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Grundgesetz!

19 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Rente, GG, Geburstag ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Grundgesetz!

23.05.2012 um 09:49
am 8 mai 1949 wurde unser grundgesetz geboren und hat am mittwoch des 8 mai 2012 sein 63zigen geburstag gefeiert.
63zig jahre harte arbeit. leider hat die rot-grüne bundesregierung das rentenalter auf 67zig jahre herauf gesetzt, somit muß unser grundgesetz leider noch 4 jahre harte arbeit leisten bevor es dann in rente gehen kann!

alles gute zum geburstag und in 4 jahren freuen wir uns auf einen neuen rentner!


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Grundgesetz!

23.05.2012 um 09:52
ich als Schweinchen kenne nur das Grunzgesetz

*grunz*


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Grundgesetz!

23.05.2012 um 09:55
@nataS
tja, kein grundgesetz, keine rente ;)


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Grundgesetz!

23.05.2012 um 09:56
@dasewige
und keine Arme keinen Keks?? :D


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Grundgesetz!

23.05.2012 um 09:58
@nataS
das leben ist einfach nicht fair!


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Grundgesetz!

23.05.2012 um 09:59
@dasewige
kein Schwanz ist so hart wie das Leben!


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Doors ehemaliges Mitglied

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Grundgesetz!

23.05.2012 um 10:01
Grundgesetz, ja Grundgesetz...

https://www.youtube.com/watch?v=nRHnPDDIi5E


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Grundgesetz!

23.05.2012 um 10:02
@nataS
da kann man mal sehen was das grundgesetz alles aushalten mußte.
man hat es beschimpft, man hat es gebrochen uvm.
es hat verdient nach 67 jahren endlich einen ruhigen lebensabend zu verbringen.


die fortsetzung heist: grundgesetz im pflegeheim!


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Grundgesetz!

23.05.2012 um 11:40
Gutes Grundgesetz. Das darf gerne auch im hohen Alter noch aktiv bleiben und für uns schuften!


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Grundgesetz!

23.05.2012 um 11:54
@dasewige

Man sollte den Leuten den Umgang mit dem Grundgesetz näher beibringen, dann würden sie wissen wie sei mit gewissen richterlichen Beschlüssen umzugehen haben. ;)


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Grundgesetz!

04.06.2012 um 21:35
@nataS
Leider kennt kein Schwein das Grundgesetz. Denn sonst würden sie sich wohl riesig freuen!


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Grundgesetz!

04.06.2012 um 21:40
Ich bin für das Grunzgesetz.


Grunz.


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Grundgesetz!

07.06.2012 um 03:35
Was ist mit dem Art. 116 abs.1
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
kann man sich in alten Grenzen einbürgern?
hier mal interessanter wikipedia link
Wikipedia: Deutscher#Innerstaatliches Recht man beachte folgende textstelle :
Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“. Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nach Art. 116 nicht nur die deutschen Staatsangehörigen „Deutsche“, sondern auch diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten Umständen von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche). Das ist etwa von Bedeutung, wenn jemand in Deutschland ein Bürgerrecht für sich geltend macht, insbesondere das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (Freizügigkeit im Sinne von Art. 11 GG), das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) oder das Recht auf Rentenzahlungen nach dem Fremdrentengesetz. § 6 des Bundesvertriebenengesetzes definiert einen deutschen Volkszugehörigen als jemanden, der „sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale, wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird”.
heist das das man dann in der brd weniger rechte hat ausser man bekennt sich irgendwie auf art 116 GG??
Oder wie versteht ihr das ?

Es haben ja schon viele gesagt das das hier in wahrheit nur ne NGO ist !


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Grundgesetz!

29.09.2017 um 22:55
Ich möchte eigentlich kein Leichenschänder sein aber da ich eine Frage zum Grundgesetz habe und hoffe hier eine Antwort zu finden, stelle ich einfach mal die Frage.

Für wenn gilt das Grundgesetz?

Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich eine Diskussion mit einem Jura Stundenten hatte. In dieser Diskussion sagte ich ihm das seine Einstellung das Grundgesetz verletzt und er meinte dann nur er müsse sich nicht daran halten sondern nur der Staat ist dem verpflichtet. Daher auch meine oben gestellte Frage.


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dedux ehemaliges Mitglied

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Grundgesetz!

29.09.2017 um 23:33
@J-Dark187
Das Grundgesetz gilt für die Bundesrepublik Deutschland.


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Grundgesetz!

29.09.2017 um 23:52
Zitat von J-Dark187J-Dark187 schrieb:Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich eine Diskussion mit einem Jura Stundenten hatte. In dieser Diskussion sagte ich ihm das seine Einstellung das Grundgesetz verletzt und er meinte dann nur er müsse sich nicht daran halten sondern nur der Staat ist dem verpflichtet. Daher auch meine oben gestellte Frage.
Das Grundgesetz gilt für den Staat Bundesrepublik Deutschland und die Bevölkerung ist Teil dieses Staates, also gilt es auch für die Menschen, die sich dort aufhalten (inklusive Gäste, Touristen) ...

Das ist aber auch etwas, was in jedem Staat bei der staatseigenen Verfassung gilt. Wenn du in Korea etwas tust, was den Gesetzen (die auf die Verfassung fußen) widerspricht, bist du dort auch dran ...


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Grundgesetz!

30.09.2017 um 13:04
@Issomad
@dedux

Danke für die Antworten und an Issomad sie gehen also davon aus, dass auch das GG für die Bevölkerung gilt und daher man sich nicht das recht rausnehmen darf andere zu verletzen nur wegen eine unterschiedlichen Weltansicht? Da dies der Gegenstand unsere Diskussion war.


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Grundgesetz!

30.09.2017 um 13:17
Steht explizit drin:
Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html


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Grundgesetz!

30.09.2017 um 13:42
Hier muss man auch unterscheiden zwischen Gesetzen, die für das deutsche Volk gelten und gewisse Rechte, die für alle Menschen oder 'Jeden' gelten, d.h. für jeden Menschen auf deutschem Boden (Grundrechte).
Das steht bei den Gesetzen ja immer explizit dabei für wen sie Geltung haben ...

Ein allgemeines Versammlungsrecht haben z.B. nur Deutsche (wobei man das bei Ausländern natürlich auch genehmigen kann) ...
Wenn Erdogan also z.B. mal wieder eine Veranstaltung in Deutschland abhalten will, kann man ihm das verbieten ;)


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