@datrueffelDank' dir für den Text.
;)Auszug:
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur
geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Heißt das zu Hause, in den eigenen 4 Wänden darf Alkohol an unter 16 Jährige ausgeschenkt werden? Das Gesetz bezieht sich ja nur auf Gaststätten, Verkaufsstellen und in der Öffentlichkeit.