Carietta schrieb:Wobei ich mich frage, ob das von Bundesland zu Bundesland evtl. unterschiedlich gehandhabt wird.
Und dazu nur am Rande: Das zweite Sozialgesetzbuch ist Bundesgesetz, das müsste in jedem Land eigentlich gleich sein.
Allerdings - und das habe ich von Obdachlosen gehört - sind wohl die einzelnen Center so unterschiedlich in ihren inneren Direktiven und Dienstanweisungen, dass es sich für die teilweise lohnt, mehrere Kilometer in andere Städte zu wandern, um dort fortan zu leben.
Bei uns kommen die Obdachlosen aus der Kreisstadt alle zu uns (zweitgrößte Stadt im Kreis), weil das Amt denen hier klaglos den Tagessatz aushändigt, während in der Kreisstadt das nur 3 Tage in Folge möglich ist.
Wohl, weil man als Person "ohne festen Wohnsitz" nicht längere Zeit an einem Ort bleiben "darf". Die bei uns scheißen da aber drauf und haben die Dienstanweisung, grundsätzlich nicht zu sanktionieren, weil zu häufig dagegen geklagt wurde.
Das widerum habe ich von einem Mitarbeiter selbst gehört, der mir aber letztlich doch kein Interview geben wollte :/