Ahasver schrieb:m allgemeinen denke ich, das wir hier schon so einige Freiheiten haben und uns auch mal etwas daneben benehmen können und dürfen... Aber es gibt auch Grenzen...
Sehe ich im Grunde auch so. Hatte halt nur die letzten Monate verstärkt so meine Problemchen.
Übrigens kann es auch lustig werden, real aber auch virtuell, wenn Hausordnungen Spielraum für Interpretationen bzw. Auslegungen lassen. Da sollte dann definitiv je nach Vorfall und ob ein Vorfall dann wirklich gegen das Hausrecht verstoßen haben könnte Rücksprache gehalten werden. Also hinsichtlich der genauen Auslegung oder Definition. Und sind die Hausrechtler nicht zu erreichen, auch nicht per Tel, dann sollte ein Vorfall auch möglichst von mehreren Besitzdienern betrachtet werden und nicht alles von einer Einzelperson und nur seiner persönlichen Auslegung oder anders Meinung abhängen.
Bei Straftatbeständen bzw. Verdacht auf mutmaßliche Straftatbestände (wir sprechen ja kein Recht) ist das natürlich je nach Fall
erst mal viel leichter zu beurteilen. Auch für eine Einzelperson. Alles andere übernimmt dann natürlich die Polizei - schon klar. Ist ja auch gut so.
Einfach ist es auch bei Fällen von Beschädigungen jeglicher Art beweglicher und unbeweglicher fremder Sachen (also Firmeneigentum) bspw.
Ob möglicher Vorsatz, und dann sogar eine Straftat (Sachbeschädigung) auch vorliegen könnte oder nur fahrlässig vom Besucher oder Mitarbeiter gehandelt wurde, spielt dann keine Rolle für uns, da für uns dann nur wichtig, dass ein Vorfall definitiv erst mal nur gegen das Hausrecht verstoßen hat und in beiden Fällen könnten wir auch, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wären, entweder von der vorläufigen Festnahme (StPO) oder der Selbsthilfe (BGB) gebrauch machen. Sowas kommt aber wenn eher nur bei Besuchern vor und da könnten dann auch im Einzelfall bestimmte Voraussetzungen greifen.
Aber ich merke gerade, dass das schon wieder ins OT geht.
Wie gesagt euch allen einen schönen Abend auch den Mods - allen. Ernst gemeint!