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Rechtsanwalt Olaf Tank und www.top-of-software.de Antassia GmbH

78 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Internetabzocke, Antassia Gmbh, Ra Olaf Tank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtsanwalt Olaf Tank und www.top-of-software.de Antassia GmbH

14.09.2010 um 14:26
@xionlloyd


Den Mahnbescheid kann jeder im Internet ausfüllen und ans Gericht schicken, die werden auch nicht geprüft. Das der Betreiber der Seite das aber nicht macht spricht doch wohl eine deutliche Sprache. Man braucht doch nur einmal die Widerrufsbelehrung dort durchlesen und zu schauen was dort eigentlich sonst noch hinein gehören müßte, da es sich ja offensichtlich um eine Dienstleistung handelt und mit dieser Dienstleistung begonnen wird bevor der Verbraucher widerrufen kann. Es ist ihm auch nicht möglich die Dienstleistung nach dem Widerruf zurück zu erstatten.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die vom Anbieter empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Anbieter insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen. (Quelle top-of-software)
Hier stehen ganz einfach Dinge im Widerruf die nicht richtig sind Bei Softwarelizensen die man per Download erwirbt und dazu noch open source sind.


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Rechtsanwalt Olaf Tank und www.top-of-software.de Antassia GmbH

14.09.2010 um 14:28
@fisherman
Ich könnte dich knutschen hehe. Aber keine Angst XD

@chilichote

Klick mal auf, noch kein Mitglied. Dann wirst du sehen was ich meine.
Achja, wenn man die AGBS nur durchfliegt, dann sieht man die Kosten auch nicht. Habe sie mir auch grade durchgelesen. Kosten müssen hervorgehoben werden.


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14.09.2010 um 14:29
Weils so schön ist gleich nochmal. Nicht das denen tatsächlich jemand das Geld bezahlt.

https://www.youtube.com/watch?v=22eOkWR7jC8 (Video: ZDF Wiso Abzockfalle Softwaresammler ,...)


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14.09.2010 um 14:30
@fisherman

Jo, ist ja schön, dass die AGBs schelcht ausgearbeitet sind, darauf könnte man sich dann ja beziehen. Ok. Das ändert aber nach wie vor nichts an der Tatsache, dass es trotzdem ersichtlich ist, dass Kosten entstehen. Wer sich dann anmeldet, der ist in meinen Augen nach wie vor selbst schuld. Ich halte auch nichts von diesen "Gratis-Lockrufen", aber . . . ne, es ist einfach dämlich, darauf rein zufallen. Und ich schreibe jetzt bewusst nicht "dumm".


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14.09.2010 um 14:34
Klick mal auf, noch kein Mitglied. Dann wirst du sehen was ich meine.
Achja, wenn man die AGBS nur durchfliegt, dann sieht man die Kosten auch nicht. Habe sie mir auch grade durchgelesen. Kosten müssen hervorgehoben werden.
Vorher kann man allerdings sehr deutlich erkennen, das wenn man noch kein Mitglied ist, diese Mitgliedschaft was kostet. Tut mir leid, ich versteh dein Problem schlicht nicht, dort kann man EINDEUTIG erkennen, das eine Anmeldung Kosten zur Folge hat!


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14.09.2010 um 14:35
Auch, wenn man auf "Noch kein Mitglied" geht, steht daneben, dass es Kosten verursacht. ODer habe ich den falschen Button erwischt?

Wie bereits gesagt wurde: Moralisch verwerflich, aber sonst . . . ?


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14.09.2010 um 14:39
@chilichote
Man begeht damit eine Arglistige Täuschung. Alleine durch die Faktoren, die Fisherman und ich genannt haben und ich zähle sie jetzt nicht nochmal auf. Das ist mir zu blöd.

Wenn du dich nicht in die Senioren oder Kinder hineinversetzen kannst, ist das dein Problem.
Hier wird versucht, solchen Leuten das Geld aus den Taschen zu ziehen.

Ist doch schön, wenn du nicht auf sowas hereinfällst.

Schaut euch z.B. das Video von Fisherman komplett an.


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14.09.2010 um 14:40
@Abe

Tja, die armen Senioren, aber bei den Kindern reicht es auch, einfach mal nach dem Alter und der damit verbundenen Vertragsfähigkeit zu fragen. ;)


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14.09.2010 um 14:42
@Abe
Das ist albern. Arglistige Täuschung ist, wenn etwas verschwiegen wird, wie z.B. ein Defekt am Gebrauchtwagen. Hier wird aber nicht verschwiegen, das die Mitgliedschaft etwas kostet. Im Gegenteil, es wird ausreichend Erkenntlich sogar darauf hingewiesen. Wie gesagt, wer sich dennoch dort einen Account macht, dem kann man einfach nicht helfen. Wer Lesen kann, hat hier keine Probleme. Und wer im Leben lieber an die Hand genommen wird, der sollte das Internet besser generell meiden.


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14.09.2010 um 14:46
Zitat von chilichotechilichote schrieb:Das ist albern. Arglistige Täuschung ist, wenn etwas verschwiegen wird, wie z.B. ein Defekt am Gebrauchtwagen. Hier wird aber nicht verschwiegen, das die Mitgliedschaft etwas kostet. Im Gegenteil, es wird ausreichend Erkenntlich sogar darauf hingewiesen. Wie gesagt, wer sich dennoch dort einen Account macht, dem kann man einfach nicht helfen. Wer Lesen kann, hat hier keine Probleme. Und wer im Leben lieber an die Hand genommen wird, der sollte das Internet besser generell meiden.
Sorry aber ich empfehle da jedem den Verbraucheschutzzentralen und Anwälten zu glauben anstatt Dir.


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14.09.2010 um 14:48
Zitat von fishermanfisherman schrieb:Sorry aber ich empfehle da jedem den Verbraucheschutzzentralen und Anwälten zu glauben anstatt Dir.
Arglistige Täuschung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Bedeutung gelangt der Begriff vor allem im Zivilrecht, aber auch im Verwaltungsrecht. Eine Täuschung ist gegeben, wenn eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat. Arglistig ist die Täuschung nach herrschender Meinung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte. Eine arglistige Täuschung ist also in der Regel dann gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Abgabe einer Willenserklärung im Bürgerlichen Recht oder zum Erlass eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht veranlasst wird, was bei Durchschau der Täuschung nicht geschehen wäre. Getäuschter kann im Bürgerlichen Recht jeder sein, der eine Willenserklärung abgibt, im Verwaltungsrecht kann es jede Behörde sein, die einen Verwaltungsakt erlässt.
Wikipedia: Arglistige Täuschung


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14.09.2010 um 14:52
"Eine Täuschung ist gegeben, wenn eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat."

Ich sage nur Freeware und Kostenlos.

"Eine arglistige Täuschung ist also in der Regel dann gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen"

Freeware und Kostenlos nochmal :D


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14.09.2010 um 14:52
@chilichote


Meine Güte du scheinst ja richtig Ahnung zu habe. Entweder bist du Anwalt, Ichweißesbesser oder Mitbettreiber dieser Seiten :D

Nochmal, ich glaube da den Verbraucherzentralen und deren Anwälten die sich seit Jahren mit solchen Dingen des Internetrechts beschäftigen. Und jeder andere sollte das auch tun.


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14.09.2010 um 15:00
Zitat von AbeAbe schrieb:Ich sage nur Freeware und Kostenlos.
Allerdings nicht der "Service". Es werden Inhalte redaktionell aufbereitet und auf einem Server zum Download angeboten. Dafür wird gezahlt.

Linux ist auch kostenfrei, jedoch kann man es trotzdem kaufen. ;)

Soll nun aber nicht heissen, dass ich solche "Abzock"-Seiten gutfinde. :)


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17.09.2010 um 21:16
Zum Glück mache ich sowas sowieso nicht. :)


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23.05.2011 um 00:27
Ah ja Top of Software mit den Spinnern habe ich auch zu tun gehabt. Ein Jahr später am 14.April 2011 hat ein Inkassobüro mir ein Brief geschickt. Und der Hammer daran war, den Brief haben die am 29.April erst abgeschickt. So das ich keine Möglichkeit habe in Widerspruch zu gehen. Der Witz daran die wollten das Geld am 28.April haben und der Brief kam am 30. April zu mir in den Briefkasten. Habe das Schreiben und den Umschlag natürlich behalten. Und habe den ein Brief geschickt, der dahin gerannt ist. Paar direkte Zeilen und natürlich habe ich mich auf das Urteil berufen. Und eine Kopie vom Verbrauchershutz hin geschickt. Die werden sich wohl nicht mehr melden. Zonk auf ganzer Linie für den Verein. Inzwischen hat der Tank seine Lizenz zum Anwalt verloren und darf nie wieder in dieser Banche arbeiten. Das bestätigte mir die Staatsanwaltschaft.


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23.05.2011 um 00:33
Wer is so blöd und meldet sich irgendwo mit Namen, Adresse usw. an um etwas runterzuladen? Ich mein....softonic und wie sie nich alle heißen machen das auch nich...da klickste drauf, lädst runter und damit hastes. Wenn ich schon sone Seite seh, die Daten verlangt, da les ich mir die AGBs doch dreimal durch, bevor ich auch nur einen Button da drück.


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23.05.2011 um 00:52
das was @GilbMLRS sagt


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