Mit 55 km/h zu schnell außerorts geblitzt
15.05.2012 um 21:17Anzeige
Ist das Beste :)F-117 schrieb:Lass das jetzt alles auf mich zukommen.
Es ist umstritten, ob und inwieweit dieses Verhalten einen Straftatbestand erfüllt. Es gibt keinen Straftatbestand, der den „Punktehandel“ ausdrücklich unter Strafe stellt. In Betracht kommen jedoch die – allgemein gefaßten – Straftatbestände des § 271 StGB (Mittelbare Falschbeurkundung) und § 164 (Falsche Verdächtigung). Der in diesem Zusammenhang auch oft genannte § 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat) kommt nicht in Betracht, wenn es sich bei der „übernommenen“ Tat um einen Bußgeldtatbestand und somit nicht um eine Straftat handelt.