@cat_and_go Gugg mal an den Aushangkasten / "schwarzes Brett" im Eingangsbereich. Dort hängen im Normalfall Notfallnummern aus. Wenn es ein privater Vermieter ( keine Wohnungsbaus-Gesellschaft ) ist - haste wohl heute am Sonntag schlechte Karten. Egal welche Firma du dann anrufst - du bist juristisch gesehen dann der Auftraggeber - und somit ( zunächst ) in der Zahlungspflicht, voraus gesetzt du findet heute überhaupt einen Sanitärnotdienst in deiner Umgebung.
Zur "Gefahrenabwehr" kannst du u.U. das Wasser abstellen...Bricht die Leitung gänzlich, und der Keller läuft massiv voll....bleibt wohl zur Gefahrenabwehr nur die Feuerwehr. Die werden dann allerdings nicht lange fackeln,die drehen den Hauptschieber zu - trennen somit das ganze Haus vom Rohrnetz - pumpen den Keller aus - und rücken dann wieder ab.