Kc schrieb:Meinst du ,,catch mode¨, also sozusagen:,,Sammelmodus¨? Das andere wäre nämlich ein ,,Bargeldmodus¨
*lach*
Du hast natürlich recht - es heisst CATCH MODE...^^
Kc schrieb:Ist der Betreffende ein Admin oder warum kann der alle Mails einsammeln, die im Unternehmen verschickt werden?
nein- der betreffende ist ein kleiner Angestellter - genau wie ich. Aber sein und "mein" Rechner müssen verbunden sein, weil er als Hausdienst-Mitarbeiter ( " Hausmeister" ) auch als Springer auf meinem Arbeitsplatz eingesetzt wird, und für vieles was den "haustechnischen Betriebsablauf" betrifft - zuständig ist.
Er hatte also von unseren Abt-Leiter erlaubt die Zugangsdaten für unseren Rechner und konnte sich dort jederzeit einloggen ( ohne das wir es wussten ) und alles lesen was empfangen und gesendet wurde.
Das er empfangene Mails lesen konnte muss so sein ( siehe oben ) weil es sehr oft kurzzeitige Änderungen in betriebliche Abläufe gibt, über die er auch Bescheid wissen muß. Dagegen hat auch keiner etwas.
Das er aber von unseren Rechner aus gesendete mails auch nach dem Löschen lesen konnte - eben in diesen CATCH MODE - von dem wir nichts wussten - ist Punkt eins der nicht sein durfte.
Hätte ich von diesen Catch Mode gewusst - udn auch dort die mail gelöscht - hätte er sie nicht lesen können.
Er hatte diesen Catch Mode aber auch auf seinen Rechner, auf den ja alle von unseren Rechner aus gesendeten mail ebenfalls aufgelaufen sind.
Uns wurde gesagt - wenn wir etwas gesendetes auf unseren Rechner komplett löschen - ist es auch auf seinen Rechner weg. Deshalb haben wir solche mails - die nicht für seine augen bestimmt waren eben nach besten Wissen und Gewissen gelöscht.
Nur nützte das rein gar nichts, weil eben diese mails noch in unseren Catch Mode waren, auf dem er Zugriff hatte, weil er ja unseren Login-Daten kennen muss.
Jetzt stellt sich die Frage, warum er gezielt unseren Catch Mode durch gesehen hat - denn in allen anderen Ordern unseres Rechners war diese mail ja laut EDV ordnungsgemäß gelöscht.
Tom.1st schrieb:laut dieser Verordnung dürfen keine Vorrichtungen/Maßnahmen die zur Kontrolle verwendet werden können am Rechner installiert sein. Erstrecht nicht ohne Wissen des/der Nutzer.
Das entschuldige ich mich für die forsche Erst-Antwort auf deinen Beitrag und bedanke mich für diese Info.