Unterhaltung
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der inoffizielle Satirethread

127 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Unterhaltung, Satire ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der inoffizielle Satirethread

10.02.2008 um 22:54
Betriebsausflug in Irland

Kleinweich

Das Microsoft Windows 95 Entwicklungsteam ist zusammen mit Bill Gates auf Betriebsausflug in Irland. Sie mieten einen Jeep und fahren übers Land. Zwischendurch werden sie aufgehalten, da eine Schafherde die Straße kreuzt. Daraufhin kommen sie mit dem Schäfer ins Gespraech.

Bill Gates will mit dem Schäfer um ein Schaf wetten, daß er den Beruf des Schäfers erraten kann. Danach darf der Schäfer versuchen, den Beruf des Teams zu erraten. Schaft er es, gehoert ihm der Jeep. Der Schaefer ist einverstanden.

Darauf sagt Bill Gates: "Sie sind Schäfer". -- "Genau, das stimmt", antwortet der Schaefer. Daraufhin gehen zwei Microsoftarbeiter in die Herde und holen sich ein Tier, das sogleich geschlachtet, gebraten und verzehrt wird.

Nun ist der Schaefer dran: "Sie sind die Entwickler von Windows 95". Bill Gates ist entsetzt. Er zueckt den Autoschlüssel und fragt: "Woher wußten sie das?". Der Schaefer: "Das war leicht. Nur Windows 95 Entwickler würden aus einer Herde von 300 Schafen den Hund nehmen!"


melden
melden

Der inoffizielle Satirethread

10.02.2008 um 22:58
Na wieviel in einem gepflegten Cognakschwenker drin ist,das weißt du doch sicherlich.
Wenn man aber aus Eimern säuft...*grins*Schlingert man wohl nicht mehr so.Man fällt auf die .....;)


melden

Der inoffizielle Satirethread

10.02.2008 um 23:01
Jagut das mit dem auf die.....ja das beherrsch ich auch ab und zu :D

Man kann auf sämtliche Körperteile fallen, es is immer der Kopf, der am nächsten Morgen wehtut :)


melden

Der inoffizielle Satirethread

10.02.2008 um 23:08
Aua....Ach wie gut das ich ein *innerliches masurisches Feierkorsett*hab.
Altes Erbstück....*g*
Bis zum Schluß standhaft,wenn auch ein etwas Matrosenhafter Gang.Aber immer die Nase oben behaltend.hehehehe:D


melden

Der inoffizielle Satirethread

10.02.2008 um 23:11
Nur gut, dass ich selten die Fähigkeit in Anspruch nehme und meist nen klaren Kopp wahre, der mir schon einigen Schlammassel erspart hat^^


melden

Der inoffizielle Satirethread

10.02.2008 um 23:17
http://www.myvideo.de/movie/1586837


melden

Der inoffizielle Satirethread

10.02.2008 um 23:48
http://www.myvideo.de/movie/185484


melden

Der inoffizielle Satirethread

10.02.2008 um 23:52
fuck ey, ich lieg grad weinend vor lachen vorm rechner :D


melden
sator ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

melden

Der inoffizielle Satirethread

11.02.2008 um 00:08
§959 BGB bei Kindern

Rechtliches

> Ein Kind (vor Vollendung des siebenten Lebensjahres)
> spuckt einen Kaugummi in einen Gully. Wie ist die
> Rechtslage?

Da das Kind nicht geschäftsfähig ist, kann es kein Eigentum an dem Kaugummi aufgeben. Damit wird der Kaugummi nicht nach Par. 959 herrenlos und es kann auch kein Eigentum nach Par. 958 erworben werden.

Es handelt sich dann vielmehr um eine Fundsache, und der Finder ist nach Par. 965(1) verpflichtet, dem Empfangsberechtigten unverzüglich über den Fund Anzeige zu machen.

Ist ihm dies nicht möglich, muss er den Fund zwar nicht dem Fundbüro anzeigen (dabei gehe ich davon aus, dass der gebrauchte Kaugummi nicht mehr als 10 EUR wert ist); er hat aber eine Aufbewahrungspflicht nach Par. 966(1) und muss auf Nachfrage über den Fund Auskunft geben.

Gemäß Par. 973(2) erwirbt er dann 6 Monate nach dem Fund das Eigentum an dem Kaugummi.

Es wäre noch zu untersuchen, ob ein gebrauchter Kaugummi als verderblich zu gelten hat (nach Ablauf der 6 Monate ist er hart). Trifft dies zu, muss der Finder den Kaugummi nicht 6 Monate lang aufbewahren, sondern rechtzeitig vor dem Verderb öffentlich versteigern (Par. 966(2)).

Aus dem Usenet von Bernhard Muenzer <bmuenzer(at)csi.com> im Juli 2002


melden
2 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der inoffizielle Satirethread

11.02.2008 um 00:19

auch wenn es das thema hier verfehlt... die ist einfach... hrrrr... :D


melden