@brokendream Ich verrat dir mal was:
Sex mit Leuten, die man nicht "liebt" d.h. zu denen man keine monogame Beziehung hat ist in Deutschland keine Straftat. Vergewaltigung hingegen ist eine Straftat und mit einer Strafbewehrung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe sogar ein Verbrechen.
Soviel zu deinem "Extremfall"-Vergleich. Pornodarsteller oder -konsumenten also auf diesem Wege mit Vergewaltigern gleichzustellen, weil ich lediglich drauf aufmerksam machte, dass optische Reize und sexuelle Anziehungskraft, welche dadurch induziert oder verstärkt wird, ein Teil der Natur des Menschen sind, ist also in höchstem Maße unangebracht.
Ich kann genauso gut einwenden, dass auch Essen und Trinken in der Natur des Menschen stecken und dann wollenwer mal schauen, wie du reagierst, wenn ich eine angebliche Manifestation des Vergewaltigungsdrangs diesen Bedürfnissen gleichsetz.
Ich hoffe, du siehst die Absurdität deines Vergleiches ein.