@martialis martialis schrieb:12 Jahre muss man erstmal absitzen und mit dem Delikt wird er es im Knast möglicherweise auch nicht so leicht haben.
hmm..nöö.
werden wohl keine(schlechten) 12Jahre werden.
Gute Führung kann noch vor Halbzeit spätestens nach 2/3 der abgesessene Zeit zu Haftverkürzung führen.(Restzeit auf Bewährung.zb)
Die Frage der Strafaussetzung ist auch nicht so sehr mit dem Delikt verbunden. Da geht es um andere Gesichtpunkte, z.B. um den der "Heilung".
Das Psychologische Gutachten wird wohl zur positiven Antwortsstellung beitragen.
(kenn mich da aber nicht so aus)
Anrechnung der U-Haft auf die eigentliche Strafzeit steht wohl auch im Raum.
(Bin mir da aber nicht so sicher.)
Ebenso Antrag auf Verlegung in den Offenen Vollzug.
(Wenn er einer "richtigen"Arbeit nachgehen sollte(im OV),
ist nicht nur eine Einzelzelle gewährleistet sondern auch regelmäßiger Freigang meist bis 22-24h).
Offener Vollzug sagt aber erstmal nichts über die "Vollzugslockerungen"aus,
in vielen Bundesländern ist der "Freigängerstatus"für beschäftigte Insassen obligatorisch und sogar erwünscht in anderen nicht.
Mit einem guten "begleitenden"Anwalt wird außerdem weitgehend gewährleistet, dass er nicht "aus versehen" Dinge erleidet, die er nicht erleiden muss.
Kann alles sein muss aber nicht.
Jeder Fall(auch dieser) dürfte individuell geprüft werden,"Vollzugslockerungen" werden außerdem von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt und auch eingesetzt.
Es ist ebenso nicht hervorsehbar wie seine Haftstrafe verlaufen wird.
Das kann(und wird)nur die Zeit entscheiden.
Mein Fazit als Laie:
Urteil eindeutig zu niedrig,
in diesem Fall aber gerechtfertigt.