Mitglied ausgeschlossen
18.08.2018 um 17:19nein.CMO schrieb: juristischer Graubereich
gehört in der EU (irrsinnigerweise) zu den personenbezogenen Daten.
nein.CMO schrieb: juristischer Graubereich
Das bedeutet aber nicht dass es nicht gespeichert werden darf. Für bestimmte Zwecke (z.b. Auskunftspflicht gegenüber Behörden) kann für Website-Betreiber sogar eine Pflicht bestehen solche personenbezogenen Daten zu speichern. ☝️Bishamon schrieb:nein.
gehört in der EU (irrsinnigerweise) zu den personenbezogenen Daten.
Hast vollkommen Recht 👌Ciela schrieb:Ihr habt dem ja alle zugestimmt :D
https://www.allmystery.de/static/impressum/
Gilt auch für dynamische IP-Adressen.CMO schrieb:eine dynamische IP → IP Adresse verändert sich regelmäßig.
EuGH nun sein Urteil verkündet (v. 19.10.2016, Az. C-582/14). Er kommt darin zu dem Ergebnis, dass es sich bei dynamischen IP-Adressen um personenbezogene Daten handelt. Die Regelung des § 15 TMG, der eine Verarbeitung solcher Daten nur zulässt, soweit dies technisch zum Besuch der Seite erforderlich ist, sei zu restriktiv.https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c-582-14-ip-adressen-personenbezogene-daten-verarbeitung-speicherung/
Dass das auch für dynamische IP-Adressen gilt hab ich doch gar nicht in Frage gestellt 🤷♂️Bishamon schrieb:EuGH nun sein Urteil verkündet (v. 19.10.2016, Az. C-582/14). Er kommt darin zu dem Ergebnis, dass es sich bei dynamischen IP-Adressen um personenbezogene Daten handelt. Die Regelung des § 15 TMG, der eine Verarbeitung solcher Daten nur zulässt, soweit dies technisch zum Besuch der Seite erforderlich ist, sei zu restriktiv.
Siehe:CMO schrieb: hab ich doch gar nicht in Frage gestellt 🤷
Das war mal so, die Eugh-Entscheidung hat Rechtssicherheit geschaffen.CMO schrieb:Trotzdem gibt es zur Frage ob die IP-Adresse grundsätzlich als personenbezogene Daten betrachtet werden muss unterschiedliche Rechtssprechungen.
Es steht in der Datenschutzerklärung von Allmy. Damit darf Allmy accountbezogen speichern.CMO schrieb: im Sinne des Allmystery Impressums dazu gehören weiß ich eben nicht
Die Datenschutzverordnung kennt als Ausnahme systemnotwendige Daten (Grundsatz der Notwendigkeit).CMO schrieb:grundsätzlich erst mal nicht einfach so gespeichert werden darf
Ich kenne die DSGVO...Bishamon schrieb:Die Datenschutzverordnung kennt als Ausnahme systemnotwendige Daten (Grundsatz der Notwendigkeit).
ZB: Eine Firewall, eine Intrusion Detection und ein Spamfilter benötigen zwingend die IP-Adresse und ihre Speicherung.
Ein Webspace-Besitzer benötigt bei einer normalen (keine User-Interaktion) Seite keine IP-Adresse.
Ist doch eh drin (Kybela blindes Huhn):Bishamon schrieb:ich persönlich hätte in der Erklärung explizit erwähnt, dass die genannten Daten zwingend für einen reibungslosen Betrieb benötigt werden.
nur im technisch notwendigen Umfang erhoben.
1) Dieser erlaubt die Speicherung ohne Einverständnis. Siehe Firewall und Spamfilter.CMO schrieb:den Notwendigkeitsgrundsatz
Eine Sperre kann unter Verwendung eines VPN meiner Meinung nach trotzdem umgangen werden. Und ob ein Gericht die Möglichkeit eines Doppelaccounts als Rechtfertigungsgrund für solch einen generellen und umfangreichen Eingriff in die Privatsphäre akzeptieren würde weiß ich auch nicht. 🤷♂️Bishamon schrieb:1) Dieser erlaubt die Speicherung ohne Einverständnis. Siehe Firewall und Spamfilter.
2) ohne IP-Adresse und Browser-Fingerprint kann ein Doppelaccount nicht verhindert und damit eine Sperre umgangen werden. das ist definitiv systemnotwendig.
Dem man zugestimmt hat.CMO schrieb:umfangreichen Eingriff in die Privatsphäre
Nach der Zustimmung darfst du auch die Haarfarbe und BH-Größe speichern (du musst sie bloss in der Erklärung erwähnen)CMO schrieb:Gericht die Möglichkeit eines Doppelaccounts als Rechtfertigungsgrund
Dann verstehe ich nicht:CMO schrieb:Du kannst prinzipiell alle Daten speichern - solange du die Bedingungen der DSGVO erfüllst
CMO schrieb:: Ich weiß es einfach nicht.
Also auch das Geschlecht. Und diese Angabe ist wirklich nicht systemnotwendig.CMO schrieb:Du kannst prinzipiell alle Daten speichern - solange du die Bedingungen der DSGVO erfüllst
Nein das sehe ich ehrlich gesagt anders. Der Notwendigkeitsgrundsatz ist ein "Grundsatz". Und zumindest nach meinem Verständnis ist ein Grundsatz nicht an Bedingungen geknüpft um zu gelten sondern allgemein gültig.Bishamon schrieb:Der Notwendigkeitsgrundsatzes kommt erst dann wirklich ins Spiel, wenn Daten ohne Zustimmung gespeichert werden. ZB bei einer Firewall.
Also wenn du mich nach meiner persönlichen Meinung fragst:Bishamon schrieb:1) darf eine Firewall IP-Adressen ohne Zustimmung speichern?
2) darf allmy das Geschlecht speichern, wenn aufgeklärt wird?