Allmystery
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

45 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Löschen, eigene Beiträge ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Diese Diskussion wurde von Lepus geschlossen.
Begründung: Verwaltungskritik bitte an den Verwaltungskanal.
Marianne48 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 08:05
Unter „Infos“ ist bei den gelöschten Beiträgen die Begründung „Auf Wunsch des Erstellers“ aberhunderte Male zu finden. Sowohl in den ernsten Rubriken wie auch im UH Bereich.

Auch mir wurden im Laufe der letzten Monate eine ganze Reihe (ca. 8 Stück) meiner Bitten um Löschung problemlos gewährt, allesamt im UH Bereich. Es waren Postings mit deren Gestaltung ich im Nachhinein gar nicht zufrieden war und solche mit ärgerlichen Schreibfehlern. Ich konnte sie nicht mehr selber korrigieren, weil die Editierzeit abgelaufen war.

Eines Tages jedoch wurde mir die Bitte um Löschung eines Beitrages, ebenfalls im UH Bereich, verwehrt. Es traf mich völlig unvorbereitet, grad so wie ein Blitz aus heiterem Himmel! Die Begründung weist darauf hin, dass es dem Wohlwollen des Moderators obliegt, ob er solchen Wünschen nachkommen mag oder eben nicht. Demzufolge müsste man sich also bei jeder diesbezüglichen Bitte auf eine Reaktion in der Art einer „Wundertüte“ gefasst machen.

In den Forumsregeln habe ich nichts dazu gefunden, für die User ist also keine Regelung einsehbar. Ob es interne Vorgaben gibt, weiss ich nicht. Vielleicht wurde dieses Thema bereits irgendwo besprochen und jemand kann mir das verlinken. Die Suchfunktion hat nichts aufgezeigt.

Mich würde interessieren, was für Erfahrungen Ihr gemacht habt mit Euren Wünschen um Löschung eines eigenen Beitrags.

Dass es gute Gründe gibt in ernsthaften Threads eine Löschung abzulehnen, das leuchtet mir ein. Beispielsweise wenn ein Beitrag relevant war für den nachfolgenden Diskussionsverlauf. Vielleicht mag das ja auch ein Grund sein, um im UH Bereich eine Löschung zu verweigern. Jener Beitrag jedoch, dessen Löschung mir verweigert wurde, der hat in keiner Weise den Threadverlauf beeinflusst.

@dns.…vielleicht kannst Du mir sagen, ob der Umgang mit solchen Anträgen/Bitten geregelt ist und wie diese Regeln lauten. Denn auch ich als einfacher User möchte nicht darüber im Unklaren sein, was gelöscht werden kann und was nicht, um mich in Zukunft danach richten zu können. Denn ich möchte möglichst nicht noch einmal orientierungs- und ahnungslos ins Leere laufen!


2x zitiertmelden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 09:08
Zitat von Marianne48Marianne48 schrieb:Mich würde interessieren, was für Erfahrungen Ihr gemacht habt mit Euren Wünschen um Löschung eines eigenen Beitrags.
Meine Beiträge, bei denen ich um eine Löschung gebeten habe, wurden immer sehr zeitnah gelöscht.

Ich muss zugeben, das hat mich eben ein bisschen erschrocken, dass ein UH-Beitrag von dir nicht gelöscht wurde.
Da muss man ja jetzt tatsächlich aufpassen, was man schreibt ;)

Eine Aussage dazu von Seiten der Moderation, würde mich auch interessieren.


melden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 12:07
Es ist so bei der UH werden wirklich nur noch Beiträge gelöscht, die zu privat sind auf Wunsch, dort wird es lockerer gehandhabt , als bei den ernsten Rubriken.
Es gab User die wollten X Beiträge in der UH gelöscht haben, nur weil sie in irgendwelchen Gründen eingeschnappt waren.


melden
Marianne48 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 13:30
@Dr.AllmyLogo

Warum gibt es denn dazu keine klaren Regeln die auch öffentlich einsehbar sind? Dann hätte man nämlich diese Aenderung dort auch kommunizieren können.

Ein lockeres Handhaben von Seiten der Moderation, in welchen Bereichen auch immer, führt doch einfach nur zu Verunsicherungen.

Dank an Dich, nichtsdestotrotz, aber für mich bringt Deine Erklärung keine Klarheit.

Ich hoffe sehr, dass da noch eine aufschlussreichere Stellungnahme von der Verwaltung kommt.


1x zitiertmelden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 15:14
@Marianne48

Es kann auch vorkommen, dass die Löschung eines Beitrags, das Gesamtniveau des Forums unverhältnismäßig weit in die Tiefe reißen würde. Daher wiegt das Interesse an einem Verbleib schwerer, als deine Bitte um Löschung.

Im umgekehrten Fall gibt es auch Beiträge, die ohne eine entsprechende Bitte gelöscht werden, da man sich so eine signifikante Niveausteigerung erhofft. Auch hier hat die Bewertung durch die Verwaltung/Administration immer Vorrang vor dem Wunsch des Beitragsschreibers.

Ich denke, du kannst dich glücklich schätzen, der ersten Gruppe anzugehören :)


2x zitiertmelden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 15:21
Zitat von Peter0167Peter0167 schrieb:Es kann auch vorkommen, dass die Löschung eines Beitrags, das Gesamtniveau des Forums unverhältnismäßig weit in die Tiefe reißen würde. Daher wiegt das Interesse an einem Verbleib schwerer, als deine Bitte um Löschung.

Im umgekehrten Fall gibt es auch Beiträge, die ohne eine entsprechende Bitte gelöscht werden, da man sich so eine signifikante Niveausteigerung erhofft. Auch hier hat die Bewertung durch die Verwaltung/Administration immer Vorrang vor dem Wunsch des Beitragsschreibers.

Ich denke, du kannst dich glücklich schätzen, der ersten Gruppe anzugehören :)
WTF? wenn dem so wäre, dann hätte ich das gerne so von der @Verwaltung unterschrieben.


melden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 17:18
Zitat von Marianne48Marianne48 schrieb:Dann hätte man nämlich diese Aenderung dort auch kommunizieren können.
Bestimmt nicht die einzige Änderung, die nicht kommuniziert wurde.
Bei einer Verwarnung z.B. musstest du früher nur das Lesen bestätigen,
heute musst du die Verwarnung selbst "bestätigen" ( = für richtig, zutreffend erklären).
Ein kleiner, aber feiner Unterschied.


2x zitiertmelden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 17:24
Zitat von muscariamuscaria schrieb:heute musst du die Verwarnung selbst "bestätigen" ( = für richtig, zutreffend erklären).
Ist mir bei meiner letzten Verwarnung auch aufgefallen. Der Gedanke, dass dies einem "Eingeständnis der Schuld" gleich kommt, kam mir auch im ersten Moment. Hab dann aber trotzdem bestätigt, weil ich davon ausging, dass dies nicht stimmen kann.

Hier wäre eine Klärung auch in meinem Interesse, und wenn dem so ist, würde ich meine "Bestätigung" gern zurück nehmen. :(


melden
pluss ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 17:26
Zitat von muscariamuscaria schrieb:heute musst du die Verwarnung selbst "bestätigen" ( = für richtig, zutreffend erklären).
Das ist aber lediglich deine Interpretation. Ich hatte dir doch im Verwaltungskanal erklärt das man damit lediglich bestätigt die Verwarnung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ob man die Verwarnung inhaltlich für berechtigt hält oder nicht hat damit nichts zu tun.


2x zitiertmelden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 17:29
Zitat von plusspluss schrieb:Ob man die Verwarnung inhaltlich für berechtigt hält oder nicht hat damit nichts zu tun.
Gut zu wissen. Zumindest mir sind diese feinen Unterschiede wichtig. Vielleicht sollte man den Text dahingehend konkretisieren. In dem konkreten Fall hätte ich mich nämlich eher vom Forum verabschiedet, als irgendeine Schuld einzugestehen.


2x zitiertmelden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 17:29
@pluss

Das in der Klammer ist nicht meine Interpretation, sondern die Wortdefinition.


melden
pluss ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 17:31
Zitat von Peter0167Peter0167 schrieb:Vielleicht sollte man den Text dahingehend konkretisieren
Das hat @muscaria ja schon als Anregung der Verwaltung mitgeteilt, es wurde nur noch nicht darüber entschieden.


melden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 17:35
Zitat von plusspluss schrieb:das man damit lediglich bestätigt die Verwarnung zur Kenntnis genommen zu haben.
Und was passiert wenn man die Verwarnung nicht bestätigt?


melden
pluss ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 17:36
Das steht unter der Verwarnung:

Verwarnung


melden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 17:38
Ah okay.
Ich finde da sollte es dann auch die Möglichkeit geben sich erklären zu können ob die Verwarnung gerechtfertigt ist


melden
pluss ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 17:39
Die Möglichkeit besteht und nennt sich Verwaltungskanal


1x zitiertmelden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 17:39
Gut, hab nix gesagt


melden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 18:36
Ob einer Löschung zugestimmt wird oder nicht, ist doch einzig und alleine eine von der jeweiligen Situation abhängige Entscheidung der Verwaltung.
Ich verstehe nicht, warum einige auf ein immer komplexeres Regelwerk hinarbeiten möchten, in dem jede Eventualität aufgeführt ist.
Am liebsten noch unter Einbezug der "Stammuser".

Es ist nun mal ein moderiertes Forum in dem man neben den allgemeingültigen Verhaltensregeln und spezifischen Forrnregeln nicht jeden Mist voraussehen kann.

Ich kann auch nicht jede Verwaltungsentscheidung auf den ersten Blick nachvollziehen, gerade wenn es um Ausschluss geht. Man wird schon seine Gründe haben, so zu entscheiden wie man es tun. Ist ja nicht so das man hier nach User Beliebtheit und Schlaf oder Sexmangel entscheidet. :D


1x zitiertmelden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 19:00
Zitat von AyashiAyashi schrieb:Ist ja nicht so das man hier nach User Beliebtheit und Schlaf oder Sexmangel entscheidet
Na da wäre ich mir manchmal nicht so sicher..


1x zitiertmelden

Betrifft: Auf Wunsch des Erstellers gelöschte Beiträge.

27.07.2021 um 19:11
Zitat von Cherokee.RoseCherokee.Rose schrieb:Na da wäre ich mir manchmal nicht so sicher..
:lolcry:
Dem schließe ich mich sofort an. :D


melden