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Foto und Veröffentlichung

8 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Foto Vervielfältigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1
Ferrerohase Diskussionsleiter
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Foto und Veröffentlichung

25.07.2016 um 09:43
Hallo zusammen,

Vielleicht jemand da der sich auskennt.

Familie H. hat geheiratet und eine Fotografin angagiert die an diesem besonderen Tag jede Menge Fotos macht.
Fotografin hat für Werbezwecke einzelne Fotos im Internet veröffentlicht.
Facebook, Instagram etc.

Was kann Familie H. tun bzw. Können Sie die Fotografin anzeigen? Gibt's hierzu Paragraphen?

Vielen lieben Dank km Voraus!


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25.07.2016 um 09:45
@Ferrerohase
Das kommt halt drauf an, ob das im Vorfeld abgesprochen war oder ob irgendwo im Kleingedruckten steht "...Bilder dürfen für Werbezwecke genutzt werden"

Wenn das weder abgesprochen noch irgendwo in den Verträgen stand, dann kann die Familie dagegen vorgehen, gerichtlich oder erstmal persönlich versuchen zu klären.


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25.07.2016 um 09:45
Hier ist es ratsam, sich den geschlossenen Vertrag durchzulesen. Dort sind solche Dinge nämlich geregelt und da gibt es garantiert einen Passus, wo vermerkt ist, ob der Fotograf einzelne Bilder als Referenzbilder nutzen darf.


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Ferrerohase Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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25.07.2016 um 09:48
Ich dachte mal gehört zu haben, man hätte das recht am Foto auf dem man abgebildet ist .... sprich wenn jetzt Freunde Fotos machen und ich bin drauf, sehe es auf Facebook, dann kann ich zur Löschung auffordern.

Ich frage mal meine Freundin ob sie vertraglich was festgelegt haben.

Danke


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25.07.2016 um 09:53
@Ferrerohase
Man hat auch das recht am eigenen bild, aber eben nur, wenn keine absprache dahingehend gemacht wurde, dass es veröffentlicht werden darf. Steht garantiert irgendwo im vertrag. Sollte es keinen geben, dann kann man sicherlich mal mit der fotografin darüber reden, dass man die veröffentlichung nicht will.


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25.07.2016 um 10:17
@Ferrerohase

Familie H. hätte sich den eingegangenen (da von beiden Seiten unterschriebenen) Vertrag genauer durchlesen sollen. Am besten natürlich vor dem Unterschreiben desselben.

Oh, das war kurz und knapp :)

Jetzt, im Nachhinein, kann man nur rückwirkend den Vertrag genau durchlesen und evtl vom Anwalt erläutern lassen falls man das eine oder andere nicht versteht. Müsste eigentlich drin vermerkt sein wie es sich mit der gewerblichen Nutzung des Bild- und Tonmaterials seitens des Fotografen verhält.


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Ferrerohase Diskussionsleiter
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25.07.2016 um 11:00
Hallo zusammen!

Habe meine Freundin gefragt.

Es wurde im Vertrag festgelegt dass die Fotos NICHT veröffentlicht werden dürfen. Familie H. musste dafür sogar 10% mehr bezahlen!


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25.07.2016 um 11:04
@Ferrerohase
Na dann ist die sache doch klar. Ab zur fotografin und klären. Nimmt sie die bilder nicht raus, dann ab zum anwalt.


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