Umfragen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

GEZ oder GEMA

40 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gema Gez ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

GEZ oder GEMA

02.10.2012 um 22:19
@tic
Dann gibt es ja auch noch die "neuartigen Rundfunkgeräte" oder wie sich das schimpft .. PC, Smartphone...

Wenn Du nicht zahlst dann ist das eine Ordnungswidrigkeit und das wird bei dem Verein echt teuer.

Ich hab auch keine Lust auf den Mist, aber zahle lieber. Das kann sonst echt fies werden.


melden
tic ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

GEZ oder GEMA

02.10.2012 um 22:21
glaub ich weniger @Cheaha :|

also wenns ne Ordnungswidrigkeit ist dann wird ja nach längerem nicht zahlen nen Knastbesuch fällig so weit ich weiß ?! @raupi


melden

GEZ oder GEMA

02.10.2012 um 22:25
@tic

im knast muss man aber keine gez bezahlen :trollking:


melden
tic ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

GEZ oder GEMA

02.10.2012 um 22:26
na wer weiß @Cheaha ..


melden

GEZ oder GEMA

02.10.2012 um 22:27
@tic
Nein, Knast nicht, aber ein Bußgeld und das kann dann auch mal 1.000 Euro betragen.

Manche haben Glück und werden nie "erwischt" , aber diese Zeiten sind dann ab 2013 vorbei.
Da JEDER Haushalt zahlen MUSS, kommt man da nicht drum rum.


melden
tic ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

GEZ oder GEMA

02.10.2012 um 22:31
naja, ich mein bei Strafzetteln/Busgeldern etc was nich gezahlt wird, wird unter Umständen mit Knast belegt, ach kein Plan ... irgendwie so ...

mir egal, was wolln se machen?! Alle Wertsachen sind in 10 Minuten verschwunden ... pfänden könn se nix ..


melden

GEZ oder GEMA

02.10.2012 um 22:40
Außer sie machen eine Pfändung direkt vom Lohn, dann hast ein Problem ;)
Aber das muss jeder selber wissen...Ich bin da lieber ehrlich, was das angeht. So erspar ich mir Ärger mit dem Verein..


melden

GEZ oder GEMA

03.10.2012 um 10:10
Abschaffung der GEZ-Gebühren, wir zahlen schon genug Steuern und Gebühren

https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-gez-gebuehren-wir-zahlen-schon-genug-steuern-und-gebuehren


melden

GEZ oder GEMA

03.10.2012 um 14:12
am besten beides !


melden

GEZ oder GEMA

03.10.2012 um 16:31
War die GEZ nicht mal dafür gedacht, dass die Öffentlichen keine Werbung zeigen?
Ich kenn mich im TV Programm der Öffentlichen nicht wirklich aus.
Zeigen die da Werbung, dann sollte man mal klagen. Pauschale Zahlungen für alle finde ich nämlich ausgesprochenen Mist. Vor allem für TV-Programm zu zahlen was ich nicht mal gucken will.
Ach ja und da wir auch ab und zu von der Gema verfolgt werden: Beides abschaffen.


1x zitiertmelden

GEZ oder GEMA

04.10.2012 um 12:16
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 70/2012 vom 2. Oktober 2012
Beschluss vom 22. August 2012
1 BvR 199/11


--------------------------------------------------------------------------------Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung
von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs
--------------------------------------------------------------------------------

Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und nutzt den PC in seiner Kanzlei
unter anderem für Internetanwendungen. Er empfängt damit keine
Rundfunksendungen und verfügt auch nicht über herkömmliche
Rundfunkempfangsgeräte.

Die Rundfunkanstalt setzte Rundfunkgebühren für den internetfähigen PC
fest. Die hiergegen gerichtete Klage des Beschwerdeführers wies das
Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich ab. Der internetfähige PC sei
ein Rundfunkempfangsgerät, das der Beschwerdeführer zum Empfang
bereithalte. Die hierfür erhobenen Gebühren verletzten den
Beschwerdeführer nicht in seinen Grundrechten.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen nicht
vorliegen. Der Beschwerdeführer ist durch die Erhebung von
Rundfunkgebühren für seinen internetfähigen PC nicht in seinen
Grundrechten verletzt.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

1. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in
seinem Recht auf Informationsfreiheit. Zwar wird der Beschwerdeführer
durch die Erhebung der Rundfunkgebühr in der Beschaffung und
Entgegennahme von Informationen aus dem Internet behindert. Dieser
Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Die Rundfunkgebühr für internetfähige PCs wird auf einer formell
verfassungsmäßigen Grundlage erhoben. Sie unterfällt der
Gesetzgebungskompetenz der Länder für den Bereich des Rundfunks. Es
handelt sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Vorzugslast. Die
Gebühr ist an den Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft, der durch das
Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründet wird. Die
maßgeblichen Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags verstoßen
zudem nicht gegen das Bestimmtheitsgebot.

Die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs ist, wie das
Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung zutreffend
begründet hat, nicht unverhältnismäßig. Sie dient der Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zur Erreichung dieses Ziels ist die
Gebührenerhebung geeignet und erforderlich. Zugangssperren stellen kein
gleich wirksames Mittel dar, weil Zweifel an ihrer Umgehungssicherheit
bestehen und sie mit dem Grundversorgungsauftrag des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks kollidieren würden. Die Erhebung von
Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist zudem nicht unangemessen.
Der Beschwerdeführer wird nicht unmittelbar daran gehindert, sich aus
dem sonstigen Angebot des Internets zu informieren, sondern hierfür
lediglich mit einer verhältnismäßig niedrigen Zahlungsverpflichtung in
Höhe der Grundgebühr belastet. Dieser nur geringen Beeinträchtigung der
Informationsfreiheit steht mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Zweck von einigem Gewicht
gegenüber.

2. Die Abgabenpflicht für den als Arbeitsmittel verwendeten
internetfähigen PC stellt schon keinen Eingriff in die Berufsfreiheit
dar, weil es an einem unmittelbaren Bezug zur beruflichen Tätigkeit des
Beschwerdeführers oder an einer objektiv berufsregelnden Tendenz fehlt.

3. Zudem liegt keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes vor.
Die Gleichbehandlung von Besitzern herkömmlicher und neuartiger
Rundfunkempfangsgeräte beruht auf einem vernünftigen, einleuchtenden
Grund. Sie soll einer drohenden „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ begegnen
und dadurch die funktionsadäquate Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten. Auch die
Ungleichbehandlung der Inhaber von internetfähigen PCs gegenüber
Personen ohne Empfangsgerät ist gerechtfertigt. Der Nutzungsvorteil aus
der Bereithaltung eines Empfangsgeräts stellt ein sachliches
Differenzierungskriterium dar.



http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-070.html


melden

GEZ oder GEMA

04.10.2012 um 13:04
GEZ finde ich schlimmer, weil sie außer Geld nichts zu interessieren scheint.

Bei GEMA kann mal halt ein Musikstück nicht hören, aber GEZ ist bem Eintreiben gnadenlos, und ihr ist es egal, ab dem eine Gegenleistung gegenübersteht. Wenn ab 2013 jeder Haushalt zahlen muss, egal, ob er ein Empfangsgerät bereit hält, wird das einmal mehr deutlich.

Selbst wenn nachweislich der Empfang in manchen Gegenden nachweislich nicht möglich ist, muss gezahlt werden.

Wenn Gebühren durch Rücklastschrift anfallen, weil bei Bankwechsel vergessen wurde, das der GEZ mitzuteilen, muss diese vom Kunden bezahlt werden, ob wohl die Einzugsermächtigung über viele Jahre eine große Erleichterung und Verbilligung des Geldtransfers gewesen ist.
Ihnen etwas zu erklären, oder gar die Erwartung zu haben, dass man sich für die Erteilung einer Einzugsermächtigung nun bestraft fühlt, führt zu nichts und verteuert das Ganze immer weiter, weil sie ja nur mit weiteren Geldbußen drohen.

Das Entziehen der Einzugsermächtigung und das dadurch notwendige Zuschicken einer Rechnung seit nun ebenfalls vielen Jahren hat sie insgesamt mehr gekostet, als ihr stures Beharren auf dieser Bankgebühr. Das nennt man wirdtschaftliches Haushalten.

Sie vereinfachen sich ihre Abzockerei ab 2013 nicht nur, sie zocken noch mehr ab.


1x zitiertmelden

GEZ oder GEMA

10.10.2012 um 10:48
GEMA, die kommen mir in den letzten Jahren auf immer dümmere Gedanken.....in Bezug auf die Unterhaltungsbrange.


melden

GEZ oder GEMA

10.10.2012 um 11:28
ich finde die Umfrage und die dazu bereitgestellten Antworten sind unglücklich getroffen.
Mir wäre es lieber gewesen wenn man auch beides hätte anklicken können. Keine GEMA und keine GEZ!


melden

GEZ oder GEMA

10.10.2012 um 11:33
Ohne die GEMA gäbe es deutlich weniger schlechte Musik im Radio.
Ohne die GEZ gäbe es nichts vernünftiges mehr im Fernsehen.


melden

GEZ oder GEMA

10.10.2012 um 11:48
Zitat von allmotlEYallmotlEY schrieb am 04.10.2012:Bei GEMA kann mal halt ein Musikstück nicht hören, aber GEZ ist bem Eintreiben gnadenlos, und ihr ist es egal, ab dem eine Gegenleistung gegenübersteht.
Die GEMA ist da aber auch ganz schön auf dem Vormarsch, ich kenne Leute, die haben einen Brief von der GEMA bekommen, weil sie angeblich in einem Raum in dem nicht mal 30 Menschen reingehen ein ungenehmigtes Konzert durchgeführt haben sollen.

Außerdem steckt die GEMA ja auch hinter den Abmahnanwälten. die Rentner verknacken, wenn jemand über deren Wlan Musik gezogen haben soll, selbst wenn deren Wlan-Router nie angeschlossen war (das unzureichende IP-Adressen protokollierungsverfahren macht es möglich).


melden

GEZ oder GEMA

10.10.2012 um 12:12
Zitat von StehseglerStehsegler schrieb am 03.10.2012:War die GEZ nicht mal dafür gedacht, dass die Öffentlichen keine Werbung zeigen?
Die GEZ war mal dafür da, dass es überhaupt Fernsehen gab (damals gab es keine Privaten). Man hat es über die GEZ (anstatt Steuergeldern) geregelt, damit die öffentlich-rechtlichen 'staatsfern' organisiert sind, also die Regierung möglichst wenig Einfluss auf das Programm nimmt.

Das mit 'keine Werbung nach 20 Uhr' ist dabei nur ein Gimmik, was ich auch sehr zu Schätzen weiß, wenn ich Nachts einen Film aufnehme, ohne danach die ganze Sexhotline-Werbung raus-schneiden zu müssen.


melden

GEZ oder GEMA

10.10.2012 um 13:42
@neurotikus
Alles klar und danke. Wieder was dazugelernt :)


melden

GEZ oder GEMA

22.10.2012 um 02:07
Weg mit beidem. Am dämlichsten ist ja noch, dass die GEMA jetzt Geld von Kindergärten will, wenn sie mit den Kindern bestimmte Lieder singen. Wollen sie auch bald Geld von mir, wenn ich mit meiner Gitarre ein bestimmtes Lied spiele? Die wollen nur an's Geld. Um jeden Preis. Dass sie es unterbinden wollen, dass Musik aus dem Internet runtergeladen wird, anstatt sie zu kaufen, verstehe ich. Nur nicht diesen Mist mit den Kindergärten. Wovor haben die denn da bitte Angst?


melden

GEZ oder GEMA

22.10.2012 um 18:06
Also das Prinzip der GEZ versteh ich ja und finde ich auch ok. Aber den Betrag bei dem wir inzwischen angekommen sind hat inzwischen jede Grenze von Gut und Böse überschritten.
Als ich mich damals anmelden musste waren es ungefähr 15Mark pro Monat. Jetzt sind wir schon bei 18Eur? Mehr als eine Reportage pro Monat schaut sich doch der Durchschnitt da nicht an. Und das zum Preis von 3 Kinobesuchen?
Jeder 3Eur pro Monat wäre ich einverstanden aber so: Nein


melden