Erschließungskosten und Nachzahlung nach Verjährung
10.02.2011 um 20:06Habe mal davon gelesen und einen Bericht gesehen dass Häusleinhaber zuweilen nach 30 oder mehr Jahren nach der eigentlichen Erschließung ihres Grundstückes zu einer Nachzahlung der Erschließungskosten aufgefordert wurden. Diese Nachzahlung wurde dann auch noch verzinst berechnet.
Kann das eigentlich sein, wo doch für Bau- und Kommunalrecht eine Verjährungsfrist von 4 Jahren gilt.
Weiß da einer mehr und kann es mir erklären wieso die jeweiligen Kommunen vor Gericht Recht bekommen hatten. Kennt einer die genaue rechtliche Grundlage?
Kann das eigentlich sein, wo doch für Bau- und Kommunalrecht eine Verjährungsfrist von 4 Jahren gilt.
Weiß da einer mehr und kann es mir erklären wieso die jeweiligen Kommunen vor Gericht Recht bekommen hatten. Kennt einer die genaue rechtliche Grundlage?