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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

29 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vertrag Laufzeit Geld Inkasso El Paso ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 14:05
Kurz zum Thema, ich habe von einem Unternehmen auf Grund von Zahlungsrückständen die Forderung bekommen, dass ich den kompletten Betrag bezahlen soll, da im Vertrag eine Klausel verankert ist, die den Betreiber berechtigt nach 2 Monaten Zahlungsrückstand den Betrag der gesamten Vertragslaufzeit einzuziehen. Es handelt sich um ein Fitnessstudio. Bin ich nun weiterhin berechtigt, das Fitnessstudio zu nutzen und dort zu trainieren, oder ist das nicht möglich wenn es einmal so weit gekommen ist? Mich interessiert das, denn immerhin habe ich den kompletten Vertrag bezahlt und das müsste doch bedeuten, dass ich weiterhin deren Leistung in Anspruch nehmen darf - oder nicht?


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Ja
23 Stimmen (82%)
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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 14:11
Wenn die Vertragslaufzeit nicht abgelaufen ist, Du nicht gekündigt hast oder gekündigt wurdest, darfst Du selbstverständlich weitertrainieren.


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 14:14
Gut, was mich aber noch interessiert ist, dürften die mich jetzt überhaupt noch kündigen? Gibt es da Gründe weswegen die mich jetzt des Hauses verweisen dürften, was rechtlich auch standhält? Das Verhältnis ist natürlich nicht mehr das beste und ich bin auch nicht begeistert von dem Studio, aber da ich alles bezahlt habe möchte ich natürlich weiterhin trainieren. Wenn die mir verbieten dort weiter zu trainieren, könnte ich dann zum Rechtsanwalt gehen und sagen ich hab das komplett bezahlt und will nun meine Leistung auch in Anspruch nehmen?


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 14:18
@MasterMario

Die Leistung steht Dir eh zu. Ich vermute, Du hast jetzt den Jahresbeitrag zahlen müssen. Zwar kenne ich solche Regelungen nicht, sondern nur, dass man die Außenstände inkl. in Deinem Fall, Inkassogebühren zahlt und dann läuft alles seinen Gang...aber grundsätzlich darfst Du weitertrainieren. Guck doch mal in Deinen Vertrag, wie die Laufzeiten sind, ob er sich automatisch verlängert?! Und nein, sie können Dir nicht verbieten, dort zu trainieren, warum sollten sie auch?


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 14:24
Ich habe 2 Jahre Vertragslaufzeit, war allerdings erst 2 Monate in Rückstand und habe auch geäußert wieso es momentan nicht ging. Die haben Ihre Regelung dann aber eiskalt durchgesetzt. Ich werde den Betrag innerhalb der nächsten Tage überweisen. Nun ist das Fitnessstudio nicht sonderlich seriös, die Betreiber sind sehr unsympathisch und die Ausstattung auch nicht die beste. Ich habe mich mit denen ziemlich in die Haare gekriegt, weil man mir schon öfter was andrehen wollte, was ich ausdrücklich nicht haben wollte. Auf Telefonanrufe reagiert das Studio nicht mehr, das bedeutet für mich, dass die entweder nicht die cojones haben um sich mit mir auseinanderzusetzen, oder sie wollen mit mir einfach nix mehr zu tun haben. Gekündigt wurde ich aber nicht, habe mich denen gegenüber auch immer korrekt verhalten und aus Trotz will ich da weitertrainieren. Also sagt Du, dass ich aucnh nicht mehr gekündigt werden kann? Dürfte ja eigentlich so sein, denn ich habe ja quasi im Voraus für Leistungen bezahlt, auch wenn es gezwungenermaßen geschehen ist.


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 14:29
Du kannst so lange trainieren, wie der Vertrag läuft. Solltest aber selber die Kündigungsfristen im Auge behalten und dann auch das Studio wechseln, wenn Du nicht zufrieden bist - was ja den Anschein hat. Aber gerne noch einmal.^^ Du darfst dort selbstverständlich trainieren und dass sie nicht ans Telefon gehen, kann ich mir kaum vorstellen. ;) Sofern Du noch eine offene Schuld hast - kannst Du nicht trainieren - wenn diese beglichen ist, da Du ja erst noch zahlen willst, ab dem Moment darfst Du auch trainieren, da Guthaben!


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 14:35
Zitat von MasterMarioMasterMario schrieb:war allerdings erst 2 Monate in Rückstand
Was soll das denn heißen - ist es normal im Rückstand zu sein?
Du erhält eine Leistung und zahlst nicht dafür wie vereinbart.


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 14:57
Ich bin bei Rechtsfragen nicht der erlesenste Fachmann, daher meine permanente Nachfrage, pardon.

@RobbyRobbe
Ja, das ist richtig, gegen die Forderung sage ich ja auch überhaupt nichts, die wird ja nun beglichen. Ging mir nur darum, ob ich dann auch weiterhin dort trainieren darf und ob eine Klausel die besagt, dass man bei Zahlungsrückstand automatisch aus dem Vertrag entlassen wird und trotzdem alles zahlen muss, überhaupt so korrekt wäre. Steht so nicht in meinem Vertrag, aber interessieren würde es mich trotzdem.

Natürlich ist das nicht normal, aber manche Situationen im Leben führen nun einmal dazu, dass man in Rückstände gerät und das ist zwar nicht normal, aber auch nicht unüblich. Kulanz ist dem Betreiber natürlich immer selbst überlassen, aber da ich in anderen Fällen auch schon erlebt habe, wie es anders geht, missfällt mir die Attitüde der Betreiber. Nur fände es einfach blödsinnig, das Studio zu wechseln und wieder monatlich zu zahlen, wenn ich nun bereits für komplette 2 Jahre gelöhnt habe.

Danke Euch auf jeden Fall, ich denke das hat mir soweit schon ausreichend geholfen :)


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 15:02
@MasterMario

bezahl mal die summe der ganzen laufzeit und kurze zeit später bekomms du die kündigung.


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 15:06
@dasewige
Sowas zu sagen ist ja schön und gut, aber mit welche Begründung dürfte mich das Fitnessstudio denn kündigen? Das hätte doch überhaupt keinen haltbaren rechtlichen Grund. Bezahlen muss ich die Summe so oder so, da bleibt mir nichts anderes übrig. Ich hab nen Vertrag unterschrieben, mit Groß- und Kleingedrucktem, und muss dazu stehen. Sollte es tatsächlich so kommen, dass ich dann gekündigt werde, werde ich mich anschließend doch noch mit meinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 15:10
@MasterMario

das spiel ist eindreistes freches, man vertraut darauf, das es keinen rechtsstreit gibt.


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 15:17
@dasewige
Ich werde den Betrag bezahlen und dann da reinmarschieren. Sollte ich dann des Hauses verwiesen werden, oder am nächsten Tag meine Kündigung auf dem Tisch haben, werde ich mich sofort mit meinem Anwalt in Verbindung setzen und dann gibt es nen Rechtsstreit, aber des Grauens.


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 15:49
Zitat von dasewigedasewige schrieb:bezahl mal die summe der ganzen laufzeit und kurze zeit später bekomms du die kündigung.
Das ist absoluter Blödsinn, den Du hier verbreitest @dasewige und basiert auf keiner rechtlichen Grundlage. Laufzeit ist Laufzeit - erklär doch mal, wie sie kündigen sollen? :popcorn:
Zitat von dasewigedasewige schrieb:das spiel ist eindreistes freches, man vertraut darauf, das es keinen rechtsstreit gibt.
Bullshit! Den könntest Du vermutlich noch nicht mal begründen.

@MasterMario kann nach Begleichung der Schuld - trainieren, bis der Vertrag ausläuft und zwar für die gesamte Vertragsdauer. Wenn diese sich nicht automatisch verlängert, muss eine Kündigung erfolgen. @MasterMario ist nach wie vor ein ganz normales Mitglied des Fitnessstudios!

Wie kann man nur so einen Unsinn schreiben?


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 15:54
Zitat von dasewigedasewige schrieb:bezahl mal die summe der ganzen laufzeit und kurze zeit später bekomms du die kündigung.
Das wären unlautere Geschäftspraktiken, gegen die du zivilrechtlich vorgehen könntest. Natürlich hast du Anspruch auf die Leistung, wenn du bezahlt hast. Sollten sie dich vorher kündigen (sofern möglich, z.B. wegen Rückständen), wären auch nur entsprechende Beträge abzuführen.


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 17:03
@Interested
@Aldaris

ja, ihr habt recht, es gibt gesetze für alle belange und weil es die geibt hält sich jeder mensch daran und versucht keiner die gesetze zu biegen bis zum geht nicht mehr oder gar zu brechen.

irgend ein vorwand wird sich finden lassen, zig beschwerden durch andere teilnehmer, natürlich anonym und da gibt es noch viel gemeinere dinge.


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 17:26
@dasewige

Das wäre aber knallharter Vertragsbruch - da gibt's bei diesem Beispiel nichts zu verbiegen. Nun, und ein wenig ist man auch in der Pflicht, sich selbst schlau zu machen. Zur Not bei der Verbraucherzentrale oder anderen Institutionen nachfragen.


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 19:30
Zitat von dasewigedasewige schrieb:irgend ein vorwand wird sich finden lassen, zig beschwerden durch andere teilnehmer, natürlich anonym und da gibt es noch viel gemeinere dinge.
@dasewige

Auch hier muss ich Dir widersprechen. Ein Fitnessstudio lebt von seinen Mitgliedern und wird nicht einfach Verträge aufkündigen. Im Gegenteil, sie sind eher daran interessiert, diese zu halten und viele neue hinzuzugewinnen.

Auch fruchten Beschwerden der anderen Mitglieder nicht. Da hätte man aber viel zu tun und am Ende gar keine Mitglieder mehr. :D

Verstehe ohnehin nicht, warum Du in diesem recht klaren Fall, wo es einen einfachen Zahlungsrückstand gab, so ein Fass aufmachst?!


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Doors ehemaliges Mitglied

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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

02.07.2015 um 22:40
@MasterMario

Warum fragt man so etwas in einem Mysteryforum und nicht bei der Verbraucherzentrale? Mysteryös!


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

03.07.2015 um 16:35
@Doors
Die Frage wäre berechtigt, wenn es hier niemanden gäbe, der mir das beantworten könnte. Offensichtlich konnte ich mir den Gang zu irgendeinem Institut sparen. Außerdem bin ich hier schon lange Mitglied und ich vertraue auf die User hier. Ich meine, warum sollte ich mich hier über Politik, Technologie, und Natur unterhalten können, aber nicht über rechtliche Angelegenheiten? Es gibt hier genug Themen, die nicht mysteriös angehaucht sind und das finde ich auch gut so. Vielleicht wolltest Du aber tatsächlich nur mal den Aiman Abdallah raushängen lassen :D Alles gut.

Jedenfalls bedanke ich mich nochmals bei jedem einzelnen für die rege Teilnahme, das hilft mir definitiv. Nur glaubt mir, die Leute die dieses Fitnessstudio betreiben interessieren ihre Mitglieder nicht, nur das Geld. Ich habe genug Leute, die dort guten Gewissens reingelockt wurden und dann letztlich große Probleme mit diesem Studio hatten, auf Grund von Banalitäten und hanebüchene Geschichten die für einen Dienstleister eigentlich nicht tragbar sind. Rechtlich bin ich soweit nun zumindest aufgeklärt und werde weiterhin dort trainieren gehen. Ich werde Euch berichten, sobald ich das erste Mal nach Zahlungseingang dort wieder trainieren gehe. Freunde werden die Betreiber und ich jedenfalls nicht mehr.


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Vertragslaufzeit komplett bezahlt: Anspruch auf Leistung?

03.07.2015 um 17:35
@MasterMario

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