@stanmarsh stanmarsh schrieb:Die Frage ist doch, ob man eine Heirat bzw. das Kinderkriegen verbieten muss.
Die Frage ist eher ob man es verbieten kann...
Das Heiraten selber schadet niemandem kann also kaum als Verbrechen eingestuft werden.
Der Sexualverkehr mit Verhütung schadet niemandem kann also kaum als verbrechen eingestuft werden.
Nehmen wir mal an wir wollen die beiden jetzt nicht ins Bett verfolgen ob sie auch wirklich ein Kondom benutzen...
Und die Frau wird doch schwanger...was nun?
Wollen wir jetzt Zwangsabtreibungen zwecks Euthanasie machen?
Wollen wir die Eltern bestrafen? Erwarten wir dass dies das Leben des Kindes das ja das Opfer ist dadurch besser wird?
An welcher stelle des Geschehes verbietet man da etwas ohne sich entweder ohne stichaltige Begründung in das Sexualleben anderer Menschen einzumischen
Oder eine schlechte Situation noch schlechter zu machen?
Die einzige halbwegs konsequente Konsequenz für die Gesetzgebung die ich sehe.
Ist dass Eltern die erst ein Inzucht Kind zeugen und es dann zur Adoption freigeben wollen weil es behindert ist, gezwungen werden Unterhalt für das Kind zu zahlen, auf dass sie sich nicht so einfach aus der Verantwortung für ihre Taten stehlen können.
Aber das dies passiert ist ja nun wirklich ein extremer Ausnahmefall.