Hätte auch Berlusconi nehmen können - es sollte klar sein worauf ich hinaus will.
Das kann man so nicht vergleichen. Das unterliegt ja italienischen Recht und Berlusconi ist durch die Strukturen in Italien, die sind wie sie sind, an die Macht gekommen.
soulhunter schrieb:Ob etwas reguliert ist oder nicht sagt nicht viel aus. Entscheidend ist, ob diese Regulierungen sinnvoll sind und/oder eingehalten werden.
Ob Regulierungen sinnvoll sind ?
Eine Wirtschaft in Europa funktioniert nicht auf Dauer ohne rechtliche Regulierungen.
Deshalb gibt es ja auch soviel Regulierungen durch Brüssel.
Das manche Regulierungen wirklich Quatsch sind, ist den meisten Leuten aus der Praxis klar.
Oftmals zeigt sich auch erst in der Praxis, ob sich ein Gesetz, Verordnung, Vorschrift oder Erlass auch sich bewähren.
Trotz Regulierung ergibt sich für die Leiharbeiter weder ein Vorteil, noch auch nur annähernd eine rechtliche Gleichstellung.
Für Menschen die zu den Langzeitarbeitslosen zählen, also länger als ein Jahr arbeitslos sind, ist es unheimlich schwer eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.
Ein Unternehmer schaut sich die Leute ja an, die sich bei ihm um eine Stelle bewerben. Wenn dann jemand kommt der erst 5 Monate arbeitslos ist und dann kommt noch jemand der schon 5 oder 10 Jahre arbeitslos ist, ist das keine wissenschaftliche Fragestellung wen er einstellen wird.
Für den, der schon 5 oder 10 Jahren arbeitslos ist, ist das natürlich nicht schön.
Aber man muss auch den Unternehmer verstehen, der weiß ja nicht, kommt derjenige jeden Tag ?!
Oder zeigt sich nach der Probezeit, was man da für einen Fang gemacht hat ?!
Da bietet sich die Zeitarbeit als ein Werkzeug zur Risikominimierung an.
Natürlich kommt es auch auf die Stelle an, um die es geht.
soulhunter schrieb:Im Gegenteil - die ganzen Lücken die dieses System zulässt schaden am Ende nur dem Steuerzahler da viele Leiharbeiter zu Hartz IV-Austockern mutieren.
Die Unternehmer sind ja nicht für das Arbeitslosenversicherung zuständig.
Das diese Leute aufstocken müssen ist ja der Politik geschuldet.
Man könnte ja über steuerliche Veränderung und über das Wohngeld, was von der Verwaltung wesentlicher einfacher ist, als dieses Aufstockersystem, zu wesentlichen Verbesserungen beitragen. Aber das muss die Politik machen, das können nicht die Unternehmen ändern.
Warum ist das so? Warum wird es zugelassen dass auch hier in Richtung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Kleinen gesteuert wird?
Leiharbeiter stehen unter wesentlich mehr Druck als reguläre Angestellte - und das soll auch noch verstärkt werden?
Zum Thema der Nutzung der Kantine und der Zahlung des vollen Preises für Verpflegung, wird mit einem geldwerten Vorteil begründet, der nur Stammbelegschaft zusteht.
Betriebsfremde Personen müssen auch den vollen Preis zahlen.
Ein sachlicher Grund ist zum Beispiel, das der Zeitarbeitsfirma ein erheblicher Mehraufwand da durch entsteht.
Natürlich ist der Leiharbeiter in einer Ungewissheit, ohne eine unbefristete Beschäftigung. Auf der anderen Seite ist auch der Unternehmer durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag an einen schlechten Mitarbeiter gebunden.
che71 schrieb: Ein seriöses Unternehmen hat aber nicht nötig.
Warum?
Ein seriöses Unternehmen achtet auf seinen Ruf, wenn bekannt wird, ein Unternehmen macht schwarz Geschäfte, behandelt seine Mitarbeiter schlecht, unpünktliche Gehaltszahlungen usw. spricht sich so etwas schnell herum.
Das wirkt auf die Bewerberstruktur aus, kann zu unangenehmen Nachfragen bei der Bank führen. Wenn du versuchst, Gehälter zu verkürzen, erheblich zu verspätet zahlen o.ä.
Den Fall den du hier beschreibst ist bezeichnend für die ganze Thematik. Wie viele Fälle der deutschen Rechtsgeschichte kennst du in denen eine ganze Lohngruppe(!) rückwirkend(!!) mehr Lohn verlangen darf?
Ich kenne jetzt auf die Schnelle keinen Fall, wo das auch so war. Dafür müsste man wohl länger recherchieren.
Wenn ich lese dass dieser offene Gesetzesbruch nur für die letzten drei Jahre revidiert wird -und noch dazu erst nach einer Klage!- sehe ich grinsende Konzernchefitäten die sich berlusconimäßig die Hände reiben.
Natürlich muss man ausstehende Löhne einklagen. Du willst ja ein vertraglich zugesichertes Recht wahrnehmen.
Verjährungsfristen gibt es in fast allen Rechtsgebieten, da sie den Vertragspartnern einen Rechtsfrieden geben.
Wo da die seriösen Unternehmen sind von denen du vorher geschrieben hast ist mir unverständlich. Fast könnte man glauben die hätten sich absichtlich mit der CGZP arrangiert.
Da schließt sich auch der Kreis - bis zum 14. Dezember 2010 war alles gesetzlich geregelt und doch war das Prinzip der Leiharbeit durch ihre eigenen Gewerkschaften vergiftet. Allein dieses Faktum zeigt doch dass selbst Gesetze und Rechte nichts bringen wenn die Intention dahinter gegen die Menschen gerichtet wird.
Die großen Zeitarbeitsunternehmen sind nicht mit diesen "Gewerkschaften" vertraglich verbunden gewesen.
Ohne gesetzliche Regelungen hätte man aber keine Möglichkeit gegen die schwarzen Schafe der Branche vorzugehen.