Funzl
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
melden
dabei seit 2012
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
ayashi schrieb:Ja ok, mach doch ! Wenns brennt darfste der Feuerwehr deine Überschühchen verteilen bevor sie an den Brandherd kommen, ebenso bei Gasgeruch oder Wasserrohrbruch, kabelbrand oder ScheißhausverstopfungDer Vergleich hinkt. Weil du normale Handwerker-Einsätze, auf dem sich meine Umfrage beruht - mit Notfall -Einsätzen vergleichst.
ayashi schrieb:Am besten die bringen noch nen Putzeimer und Staubsauger mitEin Handwerker, unabhängig aus welchen Bereich, der was auf seine Firma hält verlässt eine Wohnung so wie er sie vorgefunden hat - sauber.
Funzl schrieb am 16.09.2013:Darüber hinaus gibt es ja noch die Unverletzlichkeit der Wohnung - steht im GG.würde mich bei dir dazu bewegen kehrtwend zu machen.
ayashi schrieb:würde mich bei dir dazu bewegen kehrtwend zu machen.Ich würde dich nicht daran hindern.
ayashi schrieb:Schonmal einen Elektriker im Haus gehabt? Der darf seine Schuhe nicht ausziehen und er wird sich deine Überzieher auch nicht anziehenMehrfach. Einige brachten sogar ihre eigenen Überschuhe mit und zogen die ohne Aufforderung an.
ayashi schrieb:Ich hab in 16 Jahren Technicher Service noch keinen Handwerker mit dem Wischmob in der Hand gesehen.Mag möglich sein - streite ich nicht ab.
mrhanky schrieb:oder man muss danach putzen.Wie gesagt: Ich hatte Handwerker im Haus, die haben nach ihrer Arbeit den von ihnen verschmutzten Bereich gekehrt, danach gewischt.
Funzl schrieb:Wie gesagt: Ich hatte Handwerker im Haus, die haben nach ihrer Arbeit den von ihnen verschmutzten Bereich gekehrt, danach gewischt.definitiv eine ausnahme und nicht die regel, würde das auch nie verlangen und gehört auch nicht zu ihrer arbeit.
mrhanky schrieb:gehört auch nicht zu ihrer arbeit.bei vielen aber mittlerweile zum Service.In meinem Bekanntenkreis habe ich vier selbstständige Handwerker,die darauf Wert legen und diese "Einstellung" auch an ihr Personal weiter geben.
cassiopeia88 schrieb:Ja man kann Handwerker dazu verpflichten Überschuhe anzuziehen.Es gibt mittlerweile auch Überschuhe, die von der Berufsgenossenschaft abgesegnet sind.
ayashi schrieb:jetzt vergleichst du wirklich Äpfel mit Birnen, deswegen antworte ich auch nicht auf sowasvs.
ayashi schrieb:^^
Ja ok, mach doch ! Wenns brennt darfste der Feuerwehr deine Überschühchen verteilen bevor sie an den Brandherd kommen, ebenso bei Gasgeruch oder Wasserrohrbruch, kabelbrand oder Scheißhausverstopfung
ayashi schrieb:Wie schon gesagt, meine Kundschaft ist froh wenn ich deren technische Probleme beseitigt habe.Schön für dich :)
ayashi schrieb:Den nächsten Handwerker der ohne Überzieher zu dir kommt kannste ja verklagenZum einen verstehe ich deine "Aggression" nicht, zum zweiten habe ich immer BG-geprüfte Überzieher zu Hause, drittens kommen alle Handwerker die zu mir kommen auf Geheiß meiner Hausverwaltung - wie die dazu steht habe ich ja bereits erwähnt.
Am besten berufste dich aufs GG
Funzl schrieb:Zum einen verstehe ich deine "Aggression" nichDa bildest du dir aber was ein. Dein Problem!