist das Leben etwas besonderes, einzigartiges, manchmal sogar heiliges.
Das Leben ist wirklich was besonderes , das habe ich während meiner Chemotherapie gelernt .
Aber es ist für mich als Atheisten nix heiliges. Damit sprichst du aber einen weiteren Punkt an der mich stört.
Warum hat die Kirche so ein Mitspracherecht bei einem so ernsten Thema ? Die Gesetze zur Sterbehilfe sind nach einem Urteil des
BVerfG vom Februar diesen Jahres verfassungswidrig . In die Diskussion um eine Änderung mischt sich die Kirche immer wieder ein.
Warum nimmt eine Religiöse Institution sich das Recht raus über das Leben von Menschen zu entscheiden , die sie nicht vertritt?
Muss ich erst zu den Zeugen Jehovas wechseln um Behandlungen abzulehnen?
Kommerzielle und auf Gewinn von Vereinen oder Unternehmen ausgelegte Sterbehilfe lehne ich genauso ab .
Aber es muss für jeden Arzt einen rechtssicheren Weg geben Patienten von seinem Leid zu erlösen.
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Sterbehilfe bei Todkranken ist übrigens etwas ganz anderes als selbstbestimmtes Sterben.
Das Erklär mir bitte einmal , warum es für dich etwas Anderes ist ? Ein Patient der todkrank ist und austherapiert , aber aus
körperlichen oder anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist selber den Zeitpunkt zu Bestimmen an dem er aus dem Leben
scheidet , ist auf aktive Sterbehilfe angewiesen.
Würdevolles Sterben heist ja nicht jeden Suizidversuch zu Unterstützen , sondern einem Menschen sein Ableben ohne
Angst vor Repressalien irgendwelcher Art zu ermöglichen.
Es müssen nicht immer Ärzte sein die "den Stecker ziehen" , auch Freunde oder Verwandte sollten die Möglichkeit haben
den Wunsch zu erfüllen.


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05.12.2020 um 08:34
Zitat von itfcitfc schrieb:Wer hat das Recht und die Befugnis zu Entscheiden ob jemand nur einen schnellen Ausweg sucht oder nicht ?
Ärzte , Verwandte oder Ämter ? Dieses Recht steht meiner Meinung nach nur dem Betroffenen selber zu.
Gerade weil dass Recht darüber zu entscheiden nur dem Betroffenen zustehen sollte, und dieser eben aufgrund von persönlichen Schicksalsschlägen eher emotional als rational reagieren wird, ist die Gefahr einer Fehleinschätzung höher. Und da es um das Beenden des Lebens geht ist diese unumkehrbar.
Zitat von itfcitfc schrieb:leider kommt es immer wieder vor , das Angehörige per Verfügung oder Klagen
versuchen das Sterben zu verhindern . Reiner Egoismus um eine Person noch länger am Leben zu erhalten um dann
zu sagen das man alles Mögliche versucht zu haben den Verwandten zu retten.
Dabei geht es ums eigene Ego , nicht die Wünsche des Betroffenen.
Wenn du selbstbestimmtes sterben einführst wird sich daran nicht viel ändern. Die Verwandten werden auch da versuchen gegen die Entscheidung des Patienten zu klagen. Unter Umständen könnten Verhandlungen vor Gericht dann dennoch ewig dauern.
Zitat von itfcitfc schrieb:Aber es ist für mich als Atheisten nix heiliges. Damit sprichst du aber einen weiteren Punkt an der mich stört.
Warum hat die Kirche so ein Mitspracherecht bei einem so ernsten Thema
Deshalb schrieb ich für manche sei dies der Fall. Das sich die Kirche raushalten sollte finde ich zwar auch, allerdings gibt sie auch psychisch schwachen Menschen, die sich sonst selbstbestimmt umbringen würden, die Stärke vielleicht doch noch positives aus ihrem Leben zu ziehen und es lebenswert zu finden. Und dies gerade weil sie immer Predigt wie einzigartig das Leben ist. Atheisten hilft das natürlich nicht weiter.
Zitat von itfcitfc schrieb:Das Erklär mir bitte einmal , warum es für dich etwas Anderes ist ?
Sterbehilfe beschleunigt den Prozess des Sterbens bei unheilbar Kranken und Menschen, die sowieso keine Chance mehr haben ein lebenswertes Leben zu führen. Das ist vollkommen in Ordnung. Selbstbestimmtes Sterben gibt aber auch Menschen die Chance zu sterben, die aufgrund einer schweren Verletzung oder schweren Krankheit erstmal keine Hoffnung mehr sehen, obwohl es auch da noch möglich wäre weiterhin ein lebenswertes Leben zu leben. Aber bis sie das realisieren können und die Möglichkeit zu kämpfen annehmen können, sind sie leider durch ihre Kurzschlussreaktion schon tot.

Auch psychisch Kranke können dann Handlungen treffen, die sie eigentlich nicht treffen wollten. Zum Beispiel können depressive Menschen, die gerade eine schlechtere Phase haben einfach sterben, obwohl sie das eigentlich auch nicht wollen. Dann ists auch wieder zu spät um die Entscheidung umzukehren.


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05.12.2020 um 09:19
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Die Verwandten werden auch da versuchen gegen die Entscheidung des Patienten zu klagen.
Genau deshalb fordere ich klar festgelegte Richtlinien und Vorschriften wie ich weiter oben schrieb.
Zitat von itfcitfc schrieb:Deshalb befürworte ich klare Regeln ab wann ein Mensch sich entscheiden kann ob er sterben möchte und dann kein Arzt
zur Rechenschafft gezogen wird oder Verwandte , aus welchen Gründen auch immer , dagegen Vorgehen können.
Das schließt auch aus dass
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:psychisch Kranke können dann Handlungen treffen, die sie eigentlich nicht treffen wollten.
Ein Gesetz müsste so formuliert sein , das Ärzte oder speziell geschulte Personen ein für den Betroffenen gültiges Gutachten
über seine Wünsche erstellen und wenn es klar ist dass der Wunsch der Person gerechtfertigt ist , die Möglichkeiten anderer dagegen
Anzugehen beschränkt ist.

Ich bin einfach der Meinung das humanes Sterben zum größten Teil Menschen betrifft die Todkrank sind und nicht ein Weg
darstellt der Suizidwilligen erleichtern soll sich das Leben zu nehmen.

Zum Thema Kirche sagst du ja
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Und dies gerade weil sie immer Predigt wie einzigartig das Leben ist.
Sie predigt es , aber wie agiert sie im Allgemeinen? Sie versucht den Menschen ihre veralteten Regeln aufzuzwängen ,
mischt sich in Gesetzgebungen ein durch Statements und Lobbyarbeit.
Wie viele Kirchenmitglieder sind den gläubig oder gehen auch in die Kirche ? Nur ein Bruchteil der Gemeindemitglieder.
Woher nimmt sich eine solche Institution das Recht heraus bei so einem ernsten Thema mit zu Entscheiden ?
In dieser Statistik wird gezeigt das 2019 weniger als die Häfte der Deutschen einer Kirche angehören , diese aber versucht das Leben aller zu beeinflussen.
Bei aktiven Gläubigen wird sich die Grenze ab wann sie würdevoll Sterben wollen in den meisten Fällen von Natur aus
höher liegen . Deshalb finde ich das von dieser Seite keine Einflussnahme stattfinden darf , sondern diese Organisation die aus
jedem Mitglied auch geldwerte Vorteile zieht versuchen soll aktiv für ihre Mitglieder dazusein , sie dazu anregen ihren Lehren zu
folgen , aber nicht in Vorgänge einzumischen die Personen betreffen mit denen sie nix zu tun hat.
Das gilt für jede Art von Religion oder Glauben . Egal ob Christ , Moslem oder andere Arten von religiösen Vereinigungen.
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:und dieser eben aufgrund von persönlichen Schicksalsschlägen eher emotional als rational reagieren wird, ist die Gefahr einer Fehleinschätzung höher.
Für mich liest sich das so , das du den Betroffenen den emotionalen Teil einer Entscheidung absprechen willst , den Angehörigen aber nicht. Denkst du das diese Gruppe nur rational denkt ? Ich vermute mal das dort der emotionale Anteil an Entscheidungen gegen den Willen der Betroffenen um einiges höher ist.
Würdevolles Sterben bedeutet ja das man Menschen die Möglichkeit gibt in einer Lage in der nix mehr Hilft ihren Frieden zu finden
ohne zu leiden , nicht das man jeden Menschen der Suizid begehen will helfen soll oder muss.


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05.12.2020 um 09:56
Zitat von itfcitfc schrieb:Genau deshalb fordere ich klar festgelegte Richtlinien und Vorschriften wie ich weiter oben schrieb.
Legt man solche Richtlinien fest besteht immer die Gefahr, dass diese geändert werden könnten. Das könnte auch negativ ausgehen. Ein Verbot verbietet ein anpassen und umgehen von Richtlinien.
Zitat von itfcitfc schrieb:Ich bin einfach der Meinung das humanes Sterben zum größten Teil Menschen betrifft die Todkrank sind und nicht ein Weg
darstellt der Suizidwilligen erleichtern soll sich das Leben zu nehmen.
Ja, humanes Sterben wird zu einem Großteil todkranke Menschen betreffen, allerdings kann ein entsprechendes Gesetz dazu führen, dass sich psychisch Kranke Menschen unfair behandelt fühlen, weil ihre Meinung zum Thema in ihren Augen nicht berücksichtigt wird. Das wird Missgunst hervorrufen, im schlimmsten Fall Klagen und eine Lockerung entsprechender Gesetze, was den eigentlich Sinn letztendlich torpediert.
Zitat von itfcitfc schrieb:Woher nimmt sich eine solche Institution das Recht heraus bei so einem ernsten Thema mit zu Entscheiden ?
Darüber müssen wir gar nicht diskutieren, meine Meinung geht immerhin mit deiner konform. Kirche sollte sich raushalten. Allerdings spendet sie Betroffenen dennoch Stärke und Trost. Das kann sie auch ohne entscheiden zu müssen.
Zitat von itfcitfc schrieb:Würdevolles Sterben bedeutet ja das man Menschen die Möglichkeit gibt in einer Lage in der nix mehr Hilft ihren Frieden zu finden
ohne zu leiden , nicht das man jeden Menschen der Suizid begehen will helfen soll oder muss.
Richtig, deshalb pro Sterbehilfe, aber nicht pro selbstbestimmtem Sterben. Das dieser Unterschied relevant ist, hatte ich oben schon ausgeführt


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05.12.2020 um 10:30
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Richtig, deshalb pro Sterbehilfe, aber nicht pro selbstbestimmtem Sterben.
Ich finde das du dir da selber Widersprichst .
Um aktiv Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen ist es doch zwingend Notwendig das man selbst Bestimmt wann und wie man sterben möchte.
Ich finde das erst anders herum wird ein Schuh daraus. Bei einer klaren Rechtslage die definiert was selbstbestimmtes Sterben ist
kann der Gesetzgeber auch eindeutige Regeln für die Sterbehilfe erlassen.

Das Sterbehilfe nicht jeden Suizidwilligen unterstützt ergibt sich dann automatisch aus einer klaren Rechtslage ab wann
selbstbestimmtes Sterben rechtskonform geregelt ist und ohne weitere Maßnahmen von Angehörigen oder Institutionen
erlaubt ist.

Damit würde sich dein Einwand
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Legt man solche Richtlinien fest besteht immer die Gefahr, dass diese geändert werden könnten. Das könnte auch negativ ausgehen. Ein Verbot verbietet ein anpassen und umgehen von Richtlinien.
erledigen , wenn die Legislative bei dieser Regelung Experten und Gutachter zu Rate zieht , aber religiöse Vereinigungen außen vor lässt.

Warum betonst du immer das Missbrauch einer solchen Regelung von Suizidgefährdeten Personen missbraucht werden kann,
aber äußerst dich kaum wie es für den Großteil der Betroffenen besser gehandhabt werden könnte.
Der Unterschied ist ja auch folgender
- Sterbehilfe ist aktiv , handeln anderer Personen und Verabreichung eines tödlichen Medikamentes
- Selbstbestimmtes Sterben heist den Willen des Betroffenen zu respektieren ab wann keine weiteren medizinischen
Maßnahmen zur Verlängerung des Lebens getroffen werden.

Der Betroffene kann sollte diese Wünsche durch einfache , klare Anweisungen äußern können z.B so wie ich oben
schon Angeregt habe
Zitat von itfcitfc schrieb:Im Falle einer Therapie in einer Klinik , sei es OP oder nur ein CT , muss man eine Einwilligungserklärung unterschreiben.
Wieso wird nicht jedem Patienten das Angebot gemacht dort eine Patientenverfügung zu erstellen die vom Arzt unterschrieben
zu der Patientenakte gelegt wird. Im Falle einer Verschlechterung des Zustandes könnte so der Arzt einfach nach dem
Willen des Patienten handeln , ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Jede Patientenverfügung kann ja auch auf einen definierten Zeitraum gekoppelt sein oder Einschränkungen enthalten.
Sei es sie ist nur bei bestimmten Zuständen gültig , oder nur für die Dauer der Therapie.
Die privaten Träger konnten dabei ihren Anteil von 21,7 Prozent im Jahr 2000 auf rund 37,5 Prozent der Häuser im Jahr 2018 ausbauen.
Quelle

Dadurch das mittlerweile zu 1/3 in Hand privater Träger ist , die auch Gewinnorientiert arbeiten müssen ist es für mich klar
dass das Erhalten von Leben mit allen verfügbaren Mitteln auch Kosten und damit Gewinn bringt.
Etwas das oftmals den Wünschen der Betroffenen widerspricht. Da du ja den Standpunkt vertrittst , das Leben mit allen Mitteln erhalten werden soll , wie würdest du diese Differenz zwischen kommerzieller Medizin und dem Wohl und den Wünschen des Patienten regeln ?


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05.12.2020 um 11:40
Zitat von itfcitfc schrieb:Ich finde das du dir da selber Widersprichst .
Um aktiv Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen ist es doch zwingend Notwendig das man selbst Bestimmt wann und wie man sterben möchte.
Ich widerspreche mir da nicht, da ich Sterbehilfe, ob aktiv oder passiv, von selbstbestimmtem Sterben abgrenze. Dies ist nötig um eben genau den Menschen zu helfen, die wie schon vorher formuliert, keine Chance mehr haben.
Grenzt man Sterbehilfe nicht ab, und formuliert alles als selbstbestimmtes Sterben, dann lässt man nämlich Türen zum Missbrauch durch psychisch labile, behandlungsfähige Menschen offen. Dies kann nicht wie schon erläutert zwar durch Gesetze geregelt werden, diese sind aber nicht in Stein gemeißelt und können sich dann unvorteilhaft verschieben. Bei einer Abgrenzung von Sterbehilfe zu selbstbestimmtem Sterben verringert man dieses Risiko.


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05.12.2020 um 12:06
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Ich widerspreche mir da nicht, da ich Sterbehilfe, ob aktiv oder passiv, von selbstbestimmtem Sterben abgrenze.
Das kann man nicht voneinander trennen. Denn um aktive oder passive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen ist es doch
Voraussetzung über den Zeitpunkt und die Gründe für ein selbst gewähltes Ableben zu entscheiden.
Wieso denkst du kann oder muss man das Abgrenzen?
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:und formuliert alles als selbstbestimmtes Sterben
Das habe ich nie gefordert , sondern gesagt
Zitat von itfcitfc schrieb:Bei einer klaren Rechtslage die definiert was selbstbestimmtes Sterben ist
kann der Gesetzgeber auch eindeutige Regeln für die Sterbehilfe erlassen.
Das schließt doch aus das
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Missbrauch durch psychisch labile, behandlungsfähige Menschen
begangen wird. Solche Regeln sollen selbstbestimmtes Sterben doch definieren , ab welchem Zeitpunkt (z.B. Stadium einer Krankheit und Aussicht auf Heilung) er das alleinige Recht erhält darüber zu Entscheiden.
Dadurch würde der Missbrauch durch temporär labile Personen ausgeschlossen.
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Dies kann nicht wie schon erläutert zwar durch Gesetze geregelt werden, diese sind aber nicht in Stein gemeißelt und können sich dann unvorteilhaft verschieben.
Befürchtest du das diese Regeln dann aufgeweicht werden ? Falls ja , durch wen? Ich denke das unsere Gerichte zu entscheiden wissen
ob jemand psychisch instabil ist oder wirklich Todkrank.
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Bei einer Abgrenzung von Sterbehilfe zu selbstbestimmtem Sterben verringert man dieses Risiko.
Da stimme ich dir zu , nur ich argumentiere anders herum. Zuerst muss klar definiert werden was selbstbestimmtes sterben überhaupt ist und ab welchem Punkt es zulässig ist dem Willen zu entsprechen und Sterbehilfe zu gewähren.

Mir geht es vor allem darum das man einen Punkt einrichtet bei dem der Betroffene das alleinige sagen hat , ohne das Verwandte oder auch kommerzielle Kliniken dem widersprechen können.
Dieser Punkt kann geregelt werden durch Ärzte , Gutachter oder vergleichbare Spezialisten wenn die Gesetzlage dazu eindeutig ist.
Durch so ein Verfahren würde der Personenkreis bei dem du Missbrauch befürchtest erkannt und ausgeschlossen.

Ein Beispiel aus einem ganz anderen Bereich ist die Abtreibung . Dort braucht die Frau einen Beratungsschein. Erst damit ist ein Arzt
berechtigt straffrei diesen Vorgang durchzuführen. Wobei das ein anderes Thema ist das hier nicht her gehört.
So eine Vorgehensweise vor einer aktiven Sterbehilfe durch das oben beschriebene System wäre eine Möglichkeit das auch Sterbehilfe
legal und rechtssicher durchgeführt werden kann zum Wohle der Betroffenen .
Dazu bedarf es aber zuerst einer Regelung ab welchem Zeitpunkt und Bedingungen man schon oder noch in der Lage ist selbstbestimmt zu Sterben und wann nicht. Parallel dazu muss es auch genug Beratungsangebote von neutraler Seite geben , so das Betroffene ihre
Entscheidung auch durch Abwägen aller Seiten fällen können.


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05.12.2020 um 12:16
Zitat von itfcitfc schrieb:Das kann man nicht voneinander trennen. Denn um aktive oder passive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen ist es doch
Voraussetzung über den Zeitpunkt und die Gründe für ein selbst gewähltes Ableben zu entscheiden.
Wieso denkst du kann oder muss man das Abgrenzen?
Kann man das abgrenzen. Meiner Ansicht nach muss man das sogar und ich habe oben erläutert wieso das notwendig ist. Nur weil man Sterbehilfe auch als selbstbestimmtes Sterben definieren könnte, heißt dass nicht, dass es sinnvoll wäre das zu tun.
Zitat von itfcitfc schrieb:Mir geht es vor allem darum das man einen Punkt einrichtet bei dem der Betroffene das alleinige sagen hat , ohne das Verwandte oder auch kommerzielle Kliniken dem widersprechen können.
Und wenn es dir um diesen Punkt, so steht dem bei Sterbehilfe nichts im Wege. Man muss davor nicht selbstbestimmtes Sterben definieren, denn auch wenn Sterbehilfe faktisch gesehen als dies beschrieben werden kann, muss es dennoch nicht unter diesen Begriff fallen, da es sich um einen speziellen für sich stehenden Bereich handelt, der unabhängig von der Definition von selbstbestimmtem Sterben steht.
Zitat von itfcitfc schrieb:Dieser Punkt kann geregelt werden durch Ärzte , Gutachter oder vergleichbare Spezialisten wenn die Gesetzlage dazu eindeutig ist.
Durch so ein Verfahren würde der Personenkreis bei dem du Missbrauch befürchtest erkannt und ausgeschlossen
Genau deshalb ist es ja so wichtig diesen Teilbereich von selbstbestimmtem Sterben abzugrenzen.


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05.12.2020 um 12:46
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Man muss davor nicht selbstbestimmtes Sterben definieren,
Das finde ich schon , denn nicht immer ist es Notwendig das ein Bereich wie Sterbehilfe berührt wird.
Man braucht eine klare Definition ab wann der Wunsch des Patienten zu berücksichtigen und über die technischen und damit auch
kommerziellen Möglichkeiten und Interessen einer Klinik zu stellen.

Als ich damals meine Chemotherapie bekam war eine Frau mit akuter Leukämie einer aggressiven Form im Endstadium auf der Station.
Sie gab den Ärzten keine Einwilligung mehr sie weiter zu Behandeln. Ihre Eltern haben sie über ein Vormundschaftsgericht entmündigen lassen , wobei dir Ärzte ihr ohne Therapie und mit reiner Schmerztherapie etwa einen Monat gaben. Mit weiterer Behandlung etwa 6 Monate . Ihre Chance das sie den Krebs besiegt lag damals unter 10 % . Damals gingen die Ärzte nicht unter diese Zahl , also hies es eigentlich keine Chance. Sie lebte dann noch 4 Monate unter Schmerzen und im Dämmerzustand im Krankenbett weiter bevor sie erlöst wurde. Was haben die Eltern davon ?
Genau wegen so einem Beispiel fordere ich ja
Zitat von itfcitfc schrieb:Mir geht es vor allem darum das man einen Punkt einrichtet bei dem der Betroffene das alleinige sagen hat , ohne das Verwandte oder auch kommerzielle Kliniken dem widersprechen können.
Müssen Eltern die sich an einen nicht vorhandenen Strohhalm klammern solche Rechte und Möglichkeiten haben um jemanden auf die Art zu quälen ? Auch wenn sie es gut meinen , es muss einen Punkt geben wo der Wille des Betroffenen klar im Vordergrund seht und nix anderes.

Deine Argumentation bezieht sich in meinen Augen auf psychisch problematische Fälle , aber sowas wie ich erlebt habe ist die Realität
und der größte Anteil an diesen Fällen.

Um diesen Personen die Entscheidung zu überlassen muss eine klar geregelte Lage geschaffen werden wo andere kein Mitspracherecht mehr haben.
Sonst können ja auch Kliniken sagen , wir haben für eine Behandlungsmethode viel Investiert und müssen sie auslasten auch wenn es nur ein paar Tage oder Monate mehr bringt.
Wo trennst du die Interessen dieser Parteien und dem Betroffenen? Welche Regelung schlägst du vor ?


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05.12.2020 um 13:51
Zitat von itfcitfc schrieb:Das finde ich schon , denn nicht immer ist es Notwendig das ein Bereich wie Sterbehilfe berührt wird.
Man braucht eine klare Definition ab wann der Wunsch des Patienten zu berücksichtigen und über die technischen und damit auch
kommerziellen Möglichkeiten und Interessen einer Klinik zu stellen.
Die klare Definition ergibt sich aus der Definition der Sterbehilfe. Dann ist das Interesse des Patienten berücksichtigt, ohne das man den schwammigen Oberbegriff "selbstbestimmtes Sterben" im Allgemeinen genauer definiert. Denn selbstbestimmtes Sterben inkludiert auch, dass Menschen sterben dürfen, wann sie wollen. Genau dagegen agumentiere ich, nicht gegen die Sterbehilfe bei Todkranken.
Zitat von itfcitfc schrieb:Deine Argumentation bezieht sich in meinen Augen auf psychisch problematische Fälle , aber sowas wie ich erlebt habe ist die Realität
und der größte Anteil an diesen Fällen.
Richtig. Meine Argumentation bezieht sich auch auf psychische Problemfälle, die durch eine Erlaubnis des selbstbestimmten Sterbens eben auch die Erlaubnis haben einfach zu sterben. In diesem Punkt sehe ich das Leben als zu wertvoll an um diese Menschen, bei denen die Hoffnung auf Besserung besteht, aufzugeben. Das was du erlebst, kann man mit einer Regelung zur Sterbehilfe regeln und verbessern, dafür braucht man kein allgemeines Recht auf selbstbestimmtes Sterben.


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Clash 2020: Match - Itfc vs. Jörmungandr

05.12.2020 um 14:13
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Das was du erlebst, kann man mit einer Regelung zur Sterbehilfe regeln und verbessern,
Das kann man nicht , denn sie wollte keine Sterbehilfe , sondern einfach die Behandlung nicht fortsetzen.
Wie soll so ein Fall deiner Meinung nach in eine Sterbehilferegelung integriert werden ?
Aktuell ist es so das die Definition passiver Sterbehilfe die Möglichkeit gibt
dagegen Einspruch einzulegen wenn der Betroffene im Vorfeld keine klaren Angaben zu seinen Wünschen gemacht hat.
Auch Urteilen Gerichte immer wieder zu Gunsten der Kläger da sie den Einfluss von Medikamenten und deren Folgen
auf psychische Urteilsfähigkeit über die Wünsche des Patienten stellen.
Deshalb wiederhole ich mich das eine Verfügung zu jedem Krankenhausaufendhalt vorgeschrieben und von einem Arzt befolgt wird.
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Meine Argumentation bezieht sich auch auf psychische Problemfälle,
Wie ich auch sagte , in solchen Fällen kann bei einer klaren Definition von selbstbestimmten Sterben schon im Vorfeld dagegen
angegangen werden und Hilfe angeboten und das Sterberecht demzufolge angepasst werden das im schlimmsten Fall die wirklichen
Betroffenen echte Rechte haben die sie auch durchsetzen können.

Du willst ja das Leben mit allen Mitteln erhalten. Wie stehst du zu technisch Machbaren aus Kostendeckenden Gründen wenn privatisierte
Kliniken einen gewissen Auslastungsgrad haben müssen um Gewinn zu generieren.
Findest du es mit deinen Argumenten vereinbar das den Wünschen betroffener unter diesen Aspekten widersprochen wird ?
Für meine Begriffe müsstest du dem ja zustimmen wenn du Leben mit allen Mitteln erhalten möchtest.
Wo soll eine Grenze sein bei den Regelungen?
Wenn eine Klinik vor Gericht zieht um technisch noch ein paar Monate rauszuholen gegen den Willen des Patienten aber dabei Gewinn macht auf Kosten der Krankenkasse oder Angehörige ihn noch länger bei sich haben wollen und gegen seinen Willen klagen ,
wo ist für dich eine Grenze bei der " um jeden Preis" endet?
Biete mir mal eine Regelung dafür an und wie du sie umsetzen würdest?


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Clash 2020: Match - Itfc vs. Jörmungandr

05.12.2020 um 15:21
Zitat von itfcitfc schrieb:Das kann man nicht , denn sie wollte keine Sterbehilfe , sondern einfach die Behandlung nicht fortsetzen.
Wie soll so ein Fall deiner Meinung nach in eine Sterbehilferegelung integriert werden ?
Aktuell ist es so das die Definition passiver Sterbehilfe die Möglichkeit gibt
dagegen Einspruch einzulegen wenn der Betroffene im Vorfeld keine klaren Angaben zu seinen Wünschen gemacht hat.
In diesem Fall kommt einfach nicht die Behandlung fortsetzen einer passiven Sterbehilfe gleich. Das lässt sich ganz einfach in entsprechende Regelungen integrieren. Dafür braucht man keinen Überbgriff des selbstbestimmten Sterbens.
Zitat von itfcitfc schrieb:Auch Urteilen Gerichte immer wieder zu Gunsten der Kläger da sie den Einfluss von Medikamenten und deren Folgen
auf psychische Urteilsfähigkeit über die Wünsche des Patienten stellen.
Dieses Problem bleibt bei der Erlaubnis des selbstbestimmten Sterbens aber auch, da gegen Gesetze immer geklagt werden kann und die Auslegungen sich ändern können. Um dieses Problem möglichst zu beheben kann man auch einfach Sterbehilfe genauer definieren und eingrenzen. Dafür braucht man immernoch kein allgemeines selbstbestimmtes Sterben.
Zitat von itfcitfc schrieb:Du willst ja das Leben mit allen Mitteln erhalten. Wie stehst du zu technisch Machbaren aus Kostendeckenden Gründen wenn privatisierte
Kliniken einen gewissen Auslastungsgrad haben müssen um Gewinn zu generieren.
Ich will Leben erhalten, wenn die Möglichkeit besteht, dass eine Therapie oder Behandlung ein lebenswertes Leben ermöglicht. Das ist nicht immer der Fall und lässt sich in diesen Fällen eben durch Sterbehilferegelungen regulieren.

Leben ist schützenswert und sollte daher nicht durch die Möglichkeit des selbst bestimmten Sterbens zu schnell aufgegeben werden.


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Clash 2020: Match - Itfc vs. Jörmungandr

05.12.2020 um 16:55
Du schreibst auf meinen Beitrag
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:In diesem Fall kommt einfach nicht die Behandlung fortsetzen einer passiven Sterbehilfe gleich. Das lässt sich ganz einfach in entsprechende Regelungen integrieren.
und dann
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Dieses Problem bleibt bei der Erlaubnis des selbstbestimmten Sterbens aber auch, da gegen Gesetze immer geklagt werden kann und die Auslegungen sich ändern können. Um dieses Problem möglichst zu beheben kann man auch einfach Sterbehilfe genauer definieren
Genau da aber liegt ja das Problem. Warum sollte man ein Verordnungsmonster schaffen wenn es , wie in diesem Falle ; nur um ein aussetzen weiter Behandlung geht und es gegen Ihren Willen fortgeführt wird ?
Weil die Gesetze und Regeln nicht ausreichen.
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Ich will Leben erhalten, wenn die Möglichkeit besteht, dass eine Therapie oder Behandlung ein lebenswertes Leben ermöglicht.
Wer hat denn deiner Meinung nach darüber zu befinden ob das Leben noch lebenswert ist ?
Nicht nur der Betroffene , sondern auch Ärzte , Angehörige , Gutachter ?
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:Leben ist schützenswert und sollte daher nicht durch die Möglichkeit des selbst bestimmten Sterbens zu schnell aufgegeben werden.
Wie ich mehrmals sagte , es muss ein Weg gefunden werden um die Punkte auf die du dich versteifst , wie psychische Ausnamesituationen oder Suizidgefahr , ausgeschlossen werden.

Mir scheint das du mit den Topic " Leben erhalten um jeden Preis" aber keine Antworten auf den Personenkreis von dem ich spreche
hast . Du stimmst mir oft zu das es genug Fälle gibt wo es ein berechtigtes Interesse gibt , aber bietest keine konstruktive Lösungen an
die meine Meinung dazu ändern könnte.

Ich definiere um jeden Preis halt so , das es für alle Personen gilt und jede technische oder medizinische Möglichkeit genutzt werden muss , sei es auch gegen den Willen des Betroffenen , weil die Mediziner oder Angehörigen es möchten.

Wo siehst du das Problem in dem Model was ich vorschlug ? Eine Art von verpflichtender Beratung mit einem Arzt und Psychologen
und mit einer Bescheinigung von diesen in Verbindung mit einer Patientenverfügung hat keiner mehr das Recht dagegen vorzugehen?
Zitat von SchnapspralineSchnapspraline schrieb:da gegen Gesetze immer geklagt werden kann und die Auslegungen sich ändern können.
Das ist immer eine Frage wie die Gesetze formuliert sind . Ich bin mir Bewusst das es immer jemanden gibt der Klagt .
Spätestens beim BGH wird auch darüber befunden wie ein Gesetz auszulegen ist.

Gerade weil es keine eindeutigen Gesetze gibt zu den verschiedenen Bereichen ist es ein Problem mit Patientenverfügungen.
Die rechtliche Gültigkeit hat sich in den letzten Jahren wegen einigen Formulierungen mehrfach geändert,
Die richtige Reihenfolge wäre für mich
1. eine dauerhaft rechtssicher formulierte Patientenverfügung die nicht wegen einiger Worte anfechtbar ist
2. Eine klare Definition was selbstbestimmtes Sterben ist und unter welchen Voraussetzungen...
3. Aktive oder passive Sterbehilfe legal ist.

Ich würde gerne wissen wo in so einem Model dann eine Möglichkeit ist , das die von dir favorisierten Suizidgefährdeten
einen Freibrief hätten ?


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Clash 2020: Match - Itfc vs. Jörmungandr

05.12.2020 um 17:45
Zitat von itfcitfc schrieb:Genau da aber liegt ja das Problem. Warum sollte man ein Verordnungsmonster schaffen wenn es , wie in diesem Falle ; nur um ein aussetzen weiter Behandlung geht und es gegen Ihren Willen fortgeführt wird ?
Weil die Gesetze und Regeln nicht ausreichen.
Das ist kein Verordnugnsmonster, sondern einfach eine Regelung der Sterbehilfe an sich. Mit einer Verordnung zu "selbstbestimmtem Sterben" in welchem die Sterbehilfe inkludiert ist hätten wir besagtes Monster. Deshalb ganz klar Nein zu selbstbestimmtem Sterben.
Zitat von itfcitfc schrieb:Wer hat denn deiner Meinung nach darüber zu befinden ob das Leben noch lebenswert ist ?
Nicht nur der Betroffene , sondern auch Ärzte , Angehörige , Gutachter ?
Im Falle einer tödlichen unheilbaren Krankheit, die unheilbar und untherapierbar ist auf jeden Fall nur der Patient. Bei psychisch labilen Personen mit einer schlechten Phase, die aber behandelbar und therapierbar sind sollten auf jeden Fall Gutachter und Ärzte hinzugezogen werden. Das Leben ist zu kostbar um es zu verschwenden. Wie gesagt, stellen sich diese psychischen Leiden als auf Dauer zu beeinträchtigend dar, kann man einfach wie bei Sterbehilfe verfahren. Dafür braucht man keine Erlaubnis in Form des selbstbestimmten Sterbens.
Zitat von itfcitfc schrieb:Wie ich mehrmals sagte , es muss ein Weg gefunden werden um die Punkte auf die du dich versteifst , wie psychische Ausnamesituationen oder Suizidgefahr , ausgeschlossen werden.

Mir scheint das du mit den Topic " Leben erhalten um jeden Preis" aber keine Antworten auf den Personenkreis von dem ich spreche
hast . Du stimmst mir oft zu das es genug Fälle gibt wo es ein berechtigtes Interesse gibt , aber bietest keine konstruktive Lösungen an
die meine Meinung dazu ändern könnte.

Ich definiere um jeden Preis halt so , das es für alle Personen gilt und jede technische oder medizinische Möglichkeit genutzt werden muss , sei es auch gegen den Willen des Betroffenen , weil die Mediziner oder Angehörigen es möchten.

Wo siehst du das Problem in dem Model was ich vorschlug ? Eine Art von verpflichtender Beratung mit einem Arzt und Psychologen
und mit einer Bescheinigung von diesen in Verbindung mit einer Patientenverfügung hat keiner mehr das Recht dagegen vorzugehen?
Ich versteife mich keineswegs und habe dir Auswege und Möglichkeiten aufgezeigt. Das Thema hier ist nicht aufzugreifen wie genau man jetzt entsprechende Regelungen erarbeitet, sondern ob Menschen erlaubt werden selbstbestimmt zu sterben, und dass soll ihnen eben nur in Ausnahmefällen, wie bei der Sterbehilfe gewährt werden.


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