@Mila_ Naja, das kommt drauf an, wie die Durchführung aussehen soll.
Wenn das mit nem Eispickel geschehen soll, bei dem der Patient dann massive Schäden davonträgt, geht es natürlich gar nicht.
Aber einige Grundlagen der Lobotomie werden in der modernen Medizin eingesetzt. Hirnschrittmacher beispielsweise dienen dazu, gezielt überaktive Nervenbahnen zu deaktivieren. Oder auch bei der Leukotomie werden mikrochirurgisch gezielt epileptogene Zentren im Hirn ausgeschaltet. Beides basiert auf den Grundlagen der Lobotomie.
Wikipedia: Lobotomie#Heutige BedeutungEs darf natürlich nicht sein, dass ein Straftäter quasi dazu gezwungen wird, sich so einem Eingriff zu unterziehen. Aber auf freiwilliger Basis (mal davon ausgegangen, man könnte mit 100%iger Sicherheit sagen, dass dieser Eingriff einen - wie auch immer - nie wieder straffällig werden lässt und sonst keine Nebenwirkungen hat) bin ich mir nicht sicher, ob sowas vielleicht vertretbar wäre.