martialis schrieb:Geh zur Polizei und sag du wurdest ausgeraubt.
Als Täterbeschreibung gibst du die Mutti an.
@martialisDu stifftest zu einer Straftat an.
Laut § 145d StGB wird das Vortäuschen einer Straftat mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft. Bewusst anzugeben er wäre beraubt worden, obwohl das nicht stimmt, erfüllt zweifelsfrei die Voraussetzungen dafür.
Hier mal der Gesetzestext der Vortäuschung einer Straftat (145d StGB):
§ 145d Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1.daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2.daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1.an einer rechtswidrigen Tat oder
2.an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat
zu täuschen sucht.
Mit solchen Tips sollte man sehr vorsichtig sein. Denn das Gesetz stellt das Anstiften zu einer Straftat bereits unter Strafe.
Hier mal der Gesetzestext der Anstiftung (§ 26 StGB)
§ 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.