Rechtliche Frage bzgl. Arbeitszeugnis
23.10.2017 um 16:52Hallo.
Da ich mir keine rechtliche Betreuung (für eine Sache, bei der es mehr oder weniger "nur" ums Prinzip geht) leisten kann, frage ich hier um Rat.
Auf Grund diverser Vorfälle habe ich einen Monat nach Ausbildungsende meine Arbeitsstelle verlassen.
Mit Einreichen meiner Kündigung habe ich um zwei Arbeitszeugnisse gebeten (Ausbildung+Anstellung).
Mein letzter Tag war der 30.09. aber es wurden keine Zeugnisse ausgestellt (das für die Ausbildung wäre eigentlich schon Ende August fällig gewesen)
Ich habe in einer freundlichen Mail um die Zusendung innerhalb einer 2 Wochen Frist gebeten (bis 20.11) aber es kam die Antwort,man hätte keine Zeit und würde sich drum kümmern wenn es passt
Das ist doch nicht normal?
Im Internet steht, dass einem am letzten Arbeitstag das Zeugnis zusteht,aber gilt das für die Aushändigung? Gibt's da Beschränkungen? Ich hab es zB nur mündlich beantragt bei ihr,da die Kündigung nach Außen ging (allerdings dort der Vermerk dass ich um Zeugnisse gebeten habe).
Spätestens die 3 Wochen später hätte es doch sein müssen, nachdem ich was schriftliches erstellt habe.
Kann ich mit rechtlichen Folgen drohen oder gibt's Schlupflöcher, in die sich die ehemalige Leitung verkriechen kann?
Ich bin sauer, weil genau so ein Verhalten sich durch das ganze Dilemma zieht, weswegen ich uA gekündigt habe.
Wäre nett, wenn einer helfen kann,der Erfahrung hat
Ich hab Unterhaltung gewählt, da ich keine andere Rubrik mit dieser doch sehr persönlichen Frage irgendwie aus der Bahn bringen will.
Danke schonmal.
LG
Da ich mir keine rechtliche Betreuung (für eine Sache, bei der es mehr oder weniger "nur" ums Prinzip geht) leisten kann, frage ich hier um Rat.
Auf Grund diverser Vorfälle habe ich einen Monat nach Ausbildungsende meine Arbeitsstelle verlassen.
Mit Einreichen meiner Kündigung habe ich um zwei Arbeitszeugnisse gebeten (Ausbildung+Anstellung).
Mein letzter Tag war der 30.09. aber es wurden keine Zeugnisse ausgestellt (das für die Ausbildung wäre eigentlich schon Ende August fällig gewesen)
Ich habe in einer freundlichen Mail um die Zusendung innerhalb einer 2 Wochen Frist gebeten (bis 20.11) aber es kam die Antwort,man hätte keine Zeit und würde sich drum kümmern wenn es passt
Das ist doch nicht normal?
Im Internet steht, dass einem am letzten Arbeitstag das Zeugnis zusteht,aber gilt das für die Aushändigung? Gibt's da Beschränkungen? Ich hab es zB nur mündlich beantragt bei ihr,da die Kündigung nach Außen ging (allerdings dort der Vermerk dass ich um Zeugnisse gebeten habe).
Spätestens die 3 Wochen später hätte es doch sein müssen, nachdem ich was schriftliches erstellt habe.
Kann ich mit rechtlichen Folgen drohen oder gibt's Schlupflöcher, in die sich die ehemalige Leitung verkriechen kann?
Ich bin sauer, weil genau so ein Verhalten sich durch das ganze Dilemma zieht, weswegen ich uA gekündigt habe.
Wäre nett, wenn einer helfen kann,der Erfahrung hat
Ich hab Unterhaltung gewählt, da ich keine andere Rubrik mit dieser doch sehr persönlichen Frage irgendwie aus der Bahn bringen will.
Danke schonmal.
LG