Mitglied ausgeschlossen
18.08.2018 um 17:19CMO schrieb: juristischer Graubereichnein.
gehört in der EU (irrsinnigerweise) zu den personenbezogenen Daten.
CMO schrieb: juristischer Graubereichnein.
Bishamon schrieb:nein.Das bedeutet aber nicht dass es nicht gespeichert werden darf. Für bestimmte Zwecke (z.b. Auskunftspflicht gegenüber Behörden) kann für Website-Betreiber sogar eine Pflicht bestehen solche personenbezogenen Daten zu speichern. ☝️
gehört in der EU (irrsinnigerweise) zu den personenbezogenen Daten.
Ciela schrieb:Ihr habt dem ja alle zugestimmt :DHast vollkommen Recht 👌
https://www.allmystery.de/static/impressum/
CMO schrieb:eine dynamische IP → IP Adresse verändert sich regelmäßig.Gilt auch für dynamische IP-Adressen.
EuGH nun sein Urteil verkündet (v. 19.10.2016, Az. C-582/14). Er kommt darin zu dem Ergebnis, dass es sich bei dynamischen IP-Adressen um personenbezogene Daten handelt. Die Regelung des § 15 TMG, der eine Verarbeitung solcher Daten nur zulässt, soweit dies technisch zum Besuch der Seite erforderlich ist, sei zu restriktiv.https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c-582-14-ip-adressen-personenbezogene-daten-verarbeitung-speicherung/
Bishamon schrieb:EuGH nun sein Urteil verkündet (v. 19.10.2016, Az. C-582/14). Er kommt darin zu dem Ergebnis, dass es sich bei dynamischen IP-Adressen um personenbezogene Daten handelt. Die Regelung des § 15 TMG, der eine Verarbeitung solcher Daten nur zulässt, soweit dies technisch zum Besuch der Seite erforderlich ist, sei zu restriktiv.Dass das auch für dynamische IP-Adressen gilt hab ich doch gar nicht in Frage gestellt 🤷♂️
CMO schrieb: hab ich doch gar nicht in Frage gestellt 🤷Siehe:
CMO schrieb:Trotzdem gibt es zur Frage ob die IP-Adresse grundsätzlich als personenbezogene Daten betrachtet werden muss unterschiedliche Rechtssprechungen.Das war mal so, die Eugh-Entscheidung hat Rechtssicherheit geschaffen.
CMO schrieb: im Sinne des Allmystery Impressums dazu gehören weiß ich eben nichtEs steht in der Datenschutzerklärung von Allmy. Damit darf Allmy accountbezogen speichern.
CMO schrieb:grundsätzlich erst mal nicht einfach so gespeichert werden darfDie Datenschutzverordnung kennt als Ausnahme systemnotwendige Daten (Grundsatz der Notwendigkeit).
Bishamon schrieb:Die Datenschutzverordnung kennt als Ausnahme systemnotwendige Daten (Grundsatz der Notwendigkeit).Ich kenne die DSGVO...
ZB: Eine Firewall, eine Intrusion Detection und ein Spamfilter benötigen zwingend die IP-Adresse und ihre Speicherung.
Ein Webspace-Besitzer benötigt bei einer normalen (keine User-Interaktion) Seite keine IP-Adresse.
Bishamon schrieb:ich persönlich hätte in der Erklärung explizit erwähnt, dass die genannten Daten zwingend für einen reibungslosen Betrieb benötigt werden.Ist doch eh drin (Kybela blindes Huhn):
nur im technisch notwendigen Umfang erhoben.
CMO schrieb:den Notwendigkeitsgrundsatz1) Dieser erlaubt die Speicherung ohne Einverständnis. Siehe Firewall und Spamfilter.
Bishamon schrieb:1) Dieser erlaubt die Speicherung ohne Einverständnis. Siehe Firewall und Spamfilter.Eine Sperre kann unter Verwendung eines VPN meiner Meinung nach trotzdem umgangen werden. Und ob ein Gericht die Möglichkeit eines Doppelaccounts als Rechtfertigungsgrund für solch einen generellen und umfangreichen Eingriff in die Privatsphäre akzeptieren würde weiß ich auch nicht. 🤷♂️
2) ohne IP-Adresse und Browser-Fingerprint kann ein Doppelaccount nicht verhindert und damit eine Sperre umgangen werden. das ist definitiv systemnotwendig.
CMO schrieb:umfangreichen Eingriff in die PrivatsphäreDem man zugestimmt hat.
CMO schrieb:Gericht die Möglichkeit eines Doppelaccounts als RechtfertigungsgrundNach der Zustimmung darfst du auch die Haarfarbe und BH-Größe speichern (du musst sie bloss in der Erklärung erwähnen)
CMO schrieb:Du kannst prinzipiell alle Daten speichern - solange du die Bedingungen der DSGVO erfüllstDann verstehe ich nicht:
CMO schrieb:: Ich weiß es einfach nicht.
CMO schrieb:Du kannst prinzipiell alle Daten speichern - solange du die Bedingungen der DSGVO erfüllstAlso auch das Geschlecht. Und diese Angabe ist wirklich nicht systemnotwendig.
Bishamon schrieb:Der Notwendigkeitsgrundsatzes kommt erst dann wirklich ins Spiel, wenn Daten ohne Zustimmung gespeichert werden. ZB bei einer Firewall.Nein das sehe ich ehrlich gesagt anders. Der Notwendigkeitsgrundsatz ist ein "Grundsatz". Und zumindest nach meinem Verständnis ist ein Grundsatz nicht an Bedingungen geknüpft um zu gelten sondern allgemein gültig.
Bishamon schrieb:1) darf eine Firewall IP-Adressen ohne Zustimmung speichern?Also wenn du mich nach meiner persönlichen Meinung fragst:
2) darf allmy das Geschlecht speichern, wenn aufgeklärt wird?