@insidemanIch habe mal kurz mit einem Arzt telefoniert. Der meinte, dass, wenn ein Patient bei ihm ins KH eingeliefert wird und zeitgleich jemand ausserhalb des KH behaupten wuerde, dass der Patient im KH verstorben sei - er das nicht richtig stellen duerfte aufgrund seiner Schweigepflicht. Das betrifft nicht nur ihn, sondern das gesamte KH-Personal, von der Schwester bis zum Hausmeister. Niemand duerfte richtigstellen, dass der Patient NICHT verstorben ist. Also zumindest niemand vom KH. Beim Patienten und seiner Familie sieht das anders aus - die duerfen schon richtigstellen, wenn da was falsch ist, aber das medizinische Personal hat eine Schweigepflicht.
Nun ruf ich noch einen befreundeten Polizisten an und frage nach, ob die auch eine Schweigepflicht haben. Hoffe, der hat gerade keinen Dienst.