@demented demented schrieb:Ich weiß nicht genau, was du meinst, vermute aber, dass du von den Schließzeiten der Bahnübergänge sprichst. Das Schließen eines Bahnüberganges kündigt sich durch Lichtsignale und meistens Töne an. Man hat dann die Möglichkeit, den Bahnübergang zu räumen oder vor ihm zu warten.
Die Frage ist doch ob man mit einem Fahrzeug das 5m länger ist, als bisher zugelassen, bei gleicher Räumgeschwindigkeit noch ausreichend Zeit hat, den Bahnübergang noch zeitgerecht zu räumen, bevor der Zug kommt. Ich bin mir da nich so sicher.
;)demented schrieb:Die Kontaktschleifen befinden sich 1000m bis 3000m vor dem BÜ, sodass dem Lokführer genug Zeit bleibt, vor einem fehlerhaft gesicherten BÜ zu halten.
Das is aber nich die ganze Wahrheit. Bei zuggesteuerten Anlagen mit "Fernüberwachng" muss sich der Triebfahrzeugführer darauf verlassen dass die Anlage funktioniert und der Bahnübergang auch frei ist wenn der Zug den Bahnübergang erreicht. Diese Anlagen werden leider nur auf ihre Funktion hin vom Fahrdienstleiter überwacht und nicht darauf, ob sich noch ein Fahrzeug auf dem Bahnübergang befindet wenn der Zug eintrifft. Der Triebfahrzeugführer hat in diesem Fall keine Möglichkeit noch eine Bremsung rechtzeitig einzuleiten. Er muss einfach darauf hoffen, dass sich kein Fahrzeug oder Fußgänger mehr im Gefahrenbereich der Gleise befindet, wenn er mit höchster zugelassener Geschwindigkeit da rüber brettert.
Diese Anlagen haben für die schnellsten Züge eine Restzeit von genau 8 Sekunden einprogrammiert, das bedeutet 8 Sekunden nach dem sich die Schranken geschlossen haben ist der schnellste Zug definitiv da. So sind auch die Kontaktschleifen auf der Strecke angeordnet, um eine möglichst geringe Schließzeit für den Bahnübergang zu ermöglichen, damit der Straßenverkehr nicht unnötig lange beeinträchtigt wird. Natürlich fahren nicht alle Züge mit der selben Geschwindigkeit auf der Strecke. Meistens is der ICE der schnellste, so sollte es auf den Hauptstrecken jedenfalls sein.
;)Und diese Anlagen sind auch "nur" für eine maximale Fahrzeuglänge von 20m für die Straße sicher ausgelegt. Alles was länger als 20m is befindet sich dort in Gottes Hand.
Das nächste Problem besteht darin, dass gewährleistet sein muss, dass der Bahnübergang vor dem Schrankenschließen sicher, das heißt berührungsfrei, geräumt werden kann. Bei gerader Straßenführung ab RQ 7,5 normalerweise kein Problem. Interessant wird es, wenn sich an den Bahnübergang Kurven oder Einmündungen anschließen, die von den Gigalinern befahren werden dürfen. Dann erstrecken sich die berechneten Schlepp"kurven" in den Gleisbereich hinein. Zu jeder Schleppkurve gehört ein Bemessungsfahrzeug. Die größten Bemessungsfahrzeug sind derzeit der Lastzug bzw. der Sattelschlepper. Beide liegen meiner Kenntnis zufolge aber unter 20 m Fahrzeuglänge.
Das bedeutet einfach, dass solche Bahnübergänge neu berechnet und in den Straßenanschlussbereichen auch verbreitert werden müssen, um ein berührungsfreies Räumen von zweier Gigaleinern, die sich am Bahnübergang begegnen, jederzeit gewährleisten zu können.
Es gibt da noch andere Probleme, die ich sehe, auf die ich hier aber nich näher eingehen will um dich nich unnötig mit Details zu langweilen. Das Problem ist auf alle Fälle komplexer, als es aus deinen Posts herausgelesen werden kann und trifft natürlich nicht auf ALLE Bahnübergänge zu, da JEDER Bahnübergang dazu INDIVIDUELL betrachtet werden MUSS.
Aber jeder Bahnübergang muss diesbezüglich untersucht werden. Deshalb bin ich der Meinung, dass der Transport, den Gigaliner abwickeln sollen, in Deutschland eigentlich so weit es geht auf die Schiene gehört. Die Speditionslobby sollte hier mal weniger ans Geldverdienen und mehr an die Sicherheit der Menschen denken, zu unser aller Vorteil.
Gruß greenkeeper