@SLF Sie hat verloren kann aber in Berufung gehen.
Und ihrem Vater konnten sie auch nichts Nachweisen.
Der Vater der Schülerin hatte Zugang zu den Prüfungsunterlagen
Die Verwaltungsrichter in Kassel betonten, dass die pikante juristische Vorgeschichte des Falls bei der Urteilsfindung keine Rolle gespielt habe. Der Vater der Schülerin arbeitete bis 2009 als Büroleiter im staatlichen Schulamt für den Landkreis Fulda und geriet damals in den Verdacht, die Musterlösungen an seine Tochter weitergereicht zu haben. Zwei Tage, nachdem Vorwürfe über Unregelmäßigkeiten bei den zentralen Realschul-Abschlussprüfungen laut geworden waren, sollte der Vater nach Kassel auf eine andere Behördenstelle versetzt werden, berichtete die "Fuldaer Zeitung".
Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts auf Verletzung des Dienstgeheimnis und der Geheimhaltungspflicht. Das Amtsgericht Fulda sprach den Büroleiter des Schulamtes im September vergangenen Jahres frei. Zwar habe der Beamte mit seinem Generalschlüssel Zugang zum Stahlschrank mit den versiegelten Aufgaben gehabt, berichtete der "Hessische Rundfunk". Die Umschläge seien aber unversehrt gewesen. Deswegen habe der Richter Zweifel gehabt, ob tatsächlich der Vater seiner Tochter die Lösungen zugeschanzt hatte.