Unterhaltung
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Fragen zum Lohnbuchhalter

18 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Lobu ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Fragen zum Lohnbuchhalter

10.01.2018 um 19:19
Hallo Allmy Freunde , ihr habt mir schon sehr viel privat wie auch Beruflich geholfen und dafür bin ich auch sehr dankbar! Immoment mach ich eine weiterbildung zum Lohnbuchhalter aber ich versteh manche Themen einfach nicht so ganz. Ich hab bereits den Lehrer gefragt wie das nochmal war weil ich das ganze nicht richtig verstanden hab ´, als Antwort bekam ich nur "Ja das sollte Sie doch mal langsam wissen".

Deshalb wende ich mich heute Abend wieder zu euch , vielleicht gibt es hier ein paar Finanz&Lohnbuchexperten die mir die Begriffe die ich nicht ganz verstanden hab ganz einfach und leicht zu erklären :-) . Also die Themen die ich noch nicht ganze verstanden habe sind ... :

- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Marktbereinigung 4%
- Rabattfreigrenze 1080€ , 44€ und 60€
- Geldwertervorteil

Also wichtig für mich wäre wann wende ich sie an , was ist das genau (kurze Definition ) und wieso ziehen wir sie ab. Ich sag schon mal im voraus tausend Dank für die Tipps :-)!


2x zitiertmelden

Fragen zum Lohnbuchhalter

10.01.2018 um 20:33
Werbungskosten sind Kosten, die durchs bewerben oder arbeiten entstehen. Wie zb: Arbeitskleidung, Bewerbungsmappen, Arbeitsschuhe


1x zitiertmelden

Fragen zum Lohnbuchhalter

10.01.2018 um 21:45
Zitat von WaltersullivanWaltersullivan schrieb: Immoment mach ich eine weiterbildung zum Lohnbuchhalter aber ich versteh manche Themen einfach nicht so ganz.
Du schreibst von einer Weiterbildung zum Lohnbuchhalter. Da hätte ich eigentlich vorausgesetzt, dass du Buchhaltungskenntnisse hast. Und da sollten dir die angefragten Begriffe geläufig sein.

Hab mich mal umgeschaut und finde diesen Beitrag von dir:
Zitat von WaltersullivanWaltersullivan schrieb am 16.11.2017: Ich würde am liebsten ein Job haben mit geregelten Arbeitszeiten und Samstags frei .
Ich weiß das ist im Einzelhandel schwer deshalb würde ich am liebsten ein Bürojob oder soetwas in der Art machen. Leider fehlen mir dafür die Kenntnisse und die Erfahrung . Das zieht mich auch wieder runter , ich hab das Gefühl gefangen zu sein und weiß einfach nicht mehr weiter .
Ich weiß ja nicht, wer dich auf die Schnapsidee mit der Lohnbuchhaltung gebracht hat, aber eines weiß ich, du hast da ohne fundierte buchhalterische Kenntnisse keine Chance.


1x zitiertmelden

Fragen zum Lohnbuchhalter

10.01.2018 um 23:35
@emz

Um ehrlich zu sein hab ich das selbst für mich gefunden . Ich hab im Internet einfach mal nach weiterbildungsmöglichkeiten geguckt für den Einzelhandelskaufmann und darunter war halt der Lohnbuchhalter. Ich weiß das dass keine zucker schlecken ist aber warum nicht ? Ich hatte auch vor Kurs beginn den leiter angerufen und gefragt ob man vorkenntnisse braucht und der hat mir auch versichert das man keine braucht.

Ich wollte nur erstmal gucken ob mir sowas liegt , wie ich mit den lernen voran komme etc. und ja es ist teilweise echt schwer und versteh manchmal einfach nur Bahnhof aber dafür setz ich mich am nächsten Tag an mein schreibtisch zuhause und lerne das nach . Selbst wenn ich später nicht in richtung Lohnbuchhaltung arbeiten sollte , ich brauch erstmal wieder ein erfolgserlebniss.

@xfairyx und Werbungskosten können wir immer mit 1000€ abziehen wen ich das richtig verstanden habe .


2x zitiertmelden

Fragen zum Lohnbuchhalter

10.01.2018 um 23:39
Zitat von WaltersullivanWaltersullivan schrieb:ob man vorkenntnisse braucht und der hat mir auch versichert das man keine braucht.
Wenn du keine Vorkenntnisse brauchst, dann wird dir das alles bestimmt noch beigebracht, was du oben genannt hast.

Und noch etwas: Gib die Begriffe doch einfach mal bei Google ein und du wirst mit passenden Infos überschüttet.


1x zitiertmelden

Fragen zum Lohnbuchhalter

11.01.2018 um 00:26
Zitat von WaltersullivanWaltersullivan schrieb: Ich hab bereits den Lehrer gefragt wie das nochmal war weil ich das ganze nicht richtig verstanden hab ´, als Antwort bekam ich nur "Ja das sollte Sie doch mal langsam wissen".
Da dürfte deine Einschätzung
Zitat von AniaraAniara schrieb:Wenn du keine Vorkenntnisse brauchst, dann wird dir das alles bestimmt noch beigebracht, was du oben genannt hast.
doch allzu optimistisch sein.
Zitat von WaltersullivanWaltersullivan schrieb:@xfairyx und Werbungskosten können wir immer mit 1000€ abziehen wen ich das richtig verstanden habe .
Das ist der Jahres-Pauschalbetrag der bereits berücksichtigt ist.


melden

Fragen zum Lohnbuchhalter

11.01.2018 um 01:55
Zitat von emzemz schrieb: Da hätte ich eigentlich vorausgesetzt, dass du Buchhaltungskenntnisse hast.
Mal ne Frage: Was genau meinst du denn mit "Buchhaltungskenntnissen"? Was verstehst du unter Buchhaltung genau?

Denn wenn
Zitat von emzemz schrieb:aber eines weiß ich, du hast da ohne fundierte buchhalterische Kenntnisse keine Chance.
ich das lese, beschleicht mich ein leises Gefühl dessen, was du eventuell glauben könntest.
Aber wie lautet der Thread, "Fragen zum Lohnbuchhalter" ...
Zitat von xfairyxxfairyx schrieb:Werbungskosten sind Kosten, die durchs bewerben oder arbeiten entstehen. Wie zb: Arbeitskleidung, Bewerbungsmappen, Arbeitsschuhe
Mal ehrlich: Wer so wenig Ahnung von der Materie hat, sollte sich doch besser nicht erdreisten. Also, Arbeitskleidung und Arbeitsschuhe sind Werbungskosten, aha.
Und Werbungskosten entstehen durch Bewerbung oder wenn man arbeitet. Nun, die Ansätze sind ja nicht schlecht. Aber hey, wer so in der Prüfung antwortet, der kann sich brausen gehen.


2x zitiertmelden

Fragen zum Lohnbuchhalter

11.01.2018 um 07:57
;)


melden

Fragen zum Lohnbuchhalter

11.01.2018 um 09:02
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Also, Arbeitskleidung und Arbeitsschuhe sind Werbungskosten, aha.
Joah, sofern es sich um Berufsbekleidung handelt.


1x zitiertmelden

Fragen zum Lohnbuchhalter

11.01.2018 um 09:26
Zitat von AniaraAniara schrieb:Joah, sofern es sich um Berufsbekleidung handelt.
Mir brauchst das nicht erzählen, ich habe die Personalverrechnerprüfung, ist allerdings schon einige Jahrzehnte her.

Bleibt noch anzumerken bzgl. Berufskleidung: Die Kleidung muss vorgeschrieben sein, es muss sich um typische Berufsbekleidung handeln und absetzbar ist nur jener Betrag, der dem Einkommensteuerpflichtigen tatsächlich erwächst. Weiters muss es sich dabei um Kleidung handeln, welche üblicherweise nicht auch im Alltag getragen wird.


melden

Fragen zum Lohnbuchhalter

11.01.2018 um 09:29
@Casa_blanca
Naja, ich habe nur Google, sorry, ich dachte du stellst es in Frage. Mit so etwas habe ich nichts am Hut, wäre aber mal interessant für die Steuererklärung, aber die ist ja auch so eine Wissenschaft für sich... :D


1x zitiertmelden

Fragen zum Lohnbuchhalter

11.01.2018 um 09:33
Zitat von AniaraAniara schrieb:wäre aber mal interessant für die Steuererklärung, aber die ist ja auch so eine Wissenschaft für sich...
Die Steuererklärung ist an und für sich keine Wissenschaft für sich. Es gibt ohnehin nur Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Anmerken möchte ich hier, dass ich aus Österreich bin und auch das Einkommensteuergesetz zu Deutschland etwas anders aussieht, speziell was die Beträge betrifft (Werbungskostenpauschale ein Tausender, davon können wir ja nur träumen^^)


melden

Fragen zum Lohnbuchhalter

11.01.2018 um 09:51
@Waltersullivan
GeldwerterVorteil= ZB
Du darfst einen Firmenwagen auch privat nutzen. Dadurch entstehen der Firma Kosten, dir aber nur Anteilig Benzinkosten oder bist auch davon befreit. Dann hast du klar einen Geldwertenvorteil.

Übrigens in der Kosten und Leistungsrechnung gibt es nur Kosten und KEINE "Unkosten",
denn du musst ja alles auf den im Kontenrahmen verfügbaren Konten buchen.

Tja, und wie schreibt man die "Uneinbringlichen Kosten" ab? Also wenn ein Kunde zwischenzeitlich pleite geht?
Man aber selber schon in Vorleistung gegangen ist?


1x zitiertmelden

Fragen zum Lohnbuchhalter

11.01.2018 um 09:55
Zitat von AdipompöösAdipompöös schrieb:Übrigens in der Kosten und Leistungsrechnung gibt es nur Kosten und KEINE "Unkosten",
denn du musst ja alles auf den im Kontenrahmen verfügbaren Konten buchen.

Tja, und wie schreibt man die "Uneinbringlichen Kosten" ab? Also wenn ein Kunde zwischenzeitlich pleite geht?
Man aber selber schon in Vorleistung gegangen ist?
Was hat das mit Lohnbuchhaltung zu tun? Du verwirrst doch den Threadersteller nur.
Das sind alles Belange, die auf die Finanzbuchhaltung zutreffen, haben aber mit Personalverrechnung absolut nichts zu tun.


melden

Fragen zum Lohnbuchhalter

11.01.2018 um 10:07
@Casa_blanca
der geldwerte Vorteil schon, falls man den Firmenwagen auch privat nutzt, das KANN sich in der Lohnabrechnung wiederfinden.
Falls der AG den MA an den Kosten beteiligen lässt.


2x zitiertmelden

Fragen zum Lohnbuchhalter

11.01.2018 um 10:20
Zitat von AdipompöösAdipompöös schrieb:der geldwerte Vorteil schon, falls man den Firmenwagen auch privat nutzt, das KANN sich in der Lohnabrechnung wiederfinden.
Falls der AG den MA an den Kosten beteiligen lässt.
Davon war auch nicht die Rede. Der geldwerte Vorteil unterliegt natürlich der Einkommensteuerpflicht. Darauf hat sich aber dein Beitrag oben nicht ausschließlich bezogen oder warum bringst du "uneinbringliche Kosten" und deren Verbuchung ins Spiel? Das heißt übrigens nicht uneinbringliche Kosten, sondern nennt sich konkret "uneinbringliche Forderung". Jetzt könnte ich dir natürlich einen Hinweis geben, wann genau du das einsetzen darfst, wie die Rechtslage dazu ist. Lernt man in der Buchhalterprüfung, ich habe meine mit Auszeichnung bestanden. Finanzbuchhaltung ist aber hier nicht das Thema.

Ein kleiner Hinweis an den Threadersteller @Waltersullivan

Du hast doch bestimmt Unterlagen zum Lernen bekommen. Mit den entsprechenden Begriffen musst du regelrecht verwachsen, sie müssen dir im Schlaf geläufig sein. Wenn dir die Definition der einzelnen Begriffe zu lang ist, dann schreib dir eine Kurzfassung davon auf, so schwer ist das nicht. Sollte sich in deinen Unterlagen so etwas nicht befinden, nimm die entsprechenden Gesetze her.

ZB Werbungskosten
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Da reicht zur mündlichen Prüfung, wenn du die ersten beiden Sätze weißt und einige Beispiele aufzählen kannst.

Bei Sonderausgaben ebenso

Das ist nur der Anfang einer sehr umfangreichen Materie. Wenn du schon zu Beginn über die einfachsten Sachen stolperst, sehe ich schwarz. Ehrlich.
Setz dich in aller Ruhe daheim nach dem Kurs hin und geh alles noch mal langsam durch. Und zwar nach jedem Kurs. Es ist wichtig, ständig am Ball zu bleiben. Wenn du nur eine Kleinigkeit nicht kapierst, hängt dir das bis zum Schluss nach.

Gerade in der Personalverrechnung gibt es ständig Änderungen, da ist es auch später wichtig, immer am neuesten Stand zu sein. Gesetze und Vorgaben erfahren laufend Änderungen.

ich wünsche dir alles Gute.


melden

Fragen zum Lohnbuchhalter

11.01.2018 um 10:34
@Casa_blanca
ich sehe schon, ich kann dir nicht das Wasser reichen, meine BWL-Zeit ist auch schon länger her.


melden

Fragen zum Lohnbuchhalter

11.01.2018 um 11:00
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Mal ne Frage: Was genau meinst du denn mit "Buchhaltungskenntnissen"? Was verstehst du unter Buchhaltung genau?
Was möchtest du, mich examinieren, ob ich weiß wovon ich rede?
Zitat von AdipompöösAdipompöös schrieb:der geldwerte Vorteil schon, falls man den Firmenwagen auch privat nutzt, das KANN sich in der Lohnabrechnung wiederfinden.
Falls der AG den MA an den Kosten beteiligen lässt.
Es ist auch bei mir schon ewig her, dass ich das gelernt habe und weiß nicht, ob sich da was geändert hat, aber seinen Anteil an diesen Kosten trägt der AN selbst und natürlich schlägt sich das in der Lohnbuchhaltung nieder. Und ganz am Rande, völlig OT, wenn man bedenkt, dass die Basis immer der Neupreis vom Wagen ist, dann sollte man sich das mal vorher durchrechnen, bevor einen der Chef mit einem Firmenwagen meint ans Unternehmen binden zu können, aber das nur am Rande ;)


melden