Spirit2015 schrieb:Naja ich wusste auch nicht obs nicht vielleicht die Kassiererin zahlen muß. Aber hinterher fiel mir ein dass ja keiner Wissen kann was da gekauft wurde. Erst in der Inventur.
die kassierin muss nichts bezahlen es sei denn es fehlt ihr geld aus der kasse und auch dafür hat sie ein gesetzliches mankogeld von ca. 16 euro monatlich. (je nach branche bzw. freiwilliger überzahlung unterschiedlich hoch) also erst über diesen betrag wird es ihr vom gehalt abgezogen.
auch kommt es öfters vor, dass mal ein plus in der kasse ist. in manchen firmen wird dieses plus zur seite gelegt und dafür verwendet einen höheren minusbetrag in der kasse auszugleichen so dass die kassierin wenn sie mal mehr minus hat nichts vom gehalt abgezogen werden muss. was narürlich nicht gesetzeskonform ist aber eigentlich fast in jeder firma so gehandhabt wird.
wie du richtig sagst, fällt es erst bei der inventur auf die in der regel einmal im jahr stattfindet.
und selbst da kann man nicht mehr nachvollziehen ob durch die kassierin, diebstahl, bruch oder durch verderb der ware der warenbestand mit den einnahmen nicht übereinstimmt.
die firmen kalkulieren auch mit einen gewissen verlußt den sie schon von beginn an auf den preis der waren aufschlagen und sind zudem versichert. ein gewisser ausgleich findet auch statt indem durch bruch, beschädigung der verpackung ectr. unverkäuflich gewordene, oder am ablaufdatum nahen waren gänzlich abgeschrieben aber preisreduziert verkauft werden. diese plus an einnahmen durch den reduzierten verkauf veringert ebenfalls das minus der inventur.
wie du siehst die firmen kalkulieren ihren verlußte schon im voraus.
also so gesehen müsste man kein schlechtes gewissen haben, schließlich zahlen wir alle bei jeden einkauf diesen kalkulierbaren warenschwund mit den preisen mit. - nicht um sonst steigen/fallen die preise.