Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
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Waffe, Softair, Waffenatrappe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
21.09.2011 um 22:59Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
21.09.2011 um 23:02hmmmmmmmmmm man darf also nur buhuuuuuuuuuuuu rufen oder den einbrecher mit watte bewerfen, na toll. ja sollange es nur um sachen geht wo nicht von persöhnlicher bedeutung sin is mir des wurscht.
Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 08:09@Mc_Fly
Mc_Fly schrieb:Beschreibst du da gerade deutsche Gesetzgebung?Im Prinzip ja - aber in erster Linie eigene Erfahrungen.....
Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 11:50erlaubt oder nicht erlaubt, bricht jemand bei mir ein, macht sich an mein Eigentum zu schaffen oder sowaswas, gibt´s einen vor den Kopf....
Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 13:03oder
man muß ja nich glei schießen.*G* höhö
Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 17:36Klar darf man Einbrecher mit einer Softwarewaffe bedrohen.
Mein Grund und Boden, illegaler Eindringling, der mich bestehlen will, eventuell gefährlich ist - also darf ich mich auch wehren, indem ich ihn glauben lasse, ich hätte eine scharfe Waffe.
Solange das kein illegales Modell ist, ist das kein Problem.
Eventuell sogar die bessere Lösung, wenn der Einbrecher sich dann verpisst oder aufgibt und sich hinlegt, bis die Polizei kommt. Keine Gewalt.
Und etwas schwitzen kann der schon.
Ich bin allerdings eher der Typ, der handfeste Sachen verwendet, Escrima-Sticks und so ;)
Mein Grund und Boden, illegaler Eindringling, der mich bestehlen will, eventuell gefährlich ist - also darf ich mich auch wehren, indem ich ihn glauben lasse, ich hätte eine scharfe Waffe.
Solange das kein illegales Modell ist, ist das kein Problem.
Eventuell sogar die bessere Lösung, wenn der Einbrecher sich dann verpisst oder aufgibt und sich hinlegt, bis die Polizei kommt. Keine Gewalt.
Und etwas schwitzen kann der schon.
Ich bin allerdings eher der Typ, der handfeste Sachen verwendet, Escrima-Sticks und so ;)
Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 17:38Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 17:51Wichtig ist immer, den so genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Man kann das nicht umfassende definieren, dass sind nur Richtwerte.
Beispiel:
Wenn man einen Einbrecher erwischt und ihn dann mit der Softare oder einem Schläger bedroht, worauf er abhaut oder sich ruhig auf den Boden legt, dann darf man ihn nicht weiter tracktieren.
Wenn er versucht, auf einen einzudringen und sei es nur das ,,Zur Seite schubsen", weil man in der Tür steht, dann darf man ihm durchaus einen oder mehrere Schläge versetzen, um ihn abzuwehren.
Hat er beispielsweise ein Messer und will es einsetzen, ist es durchaus akzeptabel, ihm den Arm mit einem Schläger zu brechen. Oder ein Bein.
Oder kurz: Man darf die Person kampfunfähig machen und dafür sorgen, dass von ihr keine Gefahr ausgeht.
Man darf sie aber NICHT, wenn sie schon aufgegeben hat, noch weiter zusammen schlagen.
Man darf auch nach Möglichkeit keine tödlichen Verteidigungsmittel anwenden, nur, wenn das eigene Leben bedroht ist oder das eines anderen, unschuldigen Menschen.
Ansonsten kann es passieren, dass man selbst eine Verurteilung erhält, was ja nicht sein muss.
Es kommt immer auf die Situation an, was erlaubt ist und was nicht.
Bedrohung mit einer nicht-tödlichen (und legalen) Waffe ist auf jeden Fall okay, wenn es sich um einen Einbrecher handelt.
Ich würde die Person dann zwingen, sich auf die Erde zu legen, die Hände gut sichtbar und dort zu verharren, bis die Polizei kommt.
Zuschlagen würde ich nur, wenn es notwendig ist.
Man kann das nicht umfassende definieren, dass sind nur Richtwerte.
Beispiel:
Wenn man einen Einbrecher erwischt und ihn dann mit der Softare oder einem Schläger bedroht, worauf er abhaut oder sich ruhig auf den Boden legt, dann darf man ihn nicht weiter tracktieren.
Wenn er versucht, auf einen einzudringen und sei es nur das ,,Zur Seite schubsen", weil man in der Tür steht, dann darf man ihm durchaus einen oder mehrere Schläge versetzen, um ihn abzuwehren.
Hat er beispielsweise ein Messer und will es einsetzen, ist es durchaus akzeptabel, ihm den Arm mit einem Schläger zu brechen. Oder ein Bein.
Oder kurz: Man darf die Person kampfunfähig machen und dafür sorgen, dass von ihr keine Gefahr ausgeht.
Man darf sie aber NICHT, wenn sie schon aufgegeben hat, noch weiter zusammen schlagen.
Man darf auch nach Möglichkeit keine tödlichen Verteidigungsmittel anwenden, nur, wenn das eigene Leben bedroht ist oder das eines anderen, unschuldigen Menschen.
Ansonsten kann es passieren, dass man selbst eine Verurteilung erhält, was ja nicht sein muss.
Es kommt immer auf die Situation an, was erlaubt ist und was nicht.
Bedrohung mit einer nicht-tödlichen (und legalen) Waffe ist auf jeden Fall okay, wenn es sich um einen Einbrecher handelt.
Ich würde die Person dann zwingen, sich auf die Erde zu legen, die Hände gut sichtbar und dort zu verharren, bis die Polizei kommt.
Zuschlagen würde ich nur, wenn es notwendig ist.
Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 17:55Darf man GEZ Heinis erschlagen?
Hatte so eben besuch von denen gehabt..grrrrrr.
Hatte so eben besuch von denen gehabt..grrrrrr.
Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 17:56Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 17:56Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 18:44Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 18:45@XascheX
Na, das will ich doch auch hoffen! Die haben keinerlei Hoheitsrechte, wenn der bei einem rein will, muß er schon mit einem richterlichen Beschluß, oder dem Gerichtsvollzieher / eventuell auch Polizei anrücken.....
Na, das will ich doch auch hoffen! Die haben keinerlei Hoheitsrechte, wenn der bei einem rein will, muß er schon mit einem richterlichen Beschluß, oder dem Gerichtsvollzieher / eventuell auch Polizei anrücken.....
Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 18:47:D
Bezug auf gez
Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 19:10@Merlina
die gesetzeslage sieht so aus, wie damals auf Seite 1 von mir im Link gepostet:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__35.html
1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
die gesetzeslage sieht so aus, wie damals auf Seite 1 von mir im Link gepostet:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__35.html
1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 19:11Keine Ahnung ob man(n) das darf.
Ich darf das. Wehe dem da hält sich jemand in meiner Bude auf, der da nicht hingehört. Da gibbet was annen Hals. Da werde ich komisch.
Eni
Ich darf das. Wehe dem da hält sich jemand in meiner Bude auf, der da nicht hingehört. Da gibbet was annen Hals. Da werde ich komisch.
Eni
Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 19:29@XascheX
bau dir eine selbstschussanlage. die unterscheidet auch nicht zwischen gez-schergen und zeugen jehovas.
bau dir eine selbstschussanlage. die unterscheidet auch nicht zwischen gez-schergen und zeugen jehovas.
Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
22.09.2011 um 20:33Darf man einen Einbrecher mit einer Softairwaffe bedrohen?
24.09.2011 um 07:55@Kc
oder irre ich mich da !??
Kc schrieb:Man darf sie aber NICHT, wenn sie schon aufgegeben hat, noch weiter zusammen schlagen.bei einem Messer wurde schon die Verhältnismäßigkeit geben, man darf sogar Schußwaffe einsetzen bei ein Täter die einen mit ein Messer angreifen will, denn ein Messer ist eine gemeingefährliches Tötungs Instrument egal wie lang die klinge ist (ist ein Vorsätzliche Mordversuch)...
Man darf auch nach Möglichkeit keine tödlichen Verteidigungsmittel anwenden, nur, wenn das eigene Leben bedroht ist oder das eines anderen, unschuldigen Menschen.
oder irre ich mich da !??