RTL - Einmal Gamer in den Dreck ziehen, bitte!
24.08.2011 um 22:27@D4VE
Und dazu wird es mit bis zu 2 Jahren geahndet...
Weitere Aufforderungen zu Straftaten werden sanktioniert.
Und dazu wird es mit bis zu 2 Jahren geahndet...
Weitere Aufforderungen zu Straftaten werden sanktioniert.
Die mit dem Programm durchführbaren DoS-Attacken sind in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht. (Datenveränderung nach §303a StGB). Sobald der Angriff Erfolg hat und die betroffene Seite nicht mehr erreichbar ist, erhöht sich die maximale Freiheitsstrafe auf drei Jahre (Computersabotage nach §303b StGB). Außerdem können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.[6]Alles geklärt? Super, dann kann ja die Diskussion zum Thema weitergehen :)