Spuk in verschiedenen Gebäuden?
10.01.2013 um 14:58Ein Leichnam darf auf Wunsch der Angehörigen in der Regel so zwischen 36 und 48 Stunden nach Eintritt des Todes offen Aufgebahrt werden.
Die Zeitdauer hängt von den Vorschriften der jeweiligen Bundesländer ab.
Die Bezeichnung für den Raum in dem der Tote aufgebahrt wird hängt von regionalen Sprachgebräuchen ab und natürlich von der Örtlichkeit.
Je nachdem spricht man von;
Leichenhalle, Aufbahrungs- oder Aussegnungshalle.
Abschiedsraum.
Eine Cousine von mir wurde damals nach ihrem krankheitsbedingten Tod einen Tag vor der Beerdigung im Bestattungsinstitut in einem Abschiedsraum aufgebahrt.
Am Morgen der Trauerfeier wurde der Sarg geschlossen und in die Friedhofskapelle überführt.
In Ausnahmefällen ist es übrigend auch möglich, den Verstorbenen direkt in der Pathologie aufbahren zu lassen.
In einem gesonderten Raum, also nicht bei den Schubfächern oder Arbeitstischen.
Die Zeitdauer hängt von den Vorschriften der jeweiligen Bundesländer ab.
Die Bezeichnung für den Raum in dem der Tote aufgebahrt wird hängt von regionalen Sprachgebräuchen ab und natürlich von der Örtlichkeit.
Je nachdem spricht man von;
Leichenhalle, Aufbahrungs- oder Aussegnungshalle.
Abschiedsraum.
Eine Cousine von mir wurde damals nach ihrem krankheitsbedingten Tod einen Tag vor der Beerdigung im Bestattungsinstitut in einem Abschiedsraum aufgebahrt.
Am Morgen der Trauerfeier wurde der Sarg geschlossen und in die Friedhofskapelle überführt.
In Ausnahmefällen ist es übrigend auch möglich, den Verstorbenen direkt in der Pathologie aufbahren zu lassen.
In einem gesonderten Raum, also nicht bei den Schubfächern oder Arbeitstischen.