Kongo_Otto schrieb am 18.06.2010:Erschießen kann aber auch manchmal schief gehen.
Dann lieber Giftspritze, da bekommt man erst eine Vollnarkose und wenn man schläft wird das Herz zum stillstand gebracht.
@Kongo_OttoDie Realität sieht da schon ein bisschen anders aus. Giftspritze würde ich definitiv nicht wählen! Hier ein Auszug von Wiki:
...Es wird immer wieder die Frage gestellt, wie schmerzlos die Tötung mit der Giftspritze tatsächlich ist. Das Betäubungsmittel Thiopental wirkt sehr schnell, aber auch nur für verhältnismäßig kurze Zeit (5–15 Minuten), sodass die Gefahr besteht, dass der Verurteilte wieder zu Bewusstsein kommt und durch die Wirkung der nachfolgenden überdosierten Medikamente qualvoll stirbt. Tierärzte setzen aus solchen Gründen beim Einschläfern von Tieren langwirkende Barbiturate ein. Zum Teil kann der Bolus von Thiopental dazu führen, dass die Person zwar äußerlich bewusstlos erscheint, aber trotzdem bei vollem Bewusstsein ist. In diesem Fall würde die Person bei vollem Bewusstsein sowohl die Lähmung ihrer Atemmuskulatur erleben sowie die herzschlagsenkende Wirkung des Kaliumchlorids, dessen Injektion in den Blutkreislauf allein sehr schmerzhaft ist.
Gelegentlich kommt es zu technischen Komplikationen. So bereitet manchmal die Einführung der Nadeln Schwierigkeiten, zum Teil wurden geeignete Venen erst nach einer vollen Stunde zugänglich gemacht. In einigen Fällen reagierte der Körper überraschend heftig auf die Medikamente, so zum Beispiel im Falle des Robyn Lee Parks, der bei seiner Hinrichtung 1992 in Oklahoma zehn Minuten lang würgte und nach Luft schnappte. Am Anfang wurde zwischen den Gaben der einzelnen Medikamentenlösung auf die Ausspülung von Injektionsschlauch und Nadel mit physiologischer Kochsalzlösung verzichtet. Durch Niederschlag, der durch das Aufeinandertreffen der einzelnen Medikamente miteinander auftrat, wurde der Schlauch undurchlässig und die Hinrichtung musste unterbrochen werden.
Am 12. Juni 2006 entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dass zum Tode Verurteilte gegen die Hinrichtungsprotokolle von US-Bundesstaaten klagen können, wenn diese eine ungewöhnliche und grausame Strafe darstellen und so gegen den 8. Verfassungszusatz verstoßen.[2] In Missouri und South Dakota erreichten Häftlinge auf dem Gerichtswege die Einstellung von Hinrichtungen mit der Giftspritze. Dagegen wurden Klagen in Florida, Kentucky und Texas abgelehnt.[3] In den Bundesstaaten Florida und Kalifornien wurde die Hinrichtung durch die Giftspritze am 15. Dezember 2006 ausgesetzt, nachdem ein Verurteilter in Florida über 30 Minuten mit dem Tod kämpfte und qualvoll starb...