Lichter auf Wildkamera, was ist das?
Lichter auf Wildkamera, was ist das?
05.07.2012 um 04:24Eindeutig Außerirdische. Die kommen uns alle holen.
Nee mal im ernst. sind nur Insekten. Die Cam hat einen Infrarotstrahler. Die werden angestrahlt und reflektieren das Licht. Habe den gleichen Effekt bei meiner Überwachungscam. Die hat auch für die Nachtsicht IR-Dioden. Nur macht die keine Schnappschüsse, sondern überträgt das Bild in Echtzeit auf einen Monitor. da sieht man gut das diese Lichter umherfliegen
Nee mal im ernst. sind nur Insekten. Die Cam hat einen Infrarotstrahler. Die werden angestrahlt und reflektieren das Licht. Habe den gleichen Effekt bei meiner Überwachungscam. Die hat auch für die Nachtsicht IR-Dioden. Nur macht die keine Schnappschüsse, sondern überträgt das Bild in Echtzeit auf einen Monitor. da sieht man gut das diese Lichter umherfliegen
Lichter auf Wildkamera, was ist das?
15.07.2012 um 13:02@foxhunter
Und nun auch noch das!
"Passauer Neue Presse"; Mittwoch, 11. Juli 2012
Liebespaare statt wilder Tiere abgelichtet: Debatte über Fotofallen
Das Männchen, stellte sich heraus, war ein Kommunalpolitiker, das Weibchen nicht mit ihm verheiratet: Eine Wildbeobachtungs-Kamera in einem Kärntner Wald hatte an einem lauen Maientag eine hübsche Paarung eingefangen. Der Fall löste im Nachbarland eine Debatte zur elektronischen Waldüberwachung aus, wie sie Jäger und Forscher praktizieren.
Diese ist jetzt in Bayern angekommen: Vorige Woche befasste sich der Rechtsausschuss im Landtag mit "Einsatz von Wildkameras im Wald", so stand es auf der Tagesordnung. Dort landete der Punkt auf Antrag der SPD. Im Vorfeld soll sich dem Passauer Ausschussmitglied Konrad Kobler (CSU) zufolge auch "eine sehr delikate Sache" in einem bayerischen Wald zugetragen haben. Eine "bekannte Person" sei "mit einer bekannten Dame in einer etwas unangenehmen Situation festgehalten worden". Er will nur so viel dazu sagen: Ihr Treiben sei nicht in Niederbayern aufgezeichnet worden.
Dementsprechend "amüsant" sei es im Ausschuss zugegangen, erzählt Kobler. Dennoch sei das Thema durchaus ernst zu nehmen. "Inwieweit werden Persönlichkeitsrechte berührt", das sei die zentrale Frage − sind Genehmigungen notwendig oder Hinweisschilder?
Das Landtags-Gremium fasste schließlich mit Stimmen von CSU, FDP, SPD, Grünen und ohne die Stimmen der Freien Wähler, die dem Ganzen die Bedeutung absprachen, folgenden Beschluss: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, über die rechtliche Bewertung des Einsatzes von Wildkameras auf Privatwaldflächen und auf Flächen der Bayerischen Staatsforsten zu berichten." Weiter diskutiert werden soll mit dem Bericht − nach der Sommerpause.
Datenschutzrechtlich vorbildlich verhält sich schon jetzt der Nationalpark Bayerischer Wald. Wie Sprecher Rainer Pöhlmann sagt, sind dort für ein "genehmigungspflichtiges Forschungsprojekt" auf bayerischer und böhmischer Seite 70 Kameras installiert. Diese fotografieren nur bis etwas über Kniehöhe des Menschen, die Besucher werden durch Schilder darauf hingewiesen. Gestört dadurch fühlt sich offensichtlich keiner: Manche posierten für die Apparate, so Pöhlmann. Umsonst − die Fotos werden gelöscht.
:D :D :D
Und nun auch noch das!
"Passauer Neue Presse"; Mittwoch, 11. Juli 2012
Liebespaare statt wilder Tiere abgelichtet: Debatte über Fotofallen
Das Männchen, stellte sich heraus, war ein Kommunalpolitiker, das Weibchen nicht mit ihm verheiratet: Eine Wildbeobachtungs-Kamera in einem Kärntner Wald hatte an einem lauen Maientag eine hübsche Paarung eingefangen. Der Fall löste im Nachbarland eine Debatte zur elektronischen Waldüberwachung aus, wie sie Jäger und Forscher praktizieren.
Diese ist jetzt in Bayern angekommen: Vorige Woche befasste sich der Rechtsausschuss im Landtag mit "Einsatz von Wildkameras im Wald", so stand es auf der Tagesordnung. Dort landete der Punkt auf Antrag der SPD. Im Vorfeld soll sich dem Passauer Ausschussmitglied Konrad Kobler (CSU) zufolge auch "eine sehr delikate Sache" in einem bayerischen Wald zugetragen haben. Eine "bekannte Person" sei "mit einer bekannten Dame in einer etwas unangenehmen Situation festgehalten worden". Er will nur so viel dazu sagen: Ihr Treiben sei nicht in Niederbayern aufgezeichnet worden.
Dementsprechend "amüsant" sei es im Ausschuss zugegangen, erzählt Kobler. Dennoch sei das Thema durchaus ernst zu nehmen. "Inwieweit werden Persönlichkeitsrechte berührt", das sei die zentrale Frage − sind Genehmigungen notwendig oder Hinweisschilder?
Das Landtags-Gremium fasste schließlich mit Stimmen von CSU, FDP, SPD, Grünen und ohne die Stimmen der Freien Wähler, die dem Ganzen die Bedeutung absprachen, folgenden Beschluss: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, über die rechtliche Bewertung des Einsatzes von Wildkameras auf Privatwaldflächen und auf Flächen der Bayerischen Staatsforsten zu berichten." Weiter diskutiert werden soll mit dem Bericht − nach der Sommerpause.
Datenschutzrechtlich vorbildlich verhält sich schon jetzt der Nationalpark Bayerischer Wald. Wie Sprecher Rainer Pöhlmann sagt, sind dort für ein "genehmigungspflichtiges Forschungsprojekt" auf bayerischer und böhmischer Seite 70 Kameras installiert. Diese fotografieren nur bis etwas über Kniehöhe des Menschen, die Besucher werden durch Schilder darauf hingewiesen. Gestört dadurch fühlt sich offensichtlich keiner: Manche posierten für die Apparate, so Pöhlmann. Umsonst − die Fotos werden gelöscht.
:D :D :D
Lichter auf Wildkamera, was ist das?
15.07.2012 um 14:06@Bernard
in foxhunters fall ist es doch egal, die cam war doch schließlich auf seinem grundstück angebracht
in foxhunters fall ist es doch egal, die cam war doch schließlich auf seinem grundstück angebracht
Lichter auf Wildkamera, was ist das?
15.07.2012 um 14:38@old_sparky
Es ist sowieso egal... - aber durch diesen Artikel in meiner Heimatzeitung wurde ich vor paar Tagen wieder an die ganze Geschichte erinnert und fand es witzig, das hier einzustellen. :D Also kein "tieferer" Hintergrund wie womöglich der Gedanke an "Hausfriedensbruch" usw. ... ;)
Im übrigen sind ja Waldreviere -jedenfalls z.T.- Privat-Grundstücke. Eine interessante Gerichtsentscheidung gab es in diesem Zusammenhang kürzlich, die Jagd dort betreffend:
Privateigentum – Jagen verboten!
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Rechte von Jagdgegnern!
Berlin, 27.06.2012. Dürfen Jäger gegen den Willen von Grundstückseigentümern auf deren Besitz jagen? Nein, entschied am 26.06.2012 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und stärkt damit die Rechte von Menschen, die die Bejagung von Tieren aus ethischen Gründen ablehnen.
Zum Hintergrund: Seit nunmehr zehn Jahren klagt ein Grundstückseigentümer aus Baden-Württemberg gegen die Bejagung des Wildes auf seinen Wiesen in Rheinland-Pfalz, obwohl er das Töten von Wildtieren aus ethischen Gründen ablehnt. Der Kläger sieht darin u.a. einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Wie kommt es überhaupt zu der, für Außenstehende wenig nachvollziehbaren, Situation, dass Jäger auf privaten Grundstücken Wild nachstellen dürfen? Das Bundesjagdgesetz macht es möglich: Es sieht nämlich vor, dass bei Grundstücken unter 75 Hektar die Eigentümer verpflichtet werden, Mitglied einer Jagdgenossenschaft zu werden und somit hinnehmen müssen, dass die Jagd auf ihren Flächen ausgeübt wird. Gegen diese Bestimmung klagte der betroffene Grundstückseigentümer bereits in den vergangenen Jahren vor deutschen Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht – bislang erfolglos.
Doch nun dieses wegweisende Urteil: Am 26.06.2012 entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Land nicht dulden müssen. Die Begründung: Dies sei eine unverhältnismäßige Belastung für all jene Menschen, die die Jagd aus ethischen Erwägungen ablehnten. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen. Dieses Urteil der Großen Kammer ist bindend, eine Berufung ist nicht mehr möglich.
„Die Entscheidung des EGM ist ein wichtiges Urteil und stärkt die Rechte von Tierfreuden“, so Petra Zipp, Vorsitzende des bmt. „Grundstückseigentümer, die es ebenfalls ablehnen, dass auf ihren Grund und Boden Wildtiere von Jägern getötet werden, sollten diesem Beispiel folgen und sich nun zur Wehr setzen“, empfiehlt Petra Zipp weiter.
Nach Ansicht des bmt wird sich dieses Urteil insbesondere auf Landesebene auswirken. Nachdem im Rahmen der Föderalismusreform das Grundgesetz zum 01.09.2006 geändert wurde, fällt das Jagdwesen nun unter die konkurrierende Gesetzgebung.
Presseerklärung des "bund gegen missbrauch der tiere e.v." (bmt) vom 27. Juni 2012
http://www.bmt-tierschutz.de/index.php?Seite=51 (Archiv-Version vom 19.07.2012)
Unverständnis in ganz Deutschland das Urteil betreffend hingegen bei der Jägerschaft. Dazu ein Artikel in der "Dithmarscher Landeszeitung" vom 2. Juli 2012:
http://zeitungen.boyens-medien.de/tageszeitung/dithmarschen/zeitung/artikel/zutritt-fuer-waidmaenner-verboten.html
Es ist sowieso egal... - aber durch diesen Artikel in meiner Heimatzeitung wurde ich vor paar Tagen wieder an die ganze Geschichte erinnert und fand es witzig, das hier einzustellen. :D Also kein "tieferer" Hintergrund wie womöglich der Gedanke an "Hausfriedensbruch" usw. ... ;)
Im übrigen sind ja Waldreviere -jedenfalls z.T.- Privat-Grundstücke. Eine interessante Gerichtsentscheidung gab es in diesem Zusammenhang kürzlich, die Jagd dort betreffend:
Privateigentum – Jagen verboten!
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Rechte von Jagdgegnern!
Berlin, 27.06.2012. Dürfen Jäger gegen den Willen von Grundstückseigentümern auf deren Besitz jagen? Nein, entschied am 26.06.2012 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und stärkt damit die Rechte von Menschen, die die Bejagung von Tieren aus ethischen Gründen ablehnen.
Zum Hintergrund: Seit nunmehr zehn Jahren klagt ein Grundstückseigentümer aus Baden-Württemberg gegen die Bejagung des Wildes auf seinen Wiesen in Rheinland-Pfalz, obwohl er das Töten von Wildtieren aus ethischen Gründen ablehnt. Der Kläger sieht darin u.a. einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Wie kommt es überhaupt zu der, für Außenstehende wenig nachvollziehbaren, Situation, dass Jäger auf privaten Grundstücken Wild nachstellen dürfen? Das Bundesjagdgesetz macht es möglich: Es sieht nämlich vor, dass bei Grundstücken unter 75 Hektar die Eigentümer verpflichtet werden, Mitglied einer Jagdgenossenschaft zu werden und somit hinnehmen müssen, dass die Jagd auf ihren Flächen ausgeübt wird. Gegen diese Bestimmung klagte der betroffene Grundstückseigentümer bereits in den vergangenen Jahren vor deutschen Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht – bislang erfolglos.
Doch nun dieses wegweisende Urteil: Am 26.06.2012 entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Land nicht dulden müssen. Die Begründung: Dies sei eine unverhältnismäßige Belastung für all jene Menschen, die die Jagd aus ethischen Erwägungen ablehnten. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen. Dieses Urteil der Großen Kammer ist bindend, eine Berufung ist nicht mehr möglich.
„Die Entscheidung des EGM ist ein wichtiges Urteil und stärkt die Rechte von Tierfreuden“, so Petra Zipp, Vorsitzende des bmt. „Grundstückseigentümer, die es ebenfalls ablehnen, dass auf ihren Grund und Boden Wildtiere von Jägern getötet werden, sollten diesem Beispiel folgen und sich nun zur Wehr setzen“, empfiehlt Petra Zipp weiter.
Nach Ansicht des bmt wird sich dieses Urteil insbesondere auf Landesebene auswirken. Nachdem im Rahmen der Föderalismusreform das Grundgesetz zum 01.09.2006 geändert wurde, fällt das Jagdwesen nun unter die konkurrierende Gesetzgebung.
Presseerklärung des "bund gegen missbrauch der tiere e.v." (bmt) vom 27. Juni 2012
http://www.bmt-tierschutz.de/index.php?Seite=51 (Archiv-Version vom 19.07.2012)
Unverständnis in ganz Deutschland das Urteil betreffend hingegen bei der Jägerschaft. Dazu ein Artikel in der "Dithmarscher Landeszeitung" vom 2. Juli 2012:
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