Künigungsfrist einhalten bei Schimmel an den Wänden?
13.07.2012 um 13:11@same
http://www.allmystery.de/blogs/euredudeheit
http://www.biomess.de/schimmelpilz_-_wer_zahlt__.html (Archiv-Version vom 05.07.2012)
http://www.wuw-anwaltskanzlei.de/mietrecht/schimmel/mietwohnung-schimmel.html (Archiv-Version vom 17.04.2012) :
Befindet sich Schimmel in Ihrer Wohnung und reagiert der Vermieter nicht, sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Frau Rechtsanwältin Wenzelewski wird Sie über die Höhe der Ihnen zustehenden Mietminderungsansprüche, darüber, wie Sie den Vermieter zur Mangelbeseitigung bewegen können, und zu einem eventuell bestehenden außerordentlichen Kündigungsrecht wegen Gesundheitsgefährdung oder wegen Verzugs mit der Mangelbeseitigung beraten.
Dem Auftreten von Schimmel in Mietsachen wird zunehmend Beachtung geschenkt. In den letzten Jahren erfolgten umfängliche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Altbauten, in deren Ergebnis es vermehrt zur Bildung von Schimmel gekommen ist.
Schimmel im Mietobjekt kann verschiedene Ursachen haben. Vor allem unsachgemäßes Heiz- und Lüftungsverhalten der Nutzer in Verbindung mit Tätigkeiten, bei denen Feuchtigkeit entsteht, wie Duschen, Kochen und Wäsche trocknen, erhöht die Feuchtigkeit der Raumluft. Dies kann das Wachstum von Schimmelpilzen begünstigen. Besonders bei nachträglich wärmegedämmten und nach den geltenden Wärmeschutzvorschriften neu errichteten Mietwohnungen ist daher wegen des verringerten natürlichen Luftwechsels ein sachgerechtes Lüften und Heizen zur Verhinderung von Schimmel erforderlich. Daneben führen nicht vollständig oder unsachgemäß beseitigte Wasserschäden, Restbaufeuchte und Baumängel zu Wachstum von Schimmelpilzen.
Tritt in dem gemieteten Objekt Schimmel auf, sollten Sie wegen der reizenden und toxischen Wirkung von Schimmelpilzen Abhilfe schaffen. Als Mieter sind Sie verpflichtet, das Auftreten von Schimmel in Ihrer Wohnung gegenüber dem Vermieter anzuzeigen, so dass dieser reagieren kann. Reagiert der Vermieter nicht, steht Ihnen gegenüber dem Vermieter neben dem Recht zur Mietminderung, vor allem ein Anspruch auf Mangelbeseitigung, u. U. auch ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mietvertrags zu. Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Anzeige des bestehenden Mangels in Form der Bildung von Schimmel nicht nach, stehen dem Vermieter Schadenersatzansprüche zu. Vertritt der Vermieter die Auffassung, dass der in der Mietwohnung vorhandene Schimmel durch nachlässiges Lüften oder Heizen des Mieters verursacht ist, muss der Vermieter im Rahmen eines eventuellen Mietrechtsstreits nachweisen, dass keine Baumängel vorhanden sind. Erst wenn dem Vermieter dieser recht schwierig zu führende Nachweis gelungen ist, muss der Mieter nachweisen, dass er ordnungsgemäß gelüftet und geheizt hat.
Häufig wird in der Praxis falsch gelüftet. Um die Feuchte im Raum zu verringern, sollte vorzugsweise mehrmals täglich eine kurze Stoßlüftung (5-10 min bei weit geöffnetem Fenster) erfolgen.
http://www.allmystery.de/blogs/euredudeheit
http://www.biomess.de/schimmelpilz_-_wer_zahlt__.html (Archiv-Version vom 05.07.2012)
http://www.wuw-anwaltskanzlei.de/mietrecht/schimmel/mietwohnung-schimmel.html (Archiv-Version vom 17.04.2012) :
Befindet sich Schimmel in Ihrer Wohnung und reagiert der Vermieter nicht, sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Frau Rechtsanwältin Wenzelewski wird Sie über die Höhe der Ihnen zustehenden Mietminderungsansprüche, darüber, wie Sie den Vermieter zur Mangelbeseitigung bewegen können, und zu einem eventuell bestehenden außerordentlichen Kündigungsrecht wegen Gesundheitsgefährdung oder wegen Verzugs mit der Mangelbeseitigung beraten.
Dem Auftreten von Schimmel in Mietsachen wird zunehmend Beachtung geschenkt. In den letzten Jahren erfolgten umfängliche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Altbauten, in deren Ergebnis es vermehrt zur Bildung von Schimmel gekommen ist.
Schimmel im Mietobjekt kann verschiedene Ursachen haben. Vor allem unsachgemäßes Heiz- und Lüftungsverhalten der Nutzer in Verbindung mit Tätigkeiten, bei denen Feuchtigkeit entsteht, wie Duschen, Kochen und Wäsche trocknen, erhöht die Feuchtigkeit der Raumluft. Dies kann das Wachstum von Schimmelpilzen begünstigen. Besonders bei nachträglich wärmegedämmten und nach den geltenden Wärmeschutzvorschriften neu errichteten Mietwohnungen ist daher wegen des verringerten natürlichen Luftwechsels ein sachgerechtes Lüften und Heizen zur Verhinderung von Schimmel erforderlich. Daneben führen nicht vollständig oder unsachgemäß beseitigte Wasserschäden, Restbaufeuchte und Baumängel zu Wachstum von Schimmelpilzen.
Tritt in dem gemieteten Objekt Schimmel auf, sollten Sie wegen der reizenden und toxischen Wirkung von Schimmelpilzen Abhilfe schaffen. Als Mieter sind Sie verpflichtet, das Auftreten von Schimmel in Ihrer Wohnung gegenüber dem Vermieter anzuzeigen, so dass dieser reagieren kann. Reagiert der Vermieter nicht, steht Ihnen gegenüber dem Vermieter neben dem Recht zur Mietminderung, vor allem ein Anspruch auf Mangelbeseitigung, u. U. auch ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mietvertrags zu. Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Anzeige des bestehenden Mangels in Form der Bildung von Schimmel nicht nach, stehen dem Vermieter Schadenersatzansprüche zu. Vertritt der Vermieter die Auffassung, dass der in der Mietwohnung vorhandene Schimmel durch nachlässiges Lüften oder Heizen des Mieters verursacht ist, muss der Vermieter im Rahmen eines eventuellen Mietrechtsstreits nachweisen, dass keine Baumängel vorhanden sind. Erst wenn dem Vermieter dieser recht schwierig zu führende Nachweis gelungen ist, muss der Mieter nachweisen, dass er ordnungsgemäß gelüftet und geheizt hat.
Häufig wird in der Praxis falsch gelüftet. Um die Feuchte im Raum zu verringern, sollte vorzugsweise mehrmals täglich eine kurze Stoßlüftung (5-10 min bei weit geöffnetem Fenster) erfolgen.