Selten habe ich hier in einer Diskussion so viele falsche Darstellungen, Halbwahrheiten und Polemik gelesen.
Man muss auch mal den Ball flach halten. Das ganze Thema Impfzwang ist doch für die deutschsprachigen Länder von sehr hypothetischer Natur.
Ich kann die Schweizer beruhigen, selbst in Ländern mit “Impfzwang“ ist die Welt noch nicht untergegangen.
Ich schrieb es schon mal an anderer Stelle, aber es gibt in Deutschland das vergleichbare Infektionsschutzgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.htmlDort wird auch eine mögliche Impfpflicht geregelt.
Es ist doch in einer Gesellschaft vollkommen selbstverständlich, dass die Freiheit des Einzelnen dort aufhört, wo andere massiv geschädigt werden.
Im absoluten Notfall darf durch das IfSG auch in die Grundrechte eingegriffen werden. Das ist vollständig legal.
Freiheit der Person ist auch ein Grundrecht. Das natürlich eingeschränkt werden kann bei einer Gefahr für die Allgemeinheit.
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__30.htmlBeispiel:
Ein Entwicklungshelfer kehrt aus Uganda nach Hamburg zurück und hat sich dort mit Ebola angesteckt.
Darf er sich jetzt frei bewegen? Einkaufen gehen etc. Oder kann er gegen seinen Willen in Quarantäne kommen?
Nun zurück zur Impfpflicht in Deutschland durch das IfSG geregelt.
Wie oft kam das vor?
Ein einziges Mal...
1976 wegen den Pocken. Das galt bis 1982. Pocken ausgerottet, Problem gelöst.
Da eine Impfpflicht in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit eingreift, ist das Gesetz für eine solche Maßnahme dementsprechend streng. Die Anordnung einer derartigen Impfpflicht ist nach diesem Gesetz nur durch eine Rechtsverordnung des Bundes (mit Zustimmung des Bundesrats) oder eines Landes möglich. Der Erlass einer Rechtsverordnung setzt das Vorliegen einer übertragbaren Krankheit mit klinisch schwerem Verlauf sowie der Gefahr einer epidemischen Verbreitung voraus.
Dabei müssen selbstverständlich alle anderen Möglichkeiten der Infektionsverhütung vorher ausgeschöpft werden.
Und natürlich kann es Befreiungen für Patienten geben, die nicht geimpft werden können.
Das ist alles nur relevant für absolute Katastrophen.
Für alle normalen Impfungen gilt das Prinzip Aufklärung und freiwillige Entscheidung.