Könnte sich ein Unternehmen/ Personalentscheider daran stören?
24.08.2017 um 20:21Liebe Leser und Interessierte!
Ich bitte an der nachfolgenden, kleinen Umfrage nur als Unternehmer oder personalverantwortlicher teilzunehmen!
Es geht um folgendes: Ich bin selbst zunächst einmal ganz normaler Arbeitnehmer.
Vor einiger Zeit habe ich ein eigenes Kleinunternehmen gegründet, dass sich mit allem befasst was mit Bewerbungen zu tun hat, das heisst: Bewerbungshilfe, Bewerbungsunterlagen erstellen oder auf Vordermann bringen, Beraten, den gesamten Bewerbungsprozess mitgestalten, erklären usw. ...
Ich selbst als Arbeitnehmer möchte mich auf mittlere Zeitfrist hin beruflich verändern und habe mich zu diesem Zweck in einem Portal angemeldet, wo man sich und seinen Werdegang darstellt und gefunden werden kann, von Arbeitgebern also. Ganz klar will und muss ich meine Nebentätigkeit dort angeben. Klar muss man beim Einstellungsgespräch über Umfang etc. der Nebentätigkeit sprechen (sie ist recht gering) - mir geht es aber hier und heute um den Inhalt der Tätigkeit, also die BEWERBUNGSTÄTIGKEITEN.
Natürlich ist dies nichts verwerfliches - schliesslich hilft man Arbeitsplätze zu generieren. Dennoch geht es mir darum, ob ich konkret im Personenprofil meine Internetseite zur Einsicht für alle Interessierten an meinem Lebenslauf offenlegen soll - In manche Köpfe lässt sich einfach schlecht blicken...
DIE FRAGE IST NUN: KANN SICH EIN UNTERNEHMER ODER VERANTWORTLICHER EVTL AN DIESER TÄTIGKEIT STÖREN? WÜRDE BEISPIELSWEISE KONKRET SIE DAS STÖREN?
(Falls JA gewählt wird, wäre ich für zwei, drei Antworten warum, dankbar). Vielen Dank vorab.
Ich bitte an der nachfolgenden, kleinen Umfrage nur als Unternehmer oder personalverantwortlicher teilzunehmen!
Es geht um folgendes: Ich bin selbst zunächst einmal ganz normaler Arbeitnehmer.
Vor einiger Zeit habe ich ein eigenes Kleinunternehmen gegründet, dass sich mit allem befasst was mit Bewerbungen zu tun hat, das heisst: Bewerbungshilfe, Bewerbungsunterlagen erstellen oder auf Vordermann bringen, Beraten, den gesamten Bewerbungsprozess mitgestalten, erklären usw. ...
Ich selbst als Arbeitnehmer möchte mich auf mittlere Zeitfrist hin beruflich verändern und habe mich zu diesem Zweck in einem Portal angemeldet, wo man sich und seinen Werdegang darstellt und gefunden werden kann, von Arbeitgebern also. Ganz klar will und muss ich meine Nebentätigkeit dort angeben. Klar muss man beim Einstellungsgespräch über Umfang etc. der Nebentätigkeit sprechen (sie ist recht gering) - mir geht es aber hier und heute um den Inhalt der Tätigkeit, also die BEWERBUNGSTÄTIGKEITEN.
Natürlich ist dies nichts verwerfliches - schliesslich hilft man Arbeitsplätze zu generieren. Dennoch geht es mir darum, ob ich konkret im Personenprofil meine Internetseite zur Einsicht für alle Interessierten an meinem Lebenslauf offenlegen soll - In manche Köpfe lässt sich einfach schlecht blicken...
DIE FRAGE IST NUN: KANN SICH EIN UNTERNEHMER ODER VERANTWORTLICHER EVTL AN DIESER TÄTIGKEIT STÖREN? WÜRDE BEISPIELSWEISE KONKRET SIE DAS STÖREN?
(Falls JA gewählt wird, wäre ich für zwei, drei Antworten warum, dankbar). Vielen Dank vorab.